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Subiklaus

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481

Mittwoch, 23. Januar 2019, 14:17

Wie das mit der Wandlung abläuft, liegt wohl in erster Linie am Händler. Ich hatte von Anfang an die volle Unterstützung. Da ich das gleiche Auto wiederhaben wollte, war der Tausch dann auch aus meiner Sicht kein Problem. Bei Dir liegt der Fall anders. Die Diesel gibt es nicht mehr. Du müsstest auf den Benziner wechseln. Ein Dir wohlwollend gesonnener Händler bekäme das hin. Geht das nicht, schickst Du ihm einen Brief, in dem Du die Wandlung forderst. Dann gibst Du das Auto zurück und bezahlst einen geringen Beitrag für die gefahrenen km. Die Formel weiß ich gerade nicht. U.a. geht es darum, wieviel km man einem Outback zutraut.
Auf jeden Fall sind dann 21000 ein Witz! 28-29000 sollten es wohl werden.
Notfalls muss da wirklich ein Rechtsanwalt helfen.

pundi1

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482

Mittwoch, 23. Januar 2019, 14:35

Das lief alles über den Anwalt.
Trotzdem wollte er nicht mehr zahlen. Er hätte das Auto tauschen können.
Es standen noch genug Diesel auf dem Hof.
Er wollte einfach nicht.
Und vetraute darauf, daß ich nicht vor Gericht ziehe.

Pundi

Subiklaus

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483

Mittwoch, 23. Januar 2019, 15:56

Sind das Fabrikneue? Du hast ein Recht darauf. Aber das wird Dir der Anwalt sicher auch schon gesagt haben.
Bei mir ging das ohne Anwalt, ohne großen Stress. Mein “Alter“ fährt jetzt mit zufriedenen Neubesitzern durch die Gegend. Und ich habe jetzt einen fehlerfreien Neuen.

pundi1

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484

Mittwoch, 23. Januar 2019, 16:29

Ja das waren/sind fabrikneue Fzg.
Mein Anwalt hat nur gesagt, daß es da eine Berechnung gibt was von dem Kaufpreis abgezogen wird.
Von einem Tausch, mit Abzug der gefahrenen KM, hat er nichts gesagt.
Muß ich mal nachhaken.

Pundi

Subiklaus

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485

Mittwoch, 23. Januar 2019, 17:50

Das ist wohl falsch rübergekommen: Wenn Du tauscht gegen einen Neuen, dann tauscht Du einfach. Wenn Du Dein Geld wiederhaben willst, dann mußt Du etwas für die km bezahlen. Bei dem Händler würde ich vermutlich mein Geld zurück haben wollen und dann würde der mich nie wiedersehen. Da gibt es auch Urteile, die Dein Anwalt sicher kennt. Du bist da voll im Recht und mußt Dich auf keine Kompromisse einlassen, wenn man Dir blöd kommt.

Ha.Ha.Ha.

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486

Mittwoch, 23. Januar 2019, 19:24

nimm die Formel: Kaufpreis mal(X) zurückgelegter KM geteilt(: ) durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Fahrzeugtyps. 8|

pundi1

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487

Mittwoch, 23. Januar 2019, 21:24

Also von Tausch war nie die Rede.
Und das Geld was er mir angeboten hat ist eine Frechheit.
Im Moment weiß ich nicht was ich machen soll.

Pundi

Ha.Ha.Ha.

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488

Mittwoch, 23. Januar 2019, 23:03

....den Anwalt wechseln!

Subiklaus

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489

Mittwoch, 23. Januar 2019, 23:36

... und Einschreiben mit Rückschein an den Händler, dass Du auf Wandlung bestehst. Du hast ein Neues mängelfreies Auto gekauft und das nicht bekommen. Also hat er den Vertrag nicht eingehalten. Du schon, weil Du bezahlt hast.

Wenn er 3 Nachbesserungsversuche hatte und der Fehler ist nicht weg, bist Du voll im Recht.

pundi1

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490

Donnerstag, 24. Januar 2019, 00:14

O.K. Danke.

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491

Freitag, 25. Januar 2019, 15:31

Moin Zusammen
Mir ist das irgendwie peinlich - ein Auto für über 40kEuro zu fahren und dann wegen vielleicht 25 Euro im Jahr das Öl mitzubringen. Da schimpfe ich dann lieber beim Bezahlen über den Ölpreis.

@Subiklaus: deine Loyalität zum Händler ehrt Dich!
Wie ich (bereits in anderen posts) schrieb, geht es mir hier weniger um die merkantile Ersparnis, sondern um das Öl, was ich haben möchte.
Fair finde ich, wenn ich den Händler frage, was er mir für "mein" Öl berechnen würde (das von mir empfohlene kann er ohne Aufwand bein Grosshandel bestellen und gibt Dir dann den Rest in der Kanne mit). Wenn dieser SERVICE-Preis annehmbar ist: wunderbar. Wenn er das nicht machen kann oder möchte, bring ich halt das Öl mit und er berechnet für die DIENSTLEISTUNG des Ölwechsels und die Altöl-Entsorgung ein paar € und alles sind zufrieden - so wird das jedenfalls bei uns gemacht.
Gezeter gibts eigentlich nur mit Denjenigen, die 5 Liter PhantasyNameTeilsynthetisch für 15.95€ erstanden bei der ResteRampe oder 19.90 € bei HornBauObi gekauft haben: so einen Müll füllen wir nicht ein, weil es im Falle eines Falles dann wirklich Stress mit dem FZ-Hersteller geben kann.
Ganz nebenbei: nicht grundlos gewährt Mobil1 markenübergreifend und auch bei Gebrauchten kostenlos eine verlängerte Motorgarantie an, wenn der Ölwechsel von einem Fachbetrieb vorgenommen wird (fünf zusätzliche Jahre - bis 160TKM Gesamtlaufleistung bis dahin)
Ein Freund von mir ( Benzfahrer) muss übrigens für seine Inspektionen ungefähr soviel bezahlen, wie ich für 2,5. Da relativiert sich auch der Ölpreis.
DAS sowieso...und bei BMTroubleyou und Premium-FünfNULLern darf es gern noch ein bisschen mehr sein. Da hat MB z.T. fast noch volkstümliche Preise :D

Wenn man abbiegen wollte (vor allem im 90 Grad Winkel) und etwas schnell an die Kreuzung ranfuhr und fest bremsen musste gab es
Schläge an den vorderen Bremsen.
Das Geräusch wurde mit dem Tausch der Bremsen beseitigt.
Das andere Geräusch ist immer noch nicht weg.
Besonders wenn die Karre kalt ist gibt es ein Vibrieren bei 1900-2000 Umdrehungen. Keiner weiß wo es herkommt.
Es hört sich an als wenn ein Blech vibriert.
Ich habe jetzt mal über meinen Anwalt die Wandlung vorgeschlagen.
Da hatte das Fahrzeug noch keine 40000km. Und es war ca. 1,5 Jahre alt.
Der Händler bot mir 21000 Euro bei 34000NP.
Nur wenn ich ein neues Fahrzeug bei ihm kaufe gibt er mir mehr.

@pundi1:
Und die Gelenkwellen hat sich nie Jemand mal näher angeschaut? :confused:

Das ist wohl falsch rübergekommen: Wenn Du tauscht gegen einen Neuen, dann tauscht Du einfach. Wenn Du Dein Geld wiederhaben willst, dann mußt Du etwas für die km bezahlen. Bei dem Händler würde ich vermutlich mein Geld zurück haben wollen und dann würde der mich nie wiedersehen. Da gibt es auch Urteile, die Dein Anwalt sicher kennt. Du bist da voll im Recht und mußt Dich auf keine Kompromisse einlassen, wenn man Dir blöd kommt.
..so isses :thumbup:
Also von Tausch war nie die Rede.
Und das Geld was er mir angeboten hat ist eine Frechheit.
Im Moment weiß ich nicht was ich machen soll.

....genau das hier:
....den Anwalt wechseln!

...und bei der Suche nach einem neuen Anwalt sich vorher schlau machen, wer sich auf Fahrzeug und Vertragsrech spezialisiert hat. Ggf. kann dir da ein lokaler Sachverständiger einen Tip geben.
Ansonsten: da ich den Fehler nicht selbst gehört habe und das FZ nicht gefahren habe, bleibt Vieles im Spekulativen. Aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass sich das Problem nicht lösen lässt.... Und ja, ab und zu schickt auch Friedberg mal Jemanden, der besser in der Sachbearbeitung geblieben wäre - das habe ich auch schon von Kollegen gehört :whistling:

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492

Sonntag, 27. Januar 2019, 20:24

Hallo SubiBear!

Das mit den Gelenkwellen ist erst jetzt passiert. Also nach den Reparaturversuchen von Subaru.
Ich habe dem Anwalt jetzt mal Druck gemacht und er hat nochmals dem Anwalt des Autohauses einen Brief geschickt.

Er hat darin eine Frist bis zum 08.02.19 für die Rückantwort gesetzt. Er hat ihm gesagt, daß das Auto entweder getauscht wird oder bei
Rückgabe der Preis von 21000 Euro nicht aktzepiert wird.
Mal sehen was passiert.
Pundi

Subiklaus

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493

Montag, 28. Januar 2019, 13:44

Richtig so!
Wenn Dir der Outback gefallen hat, würde ich tauschen. Ich finde es allerdings merkwürdig, dass es noch neue Diesel geben soll. Man wird vermutlich versuchen, eine Tageszulassung oder einen Dienstwagen loszuwerden. Nach Deinen Ausführungen traue ich dem Händler alles zu.

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494

Montag, 28. Januar 2019, 18:17

Moin Zusammen
Das mit den Gelenkwellen ist erst jetzt passiert. Also nach den Reparaturversuchen von Subaru.
=> :verrueckt: & :klatsch:
Wenn Dir der Outback gefallen hat, würde ich tauschen. Ich finde es allerdings merkwürdig, dass es noch neue Diesel geben soll.

Definiere "neu" :gg: ... der muss schon zumindest eine Zageszulassung haben...
Nach Deinen Ausführungen traue ich dem Händler alles zu.
..dem schliesse ich mich vollumfänglich an... GANZ GROSSES KINO was da läuft :respekt:

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495

Dienstag, 29. Januar 2019, 10:55

Moin

Also das mit den Gelenkwellen hatte mit dem eigentlichen Problem, den 3 Reparaturversuchen, nichts zu tun.
Das kam jetzt noch dazu. Davon weiß der Händler noch gar nichts. Wird ihm aber jetzt mitgeteilt.
Mal schauen was passiert.
Bei Mobile habe ich noch 2-3 Diesel Outback gesehen mit 0km.

Pundi

Subiklaus

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496

Mittwoch, 30. Januar 2019, 10:52

Priorität wäre bei mir Wandlung, wenn ich mit dem Auto bis auf den Mangel zufrieden war. Nur im Notfall würde ich dann die “Geld zurück“ Variante wählen. Die dürfte Dich ca. 6000 Euro kosten. Notfall wäre: Es gibt das Auto nicht mehr + mit dem Händler will ich nichts mehr zu tun haben.
Über eine Tageszulassung mit 10km auf der Uhr würde ich eventuell nachdenken.

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497

Mittwoch, 30. Januar 2019, 15:34

Moin Zusammen
[....] Über eine Tageszulassung mit 10km auf der Uhr würde ich eventuell nachdenken

also ich würde mir kein FZ mehr aktuell anschaffen, welches nicht Euro 6D temp entspricht... :frown:

Blaue Plakette, Euro 6, Diesel, DI und die Folgen incl Fahrverbote
Abgesehen davon, dass ich von der Konstruktion des Boxer-Diesels keineswegs überzeugt bin: WENN überhaupt, dann Tageszulassung mit einem ordentlichen Nachlass und in 3 Jahren 150TKM fahren... dann ist es auch fast egal, was Du für das FZ dann noch bekommst. Alles Andere (längere Haltedauer, weniger km, kein kräftiger Preisnachlass) ist bei ehrlicher Rechnung kfm. Unsinn ...just my 2¢....

Subiklaus

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498

Mittwoch, 30. Januar 2019, 16:41

Ich stimme Dir ja zu, aber ich sehe da ein rechtliches Problem. Ich vermute, dass man nur die Möglichkeiten “Geld zurück“ oder wandeln hat. Und beim Wandeln gibt es das was im Vertrag ausgemacht war. Wie weit man da flexibel ist, kann ich nicht beurteilen. Da fehlt mir die Kompetenz.
Ich würde versuchen den Benziner rauszuhandeln und wäre mir fast sicher, dass mein Händler da einen Weg gefunden hätte. Aber hier geht es nicht um mich.

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499

Donnerstag, 31. Januar 2019, 09:24

Moin Zusammen
@Subiklaus: ja, ich weiss was Du mir sagen möchtest und ich stimme Dir vom Grundsatz zu.
Es ist halt aus meiner Sicht ähnlich wie bei einem Totalschaden eines "Jung-Fahrzeuges" dessen Motorvariante es zum Eintritt des Schadenfalls nicht mehr neu lieferbar ist: da gibt es auch regelmässig unterschiedliche Regelungen mit den Versicherern (auch wenn die noch verfügbare Variante eine andere Farbe oder Ausstattung hat).

Ich sehe das halt aus der Ferne und ohne die Details zu kennen so, dass der Kunde sich bei einem mangelhaften Neufahrzeug nicht als Kompensation auf ein Gebrauchtfahrzeug (was ein FZ mit Tageszulassung ja ist) einlassen muss - jedenfalls nicht ohne zusätzliche finanzielle Kompensation im deutlich wahrnehbaren Bereich.

Aber ja, es ist schon wie Du sagst
...und wäre mir fast sicher, dass mein Händler da einen Weg gefunden hätte.
es kommt sehr auf den Händler an (oder in meinem Beispiel den Versicherer): wenn die nicht wirklich gespächs- und einigungswillig sind, landen solche Aktionen regelmässig erst beim Anwalt und dann bei Gericht :evil:

pundi1

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500

Dienstag, 5. März 2019, 17:27

Hallo!

Kurze Rückmeldung.
Es fand noch ein Gespräch mit dem Händler statt. Hierbei ließ ich mich nochmals darauf ein, daß er mit der Zentrale spricht um das Fzg. dort zu untersuchen.
Heute kam die Antwort von Subaru. Sie lehnen die Untersuchung ab, weil das Geräusch Stand der Serie wäre.
Da springt mir der Draht aus der Mütze. Ich gebe das Fahrzeug jetzt zurück. Der Händler hat sich nach der Reaktion von Subaru einsichtig gezeigt.
Habe aber trotzdem eine Beschwerde an Subaru geschrieben und denen gesagt, daß wenn ich das beim Kauf gewußt hätte, daß das Stand der Serie ist dann hätte ich nie einen Subaru gekauft.
Mal schauen was zurück kommt. Das Drama hat jetzt ein Ende.

Pundi