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Nomad

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bogi

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282

Mittwoch, 5. Februar 2014, 10:40

Damit man bei solchen Verkehrsteilnehmern was in der Hand hat hier :thumbsup_1:
Gruß

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bogi« (5. Februar 2014, 20:21)


vonderAlb

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283

Mittwoch, 5. Februar 2014, 11:12

Damit man bei solchen Verkehrsteinehmen was in der Hand hat hier :thumbsup_1:
Gruß

Ich habe seit Monaten diese DashCam in meinem Lexus installiert.
Dinge die man eigentlich nicht braucht aber gut zu wissen das man sie hat für den Fall der Fälle (wie ein Airbag den jeder hat aber nie sehen will).
Es gab schon zwei Fälle von Beinahmeunfällen mit einem Rollerfahrer und einen Auditreter. Wenn es gekracht hätte, hätte ich vermutlich ein Problem zu beweisen das der Rollerfahrer sich rechts an der wartenden Autoschlange vor einer Ampel an den Autos vorbeigequetscht hat und mir vor die Schnauze gezogen ist als ich gerade losfuhr als die Ampel auf grün schaltete oder der Audifahrer nur wenige Zentimeter vor meiner Nase ohne zu blinken von der rechten Spur auf die linke Spur gezogen ist und mich durch ihre rücksichtlose Fahrweise zu einer Vollbremsung genötigt haben.

Schaut euch dieses Video an. Aufgrund dieser Aufnahme konnte der auffahrende beweisen das er keine Schuld an diesem Auffahrunfall trägt.
Andreas

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284

Donnerstag, 6. Februar 2014, 09:26

Damit man bei solchen Verkehrsteilnehmern was in der Hand hat hier :thumbsup_1:
Gruß


Nice, jetzt wissen wir, dass die cam aus zwei cams besteht, ein coax Kabel und einen sony Sensor verwendet.

das bringt ohne Modellbezeichnung alle weiter, jetzt wissen alle, welche Kamera sie sich holen wollen...nicht -.-


Das da ist sie: http://www.blackvue.eu/blackvue_dr550gw-2ch.php

bogi

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285

Donnerstag, 6. Februar 2014, 18:16

Normad
Ich hoffe der Link stellt dich zufrieden schau hier
:sorry: :dankeschoen: :s_bisbald:

Franzisko

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286

Sonntag, 4. Mai 2014, 19:15


Solche Quellen suche ich gerade. Am Montag hat jemand trotz für ihn unübersichtlicher Verkehrslage zügig eine Kreuzung überquert und mir dabei die Vorfahrt genommen. Er meinte er hätte sich in die Kreuzung hineingetastet und deshalb sei ich am Unfall schuld obwohl ich die Vorfahrt hatte. Meine Version wird auch zweifelsfrei von meinem Video bestätigt.
Gruß

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287

Sonntag, 4. Mai 2014, 21:22

Er meinte er hätte sich in die Kreuzung hineingetastet und deshalb sei ich am Unfall schuld obwohl ich die Vorfahrt hatte


Also das bezweifel ich mal sehr stark. Warum sollst du schuld sein wenn er die Vorfahrt missachtet?

Ich kenne jetzt die Situation nicht, aber ich kann mir das höchstens vorstellen wenn du mit stark überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung gefahren wärst. Also zB in der Stadt 80 statt 50 oder auf dem Land überholend auf Höhe einer Abzweigung.

vonderAlb

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288

Dienstag, 6. Mai 2014, 11:19


Solche Quellen suche ich gerade. Am Montag hat jemand trotz für ihn unübersichtlicher Verkehrslage zügig eine Kreuzung überquert und mir dabei die Vorfahrt genommen. Er meinte er hätte sich in die Kreuzung hineingetastet und deshalb sei ich am Unfall schuld obwohl ich die Vorfahrt hatte. Meine Version wird auch zweifelsfrei von meinem Video bestätigt.
Was sagt der Anwalt dazu?
Die Videoaufnahme bringt dir nur was wenn sie juristisch (Staatsanwalt/Richter) anerkannt wird sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Evtl. kannst du ja den Unfallgegner damit konfrontieren und ihm Gelegenheit geben seine Aussage nochmal zu überdenken.
Andreas

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Franzisko

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289

Donnerstag, 8. Mai 2014, 21:32

In der Gegenrichting staute sich der Verkehr bis über die nächste Kreugzung zurück. Auf dem Video sieht man dass ein Transporter und ein Taxi über die Kreuzung aufschliessen und kurz darauf dahinter mein "Gegner" hervorkommt. Ich war langsamer als die erlaubten 50. Wenn ich bis morgen mittag keine vernünftige Antwort von der gegenerischen Versicherung habe, rufe ich bei der Rechstsschutzversicherung an.
Gruß

Franzisko

STI-AG

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290

Montag, 13. Juni 2016, 22:41

Rechtsüberholen, 3-spurige AB (CH)

War da nicht eine Änderung geplant oder ist die schon in Kraft?

Irgendwie hab ich den Überblick verloren.

Gruss Oli.

Runeflinger

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291

Montag, 13. Juni 2016, 22:55

Oh, guter Thread, ich hätt da eine Frage, evtl. weiß jemand sicher die Antwort aus dem Stegreif?

Mir ist letztens folgende Schilderkombi begegnet (von oben nach unten):

100
60
für LKW
22-6Uhr

OK; LKW 60. Aber wann gilt denn was?- 100 für PKW auch nur von 22-6 Uhr oder ganztägig?
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
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AR146

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292

Dienstag, 14. Juni 2016, 00:03

Oh, guter Thread, ich hätt da eine Frage, evtl. weiß jemand sicher die Antwort aus dem Stegreif?

Mir ist letztens folgende Schilderkombi begegnet (von oben nach unten):

100
60
für LKW
22-6Uhr

OK; LKW 60. Aber wann gilt denn was?- 100 für PKW auch nur von 22-6 Uhr oder ganztägig?


Die weißen Unterschilder gelten immer nur für das direkt darüberliegende, d.h. '22-6' bezieht sich auf 'für LKW' und 'für LKW' bezieht sich auf '60'.

Das '100' Schild gilt dort immer für jeden Verkehrsteilnehmer.

Alain

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293

Dienstag, 14. Juni 2016, 07:47

Oli Nein keine grundsätzliche Änderung, es hat nur ein Autofahrer, recht bekommen vor Bundesgericht, er hat im Kollonnenverkehr, anstatt zu bremsen, von Links auf die Mitte und als diese Spur stockte, auf die Rechte gewechselt. Dabei wurde er gefilmt. Da es aber Kolonnenverkehr war, hat ihm der Bundesrichter recht gegeben, was ja eigentlich ansich mehr als logisch ist, wenn die rechtere Spur automatisch bremsen würde, wenn es auf Links zu stocken beginnt, würde man Stau produzieren ohne Ende.

Aber Rechtsüberholen ist dennoch verboten.

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

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294

Dienstag, 14. Juni 2016, 15:02

@Runeflinger: ich seh´s wie @AR146:

Aber mal zusätzlich für Dich: Wenn Du Deutschlands Hauptverkehrs-Achse A7 von Süd-nach Nord benützt und dabei den NOK (Nord-Ostsee Kanal) bei Rendsburg
überbrücken (angesichts der Einsturz-Gefahr) willst: Was sagen Dir denn die Hinweise über das Tempo über die Brücke: Wer darf was und wer darf was nicht?

Ich frag´den Neutralen, weil wir hier in der ehelichen Beziehung uns jedesmal angesichts der Blitzsäulen heftigst in die Haare kriegen, ob ich darf oder nicht ..... :tschuess: :zwinker:

Runeflinger

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295

Dienstag, 14. Juni 2016, 15:12

@Runeflinger: ich seh´s wie @AR146:

Aber mal zusätzlich für Dich: Wenn Du Deutschlands Hauptverkehrs-Achse A7 von Süd-nach Nord benützt und dabei den NOK (Nord-Ostsee Kanal) bei Rendsburg
überbrücken (angesichts der Einsturz-Gefahr) willst: Was sagen Dir denn die Hinweise über das Tempo über die Brücke: Wer darf was und wer darf was nicht?

Ich frag´den Neutralen, weil wir hier in der ehelichen Beziehung uns jedesmal angesichts der Blitzsäulen heftigst in die Haare kriegen, ob ich darf oder nicht ..... :tschuess: :zwinker:


Evtl. ist AR146 da kundiger. Allein schon weil Du mir die Schilder noch beschreiben musst, da ich da fast nie lang fahre.
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AR146

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296

Dienstag, 14. Juni 2016, 18:27

Evtl. ist AR146 da kundiger. Allein schon weil Du mir die Schilder noch beschreiben musst, da ich da fast nie lang fahre.


Bin da auch noch nie drübergefahren, ist auch nicht gerade bei mir in der Nähe... ;)

pro

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297

Montag, 20. Juni 2016, 02:57

@STI-AG:
Oli, in letzter Zeit gab es bei Rechtsüberholen lediglich eine Verschärfung des Gesetzes.

Nehmen wir an, du fährst auf die Autobahn auf und benutzt folglich die rechte Spur mit Tempo 120 Km/h.
Auf der linken Spur fährt vor dir einer mit 100 Km/h.
In der Folge fährst du einfach rechts an diesem Fahrzeug vorbei OHNE anschliessenden Spurwechsel (du bleibst immer rechts).

FRÜHER war das lediglich ein "Rechtsvorbeifahren", was nach SVG 90/1 verzeigt werden konnte (leichte Widerhandlung, Verwarnung ohne Ausweisentzug wenn du bislang nichts hattest).
HEUTE ist das ein "Rechtsüberholen", was nach SVG 90/2 verzeigt werden kann (grobe Widerhandlung mit mindestens 3 Monaten Ausweisentzug).

Früher brauchte es für eine Verzeigung nach SVG 90/2 mindestens einen Fahrstreifenwechsel, entweder vorher mit rechts vorbeifahren oder rechts vorbeifahren und dann nach links wechseln.

Diese Verschärfung, bzw. Gleichsetzung des Rechtsvorbeifahrens mit dem Rechtsüberholen sorgt immer wieder für Diskussionen, bzw. Gerichtsverfahren.
Erst recht, wenn die Widerhandlung im Kolonnenverkehr passiert ist.
Was "Kolonnenverkehr" ist, wird dann grundsätzlich vom Gericht festgelegt ;)
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Alain

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298

Montag, 20. Juni 2016, 08:00

So richtig :thumbdown: so ein Quatsch ist so etwas von Realitätsfremd!

Gruss Alain
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patGT

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299

Montag, 20. Juni 2016, 09:43

FRÜHER war das lediglich ein "Rechtsvorbeifahren", was nach SVG 90/1 verzeigt werden konnte (leichte Widerhandlung, Verwarnung ohne Ausweisentzug wenn du bislang nichts hattest).
HEUTE ist das ein "Rechtsüberholen", was nach SVG 90/2 verzeigt werden kann (grobe Widerhandlung mit mindestens 3 Monaten Ausweisentzug).


Wie bescheuert ist das denn bitte?! Und das bei der heutigen Verkehrsdichte und Dichte an egoistischen Linksfahrern.... :nocheck:
Vielleicht ist es wirklich an der Zeit, dass der Autopilot bald kommt. ;(
MY23 BRZ
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300

Montag, 20. Juni 2016, 21:21

@Alain: und @pro:

Danke für die Info.
Hab anscheinend was falsch in Erinnerung gehabt, hab's eventuell mit der 100 km/h-Regel bei 3-spurigen AB's verwechselt.
Jedenfalls finde ich nichts mehr dazu ;(

Aber es scheint sich wieder was zu tun, in diese Richtung:
Rechtsüberholen auf der AB (CH)

Aber wenn man die Kommentare und die Weisheiten der Experte liess, dreht die Erde eher rückwärts.

Diese Verschärfung, bzw. Gleichsetzung des Rechtsvorbeifahrens mit dem Rechtsüberholen sorgt immer wieder für Diskussionen, bzw. Gerichtsverfahren.
Erst recht, wenn die Widerhandlung im Kolonnenverkehr passiert ist.
Was "Kolonnenverkehr" ist, wird dann grundsätzlich vom Gericht festgelegt

Dies ist genau der Grund, warum ich in der Rushhour, einfach links reindrücke und auch links bleibe.
Und zwar egal ob rechts leer ist oder nicht.
Somit habe ich kein Problem mit rechtsüberholen und auf der rechten Spur dauernd die Geschwindigkeit auf Links anpassen, ist schlicht bescheuert.

Ne andere Frage:

Ich bin auf der rechten Spur, ein Auto überholt mich links (wie es sich gehört) und plötzlich fällt dem Fahrer ein, dass es hinter mir doch schöner ist und steht in die Eisen.
Was nun?
Auch runterbremsen, normal weiter (ist es jetzt rechtsüberholen oder nicht?).

Hab bis jetzt auch gebremst, weiss ja nicht ob der noch plötzlich die Spur wechselt.

Gruss Oli.

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