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olli1956

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241

Mittwoch, 24. August 2011, 15:35

Wir sollten hier Schluß machen!
gruß olli

patGT

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242

Mittwoch, 24. August 2011, 16:19

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Wir sollten hier Schluß machen!
gruß olli


Also ich fand C34/35's Beitrag einfach nur köstlich. Und trifft nebenbei den Nagel auf den Kopf. :thumbup:
Schluss machen bedeutet ja eigentlich nichts anderes als resignieren und akzeptieren. Haben wir deshalb all diesen Schwachsinn - weil die meisten lieber "Schluss machen"...?

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Carver

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243

Mittwoch, 24. August 2011, 17:56

@Lukas_WRX: 100 SFr Busse, okay. Aber da sollte doch zivilrechtlich noch was drinliegen, oder? Schmerzengsgeld 20.000 Stutz vom Lastwagenfahrer?

Lukas_WRX

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244

Mittwoch, 24. August 2011, 20:53

Aber da sollte doch zivilrechtlich noch was drinliegen, oder? Schmerzengsgeld 20.000 Stutz vom Lastwagenfahrer?

Ja, das würde mich jetzt gar nicht wundern, wenn der Junkie die auch noch bekommen würde. Künftig kann dann auch jede Stadt oder Gemeinde eingeklagt werden, weil man ja wirklich nicht damit rechnen muss, dass da so mitten auf dem Trottoir so ein blödes Verkehrsschild steht, gegen das man laufen kann und der gemeine Bürger sowieso immer lesend durch die Stadt läuft. :verrueckt:

Gruss
Lukas

245

Mittwoch, 24. August 2011, 20:59

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
tztztz, Lukas.. Das gerade Dir solche Fehler unterlaufen ?
Kein Wunder verdienen sich gewissenlosevte Anwälte bei solchen Gesetztestexten eine goldene Nase.... :frown:
Dein Text müsste lauten:
der gemeine Bürger sowieso immer lesend und stoned durch die Stadt läuft.

vonderAlb

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246

Mittwoch, 24. August 2011, 22:04

Gerade deshalb ist es so wichtig lebenserfahrene Gesetzestexteauswendiglernerabernichtanwendenkönner dafür auszubilden auch unter keinen Umständen dem logischen Denken verhaftet zu sein,....

Wo steht geschrieben das Recht und Gesetz logisch sein müssen?
Ohne logisches Denken wäre ich als Programmierer längst arbeitslos, denn Computer verzeihen keinen Logikfehler in ihren Programmen.
Aber gesunder Menschenverstand hat mit Rechtsprechung nichts gemeinsam.

Und die Bekanntmachung durch @Lukas_WRX solcher, aus unserer Sicht, hirnverbrannten Richtersprüche sollte uns vor Augen halten was alles möglich sein kann und das letztendlich jeder von uns, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, schnell mit einem Bein im Knast steht ohne es auch nur zu ahnen.
Andreas

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (24. August 2011, 22:09)


C35/45

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247

Donnerstag, 25. August 2011, 06:08

genau patGT,
der Klügere gibt nach, -deshalb werden wir von von den Dummen regiert.

vonderAlb

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248

Donnerstag, 25. August 2011, 12:36

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
der Klügere gibt nach, -deshalb werden wir von von den Dummen regiert.

Die Dummen die uns regieren wurden mehrheitlich von der Bevölkerung gewählt. Wie dumm ist der Wähler?
Ist derjenige der nach gibt klüger als derjenige der zur Wahl geht und die Dummen wählt?
Andreas

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ilPatrino

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249

Donnerstag, 25. August 2011, 14:35

Die Dummen die uns regieren wurden mehrheitlich von der Bevölkerung gewählt. Wie dumm ist der Wähler?
Ist derjenige der nach gibt klüger als derjenige der zur Wahl geht und die Dummen wählt?

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
diese frage beantwortet der film *idiocracy*

C35/45

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250

Donnerstag, 25. August 2011, 16:20

Der Spruch hat mit der Wahl von politischen Parteien nichts zu tun.

Im Original: Der Kügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

(Marie von Ebner-Eschenbach)

Lukas_WRX

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251

Dienstag, 18. Oktober 2011, 12:44

Strassenverkehr: Doppelstrafe für Verkehrssünder bleibt zulässig

Schweizerisches Bundesgericht: Verkehrssünder dürfen weiterhin doppelt sanktioniert werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts lässt sich das Nebeneinander von Führerausweisentzug und Busse auch mit der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vereinbaren.

[Rz 1] Beschwert hatte sich ein Waadtländer Automobilist, der 2010 auf der Autobahn mit 32 Stundenkilometern zu viel gefahren war. Dafür wurde er zunächst mit 600 Franken gebüsst. Später entzog ihm das Strassenverkehrsamt den Fahrausweis für einen Monat. Vor Bundesgericht berief sich der Mann auf den Grundsatz, dass niemand für die gleiche Straftat zweimal verurteilt werden darf. Gemäss einem jüngeren Urteil des EGMR gelte dieses Verbot auch in Fällen wie hier.

[Rz 2] Das Bundesgericht ist diesem Urteil aber nicht gefolgt und hat die Beschwerde abgewiesen. Das höchste Gericht räumt zwar ein, dass gewisse Autoren aus dem fraglichen Entscheid des EGMR abgeleitet haben, dass das Schweizer Sanktionensystem im Strassenverkehr gegen das Doppelbestrafungsverbot verstosse. Gleichzeitig verweist das Bundesgericht allerdings darauf, dass der EGMR das Nebeneinander von administrativem Führerausweisentzug und strafrechtlicher Busse in einem früheren Entscheid explizit als rechtmässig beurteilt hat. Das aktuelle Urteil des EGMR ändere an diesem Grundsatz nichts. Im Übrigen habe das Parlament kürzlich darauf verzichtet, die Kompetenz zum Fahrausweisentzug einem allein entscheidenden Strafrichter zu übertragen. Der Bundesrat habe zudem 2010 festgehalten, dass entsprechende Verkehrsgerichte nicht gegen den von 22 Kantonen klar geäusserten Willen eingeführt werden könnten.

BGE 1C_105/2011 vom 26. September 2011

Quelle: Jusletter vom 17. Oktober 2011

Lukas_WRX

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252

Dienstag, 18. Oktober 2011, 12:46

Schikanestopp: Ausbremsen als Nötigung

Schweizerisches Bundesgericht: Wer andere Verkehrsteilnehmer mit einem Schikanestopp ausbremst, kann laut Bundesgericht wegen Nötigung verurteilt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist in solchen Fällen sogar ein zusätzlicher Schuldspruch wegen Verkehrsgefährdung gerechtfertigt.

[Rz 1] Ein Autolenker hatte 2005 im basellandschaftlichen Oberwil seinen Wagen leicht abbremsen müssen, weil knapp vor ihm ein Fahrzeug eingebogen war. Um dessen Lenker eine Lektion zu erteilen, überholte er und zwang ihn mit einer Vollbremsung zum Anhalten. Das Manöver wiederholte er kurz darauf, wobei der Hintermann dieses Mal nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und ihm ins Heck fuhr. Das Gericht sprach den Fahrer für die beiden Schikanestopps der mehrfachen Nötigung und Verkehrsgefährdung schuldig.

[Rz 2] Zu Recht, wie nun das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil bestätigt hat. Laut dem Bundesgericht hat der fehlbare Autolenker mit seinen zwei Vollbremsungen eine Zwangssituation ausgelöst, die für den nachfolgenden Fahrer so intensiv gewesen ist, dass dadurch sein freier Wille eingeschränkt wurde. Um eine Kollision zu vermeiden, sei der hinten fahrende Lenker gezwungen gewesen, selbst anzuhalten, was seine Handlungsfreiheit beeinträchtigt habe. Offen gelassen wird im Urteil die Frage, ob auch dann eine Nötigung vorliegt, wenn der Schikanestopp nicht zum vollständigen Anhalten der beiden involvierten Fahrzeuge führt.

[Rz 3] Bestätigt hat das Bundesgericht weiter, dass in Fällen wie dem vorliegenden zusätzlich zur Verurteilung wegen Nötigung auch ein Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gerechtfertigt ist. Dies ergebe sich daraus, dass mit solchen Bremsmanövern gleichzeitig zwei verschiedene Rechtsgüter verletzt würden. Betroffen sei einerseits die Handlungsfreiheit des nachfolgenden Lenkers, deren Einschränkung mit der Verurteilung wegen Nötigung zu ahnden sei. Andererseits stehe der Schuldspruch wegen Verkehrsregelverletzung dafür, dass weitere Verkehrsteilnehmer und damit die Verkehrssicherheit im allgemeinen gefährdet würden.

BGE 6B_385/2011 vom 23. September 2011

Quelle: Jusletter vom 17. Oktober 2011

Alain

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253

Dienstag, 18. Oktober 2011, 12:53

Laut dem Bundesgericht hat der fehlbare Autolenker mit seinen zwei Vollbremsungen eine Zwangssituation ausgelöst, die für den nachfolgenden Fahrer so intensiv gewesen ist, dass dadurch sein freier Wille eingeschränkt wurde.


Ou ou da könnten aber Viele seeeehr Viele verurteilt werden das passiert mir doch ständig das mein freier Wille eingeschränkt wird :rolleyes: :hmmm: :D Wo kann ich Anzeige einreichen wegen Ausbremsen, mich bei der freien Fahrt einschränken usw. ich verklage Alle :P :D

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

patGT

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254

Dienstag, 18. Oktober 2011, 13:36

Laut dem Bundesgericht hat der fehlbare Autolenker mit seinen zwei Vollbremsungen eine Zwangssituation ausgelöst, die für den nachfolgenden Fahrer so intensiv gewesen ist, dass dadurch sein freier Wille eingeschränkt wurde.


Ou ou da könnten aber Viele seeeehr Viele verurteilt werden das passiert mir doch ständig das mein freier Wille eingeschränkt wird :rolleyes: :hmmm: :D Wo kann ich Anzeige einreichen wegen Ausbremsen, mich bei der freien Fahrt einschränken usw. ich verklage Alle :P :D

Gruss Alain


Dasselbe habe ich auch gleich gedacht. Diesem Grundsatz zufolge könnte man alle elenden Schleicher, Angsthasen und Linke-Spur-Blockierer anzeigen - und müsste Recht bekommen. :D
Ach, wie schön könnte das Autofahrerleben sein :love:

Gruss
Patrick
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Alain

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255

Dienstag, 18. Oktober 2011, 13:40

Du bist ja auch ein sympathischer Typ :thumbsup: :thumbup:

Gruss Alain
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Lukas_WRX

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256

Montag, 9. Januar 2012, 17:04

Schweizerisches Bundesgericht: Zürcher Obergericht muss Freispruch für Autolenkerin überprüfen

Das Zürcher Obergericht muss sich nochmals mit einer Autofahrerin befassen, die 2008 auf einem Fussgängerstreifen eine Mutter mit ihrer Tochter überfahren hat. Das Bundesgericht hat der Staatsanwaltschaft Recht gegeben und den Freispruch aufgehoben. (Urteil 6B_493/2011)

[Rz 1] Die Fussgängerin hatte am 28. Januar 2008 ihre dreijährige Tochter auf dem Arm getragen und den Kinderwagen mit ihrem einjährigen Sohn geschoben. Beim Überqueren eines Fussgängerstreifens an der Limmattalstrasse in Zürich wurden die Frau und ihre Tochter von einer Autolenkerin angefahren. Der Kinderwagen wurde nicht erfasst. Die Tochter erlitt tödliche Verletzungen, die Mutter ist bis heute invalid. In erster Instanz war die Autofahrerin vom Bezirksgericht Dietikon der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden und zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt worden.

[Rz 2] Das Obergericht sprach die Frau im vergangenen April frei. Es war zum Schluss gekommen, dass die Mutter den Fussgängerstreifen unvermittelt und zügig betreten habe. Die Autolenkerin hätte die Kollision selbst dann nicht mehr verhindern können, wenn sie weniger als die erlaubten 50 Stundenkilometer gefahren wäre.

[Rz 3] Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft nun gutgeheissen und die Sache zur erneuten Beurteilung ans Obergericht zurückgeschickt. Dieses muss weitere Abklärungen machen, allenfalls unter Beizug von Sachverständigen.

[Rz 4] Laut Bundesgericht steht fest, dass sich die Autolenkerin pflichtwidrig verhalten hat. Sie sei offensichtlich nicht aufmerksam gewesen. Sonst hätte sie die Fussgängerin und ihre Kinder früher bemerkt und sofort ein Bremsmanöver eingeleitet. Komme das Obergericht auch beim zweiten Umgang zum Ergebnis, dass eine Kollision nicht vermeidbar gewesen sei, so habe es zusätzlich zu untersuchen, ob es bei rechtzeitiger Einleitung eines Bremsmanövers wenigstens zu geringeren Verletzungen gekommen wäre.

Urteil 6B_493/2011 vom 12. Dezember 2011

Quelle: Jusletter vom 9. Januar 2012


Fahren ohne Führerausweis wird strenger bestraft

Ab dem 1. Januar 2012 wird das «Fahren ohne erforderlichen Führerausweis» gleich streng bestraft wie das «Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis». Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung im Strassenverkehrsgesetz (SVG) auf Anfang des Jahres in Kraft gesetzt.


[Rz 1] Wer nie einen Führerausweis erworben hat, weist weder die zum sicheren Lenken eines Fahrzeugs nötige Ausbildung auf, noch hat er die entsprechenden Prüfungen bestanden. Das Gefährdungspotenzial wird bei solchen Fahrten als ähnlich hoch eingestuft, wie wenn trotz entzogenem Führerausweises gefahren wird. Das Fahren ohne Führerausweis wird daher künftig gleich hart bestraft wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Ebenso strafbar machen sich künftig Personen, die fahren, obwohl ihnen der Führerausweis auf Probe wegen zwei Widerhandlungen annulliert wurde (Zweiphasenausbildung für Neulenkende).

[Rz 2] «Fahren ohne Ausweis» und «Fahren trotz annulliertem Führerausweis auf Probe» werden wie «Fahren trotz Entzug» neu als Vergehen eingestuft. Bisher galt «Fahren ohne Ausweis» lediglich als Übertretung (Busse bis maximal 10’000 Franken). Der Strafrahmen bewegt sich neu zwischen einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen à maximal 3'000 Franken.

[Rz 3] Wer einen abgelaufenen Führerausweis besitzt, weil er die Zweiphasenausbildung nicht oder nicht vollständig besucht hat, und dennoch weiterfährt, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

[Rz 4] Diese Revision des Strassenverkehrsgesetzes geht auf eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Alfred Heer aus dem Jahr 2008 zurück. Sie wurde am 17. Dezember 2010 von der Bundesversammlung beschlossen und vom Bundesrat im Frühling dieses Jahres auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

Quelle : Pressemitteilung des ASTRA vom 19. Dezember 2011

Lukas_WRX

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257

Dienstag, 31. Januar 2012, 13:01

Busse nach Zusammenstoss mit Hund

Urteil des schweizerischen Bundesgerichts vom 5. Dezember 2011:

Ein Autofahrer überfuhr morgens um 3 Uhr auf der Autobahn einen Hund. Obwohl er sein Nummernschild verlor, fuhr er weiter und meldete den Unfall erst am nächsten Morgen der Polizei.

Das Kreisgericht büsste ihn deshalb wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs mit 800 Franken. Laut Bundesgericht zu Recht: Wer mit einem Tier kollidiere, müsse anhalten – oder die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen und die Polizei informieren. Der Gebüsste hätte zudem bemerken müssen, dass er das Nummernschild verloren hatte.

Bundesgericht, Urteil 6B_677/2011 vom 5. Dezember 2011



Abblendlicht auf Autobahn

Urteil des schweizerischen Bundesgerichts vom 20. Dezember 2011:

Ein Mann fuhr auf der Autobahn mit 110 km/h und mit Abblendlicht. Dabei übersah er ein Metallregal, das ein Lieferwagen verloren hatte. Es kam zum Zusammenstoss mit dem Regal – ohne weitere Folgen.

Das kostet den Mann 100 Franken Busse wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit. Gemäss Bundesgericht liegt der Bremsweg bei 110 km/h auf trockener Strasse bei 93 Metern, mit Abblendlicht sehe man aber nur 50 Meter weit. Das Bundesgericht hat schon mehrfach entschieden: Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass sie «innerhalb der überblickbaren Strecke» halten können.

Bundesgericht, Urteil 6B_673/2011 vom 20. 12. 2011

(Anm.: normalerweise gebe ich zu den meist abstrusen Urteilen des BGer kein Kommentar ab. Aber das letztere ist derart haarsträubend. Mit anderen Worten: entweder man fährt mit Abblendlicht auf der Autobahn, aber dann maximal mit 60 km/h, damit man innerhalb der Sichtweite noch bremsen kann oder man fährt mit Fernlicht, könnte dann zwar theoretisch rechtzeitig bei einem Hindernis bremsen, erhält aber eine Busse, weil der Gegenverkehr (in der Regel) geblendet wird. Also, wie man’s macht...)

C35/45

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258

Dienstag, 31. Januar 2012, 13:45

Alkohol und Drogen sind immer noch zu billig, bzw. zu leicht zu beschaffen. Dass diese psychotrop wirkenden Substanzen allerdings -scheinbar bevorzugt in gewissen Kreisen- zwangsverordnet werden war auch mir neu.

C35/45

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259

Dienstag, 31. Januar 2012, 13:59

In D gab es doch vor einigen Jahren mal den Fall eines defekten und unbeleuchteten Panzers, der in der Nacht, mitten auf einer ebenfalls unbeleuchteten Landstraße stand, und den ein PKW-Fahrer nicht rechtzeitig erkannte und auf diesen auffuhr.
Einmal dürft ihr raten wer "schuld" war...

Ich sagte es doch schon: Das Drogenproblem ist weltweit bevorzugt in den Teilen der Bevölkerung zu finden, die dem "großen blöden Rest" sagen will, wie es zu funktionieren hat!

Lukas_WRX

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260

Dienstag, 31. Januar 2012, 14:16


Ich sagte es doch schon: Das Drogenproblem ist weltweit bevorzugt in den Teilen der Bevölkerung zu finden, die dem "großen blöden Rest" sagen will, wie es zu funktionieren hat!

Damit wäre es ja noch in irgendeiner Art und Weise erklär- bzw. nachvollziehbar. Nein, das Problem beim Bundesgericht ist wohl eher die Alterssenilität und zudem ist ja nicht unbekannt, dass einzelne Richter, die im Strassenverkehrsrecht (!) Urteile fällen, selbst keinen Führerausweis haben und nie ein Fahrzeug bewegt haben. Das gibt mir schon mehr zu denken...