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vonderAlb

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61

Donnerstag, 18. Dezember 2003, 23:03

Hans, sowas erlebe ich fast immer im Grioßraum Stuttgart, wenn ich auf der Autobahn oder B27 (Schnellstraße) unterwegs bin. Krieg und Kampf. Jeder gegen jeden. Die spinnen die Deutschen.
Seid ich den WRX habe scheine ich viele zu provozieren. Besonders AUDI- und Mercedes-Fahrer/innen. Die können es pardout nicht leiden, wenn sie überholt werden. Und schon gar nicht von so einem aufgemotzten Reisfresser. Stur links fahren und wenn ich mich erdreiste, mich bemerkbar zu machen (Blinker und/oder Lichthupe) treten fast alle in die Eisen.

Mir geht das mittlerweile schon an A... vorbei. Würde ich mich über jeden aufregen, hätte ich schon fünf Herzinfarkte.
Vergiß es, es lohnt nicht sich darüber aufzuregen.

Aber manchmal wünschte ich mir, ich hätte ne Filmkamera laufen gehabt, denn so mancher sollte mal richtig ernsthaft mit dem Gesetz in Konflikt kommen.

Andreas
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Gandi

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62

Donnerstag, 18. Dezember 2003, 23:18

@Andreas: Da habens hans und ich einfacher, da unser Auto nicht so "provoziert". Bei den meisten Stufenhecklern sieht man entweder die großen spoiler, bzw. sie schauen einfach sportlicher aus (vor allem die "rennmäßig" verklebten!), drumm werden sie auch von anderen marken viel mehr provoziert.
Ich kenn das von meinem Escort her. Die meisten sehen den "riesen flügel" und hängen hinten drann und wollen Dich hetzen bzw. lassen dich nicht vorbei und versuchen noch am letzten drücker ein bißchen schneller zu sein.
Beim kombi subi (der eigentlich ja recht unscheinbar ist ) ist das jedoc recht angenehm, denn da kann man mal mit 80km/h mal so richtig träumen und alle die dich überholen denken sich: "blöder Pensi" und du bist aus und draus.

Grüße Michi

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patGT

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63

Freitag, 19. Dezember 2003, 08:13

@Carver
Ob Du ne Anzeige starten willst oder nicht, bleibt in Deinem Ermessen. Ohne Zweifel hätte das die werte Dame verdient. Die Frage ist jedoch, ob es sich lohnt. Ich schätze, Du wärst in jedem Fall von der Aussage des Corolla-Fahrers abhängig, denn ohne eine glaubwürdige Zeugenaussage läuft nichts.

Wichtig ist dabei allerdings, ob der von hinten tatsächlich eindeutig sehen konnte, dass Dich die Dame auf der linken Spur absichtlich ausgebremst hat. Ich bin ja überhaupt kein Rechtsexperte, aber wenn das die gegnerische Seite irgendwie entkräften kann (schlechter Blinkwinkel o.ä), bist am Ende wohl Du selber dran wegen Rechtsüberholen. Es ist nur so ein Gedanke. Ich persönlich würde da vorsichtig sein, ich kann mich aber auch irren.

Das Winken mit dem Handy würde ich unter Verlegenheitsreaktion abtun, das kann nichts bedeuten. Sollte sie der Polizei anrufen? Absurd, erstens hat sie genug Dreck am Stecken und zweitens was ist ihr Beweis?

Selber habe ich auch schon solche Ausbrems-Situationen erlebt und bin dann - je nach Situation und Verkehrslage - auch schon mal rechts vorbei gefahren. Was will man sonst tun? Sich von dem Komplexhaufen (ob männlich oder weiblich) in der Spur vor einem kilometerweise schikanieren lassen? Nein danke. Da hab ich kein schlechtes Gewissen bei, so nach dem Motto, bei solch abartigen Reaktionen muss sich keiner wundern, dass man rechts vorbei geht. Ich finde im Gegenteil, die Situation ist entschärft, da man vorbei und weg ist. Auf Vergeltungsmassnhamen verzichte ich jedoch grundsätzlich. Einfach tschüss und weg (für alle, die jetzt wieder wegen Rechtsüberholens in ihrem Heile-Welt-Bild am Boden zerstört sind: es ist mir bekannt, dass es verboten ist. Es ist jedoch deswegen noch lange nicht notgedrungen gefährlich. Grundlose Vollbremsungen aus heiterem Himmel sind ebenfalls verboten - und sind aber in jedem Fall hochgefährlich).

@Andreas
Ein Impreza Turbo Sedan provoziert scheinbar einfach, damit scheint man sich in unserer Neid- und Klischeegesellschaft irgendwie abfinden zu müssen. Hatte ja schon früher dazu geschrieben. Bin vielleicht noch nicht ganz so cool und gelassen wie Du, aber ich arbeite dran. So nach dem Motto dieses Schildes an deutschen Autobahnen: "Gelassen läuft's" - gefällt mir der Spruch.
Der von Dir angetönte Prestigekomplex der "Premiumfahrer" ist die eine Seite. Die andere ist, dass der Subi als typisches Raserauto schlechthin gilt, mindestens hierzulande. Der letzter "geile" Beitrag im Schweizer Fernsehen hat das ja wieder einmal zusätzlich unterstrichen.

Gruss,
patGT


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64

Freitag, 19. Dezember 2003, 08:52

Hallo Hanns

Dem Beitrag von patGT habe ich nicht mehr viel hinzuzufügen. Mir ist auch aufgefallen, dass im Raum Stuttgart/Ludwigsburg die Mercedes-Dichte sehr hoch ist. Kein Wunder so nah am Werk. Dort gelten einfach andere Regeln. Mercedes-Fahrer/innen haben da die Strasse für sich allein gepachtet.

Nun gut, sollen sie der Meinung sein...
Vor 10 Jahren habe ich mich auch noch gewaltig über solche Situationen aufgeregt. Aber ich arbeite kontinuierlich an mir und versuche das Ganze cool zu nehmen.

Anzeigen? Hmh, was bringt das? Am Schluss hast Du noch Beweisprobleme, ausser Du hast das Ganze gefilmt. Und dann kommst Du noch wegen Rechtsüberholen dran ! Also, lohnt sich nicht.

Gruss
Lukas



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65

Freitag, 19. Dezember 2003, 09:03

Gilt es eigentlich auch als rechtsüberholen wenn ich schon rechts fahre,sagen wir mit 120Km/h und Links tuckert jemand mit 100Km/h.Muss ich dann etwa nur weil der Links lansamger unterwegs als ich auf der rechten Spur,hinter ihm bleiben oder darf ich mein Tempo beibehalten und an ihm vorbei fahren?

Gruss Philipp

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66

Freitag, 19. Dezember 2003, 09:10

Meiner Meinung nach gehöhrt Rechts überholen erlaubt.!In America ist das schon lange so und da gibt es keine probleme.Aktueller Fall.Eine bekannte von mir lebt seit 10 jahren in den Staaten,und als sie zu besuch in Deutschland war hat sie auf der Autobahn auch rechts überholt(ist ja normal für sie).Die Rennleitung war natürlich auch nicht weit und das ende vom lied war eine anzeige wegen rechts überholen.Sie muss wohl einen gnädigen beamten gehabt haben,den nachdem sie erklärte das sie nur zu besuch da seih und es bei ihr in U.S.A normal sei so autozufahren ließ er sie ohne strafe ziehen.Dann wäre das problem mit permanetnt linksfahrern erledigt.rechts vorbei und basta!!Aber in good old germany dauern solche sachen immer 30 jahre bis die merken das das besser ist

Gruß
Siggi

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67

Freitag, 19. Dezember 2003, 09:57

So wie in den USA funktioniert das nur, wenn alle Spuren sozusagen gleichberechtigt sind. D.h. auf allen Spuren die gleiche Geschwindigkeit, also Tempo 80 km/h, und alle Fahrzeuge erlaubt. Also auch LKW's, Wohnwagen usw., auf der linken Spur. Dann gilt, derjenige der die Spur wechselt (nach links oder nach rechts) hat darauf zu achten, das das möglich ist, ohne andere zu gefährden.

Neee, dann lieber notorische Linksfahrer mit 120 km/h.

Übrigens ist rechts überholen zwar teuer (wenn du erwischt wirst) aber billiger als dichtes auffahren und drängeln (Nötigung).

Andreas
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68

Freitag, 19. Dezember 2003, 09:57

@ Carver:
So sehr es die Dame auch verdient hätte, angezeigt zu werden, würd' ich es lieber lassen. Aufgrund der Tatsache, daß Du rechts überholt hast (was ich in dem Fall jedoch auch gemacht hätte), kriegst Du selbst sicherlich mindestens genauso viel Ärger wie die Dame. Denn wahrheitsgemäß müßte der Corolla-Fahrer bei einer Zeugenaussage ja auch dies bestätigen. Und ob der sehen konnte, wie knapp das mit dem Ausbremsen war, laß' ich auch mal dahin gestellt. Kannst ja warten ob sie Dich anzeigt, dann würde ich ihr auf jeden Fall eine Retourkutsche geben...

@ Siggi:
Auch wenn rechts überholen bei uns erlaubt würde, es würde nicht funktionieren. In den Staaten läuft es deswegen so gut, weil die Geschwindigkeitsunterschiede viel geringer sind als bei uns. PKW und LKW dürfen dort gleich schnell (oder besser: gleich langsam) fahren. Und da hinter jedem größeren Schild eine Highway Patrol mit der Laserpistole lauert, halten sich die Leute auch weitestgehend an die Begrenzungen.
Ich wäre viel mehr dafür, den Ermessenspielraum für rechts Überholen zu erweitern. In einer Situation, wie sie Carver erlebt hat, kann es doch noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit sein, rechts zu überholen. Auch kann es doch nicht angehen, daß ein einziger selbsternannter "Verkehrserzieher" z.B. die A5 von Darmstadt nach Frankfurt (4 Spuren in jeder Richtung, no limits) theoretisch komplett blockieren kann, indem er sich auf die linke Spur setzt und mit 100 vor sich hin schleicht. Und die nachfolgenden Autos trauen sich nicht zu überholen, weil sie sonst ein größeres "Knöllchen" riskieren. Klar, der Typ wäre wegen Nötigung dran. Seine Strafe wäre aber kaum der Rede wert.
Was anderes ist es, wenn jemand permanent sich durch den Verkehr schlängelt, völlig ohne Not rechts überholt und das ständig. Solche Leute gehören noch viel stärker bestraft als bisher, denn das sind echte Verkehrsrowdies.
Zuletzt möchte ich noch anfügen, daß Nötigung durch permanentes Linksfahren viel stärker bestraft gehört als bisher, denn das provoziert doch erst das rechts Überholen. Und in der Folge daraus sollte jemand, der durch solch einen Linksschleicher genötigt ohne irgend eine Gefährdung rechts überholt, straffrei bleiben.

Gruß,
Dieter.







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69

Freitag, 19. Dezember 2003, 10:49

Etwas off-topic zum Thema Speed in den USA:
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>So wie in den USA funktioniert das nur, wenn alle Spuren sozusagen gleichberechtigt sind. D.h. auf allen Spuren die gleiche Geschwindigkeit, also Tempo 80 km/h, und alle Fahrzeuge erlaubt. Also auch LKW's, Wohnwagen usw., auf der linken Spur. Dann gilt, derjenige der die Spur wechselt (nach links oder nach rechts) hat darauf zu achten, das das möglich ist, ohne andere zu gefährden.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Nur als kleine Präzisierung: so langsam fahren die Amerikaner schon lange nicht mehr. Früher war auf den High- und Freeways 55mph = 88km/h angesagt.
Schon seit längerer Zeit jedoch gelten auf den US-Autobahnen Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen 65-75mph (105-120km/h) - Montana hatte Ende der 90er sogar formell unbeschränkt(!), was aber von den Cops nicht toleriert wurde.

Als Faustregel fahren in den USA die meisten Leute bei nicht zu viel Verkehr 5mph über der Limite (also 70-80mph), ohne dass die Polizei einschreitet. In den westlichen Staaten wird es teils noch etwas laxer gehandhabt und es ist nicht unüblich, um die 85mph (~136km/h) zu fahren.

Das erste was mir in den USA geraten wurde, ist etwa so wie die breite Masse zu fahren. Man schwimmt mit dem Strom. Dabei kann wie bekannt auch problemlos und legal rechts überholt werden.

Ach ja, einmal war es so, dass ich draussen im verlassenen Niemandsland so mit ca. 75 Meilen vor mich hingetuckert bin. Plötzlich rauscht ein Riesentruck mit Anhänger donnernd wie ein Erdbeben an mir vorbei. Ich schätzte den so auf ca. 90 Meilen (~145km/h)...

Der langen Rede kurzer Sinn: Rechtsüberholen funktioniert auch bei etwas höheren Geschwindigkeiten, solange keine Hektik aufkommt. Reine Gewohnheitssache.

Gruss,
patGT


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70

Freitag, 19. Dezember 2003, 11:31

Als ich in den USA war vor 2 Jahren ist mir etwas lustiges Passiert wegen dem Rechts überholen.Jedenfalls bin ich links gefahren,die Autobahn hatte drei Spuren,in der Mitte ein Lastwagen und anscheinend rechts vom Lastwagen nochmal ein Auto.Dass habe ich nicht gesehen und er mich nicht.Ich wollte dann,nach dem ich den Lastwagen überholt habe,nach rechts auf die mittlere Spur ziehen.In dem Moment kann das andere Auto hinter dem Lastwagen hervor und wollte auch in die Mitte nach Links.Jedenfalls haben wir uns beide kurz nicht gesehen und beide zogen richtung mitte,als wir jedoch beide nach etwa einem halben meter rüberziehen,uns gesehen haben,sind wir beide wieder auf unsere Spuren zurück und haben uns gegenseitig angelächelt und nur mit der Schulter gezuckt.Ich habe ihm dann gedeutet dass ich ihm den Vortritt lasse und er hat sich mit einem Handzeichen bedankt.
Man sieht also dass es auch ganz ohne Agression geht,wenn beide ruhig bleiben und Humor beweisen.

Gruss Philipp

Carver

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71

Freitag, 19. Dezember 2003, 14:37

Okay, dann lass ichs. Hätte eh kein gutes Gefühl dabei. Aber irgendwo denkt man schon manchmal, dass man fast schon seine Pflichten als Staatsbürger verletzt, wenn man bei manchen Leuten wegschaut. Wenn jemand hier mitliest, der für mich aus einem KZ einen Kfz-Halter ermitteln kann, darf er sich gerne bei 100pro zugesicherter Diskretion an mich wenden. Vielleicht ruf ich der Dame mal an.

Habt mir echt geholfen! Danke.

Sartre : "Die Hölle sind immer die anderen"
Carver : "Ja, und sie fahren A6 2,5 tdi"

Gruss ....


vonderAlb

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72

Freitag, 19. Dezember 2003, 16:11

Pat ich hab mich nur deshalb auf 80 km/h bezogen, weil der liebe Vater Staat alle Neu-LKW mit einer elektroinischen "Bremse" ausstattet. Dadurch wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit automatisch begrenzt (so ca 80-90 km/h). Stell dir vor ein Laster bügelt die linke Spur mit 80 km/h und dann kommt eine leichte Steigung. Was glaubst du wohl mit wieviel Speed der die Steigung raufschleicht? Auffahrunfälle sind vorprogrammiert.

Wenn es so wäre wie in den USA, wo LKW's mit Monstermotoren (wegen den billigen Sprit) weit über 120 km/h brettern und die Autobahnen pro Spur mindestens 5 Meter breit sind, dann will ich das auch haben in Deutschland. Aber bei unserem Verkehrsaufkommen mit den vielen ausländischen Fahrzeugen, ist das unmöglich. Chaos auf Deutschlands Straßen.

Andreas
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73

Dienstag, 30. Dezember 2003, 20:33

<font face='Verdana'></font id='Verdana'>
Hallo liebe und teils ja sehr gefrustete Ausgebremste,
was mir beim Durchstöbern des Threads nicht untergekommen ist, ist der der ganz offizielle in Deutschalnd erlaubte und absolut legale Hinweis auf das Überholen.
Legt mich bitte nicht auf den originalen Gesetztestext fest aber: Demnach ist es außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt den Vorausfahrnden mit Licht und Hupzeichen auf einen geplanten Überholvorgang aufmerksam zu machen. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht:

1. und ganz wichtig: das alles nur aus dem Mindestabstand machen und nicht übertreiben:
das mit dem Hupzeichen hat sich in Zeiten geschlossener, klimatisierter und dB-verwöhnter Fahrzeuge in der heutigen Zeit eher erledigt und trifft nur noch auf die Traktorfraktion auf engen Landstraßen zu. Weil die ja auch keinen, wenn überhaupt vorhanden funktionierenden Rückspiegel haben. --> Hupe 2 mal! nicht 12 mal!

Und nun zur viel öfter vorkommenden allseits bekannten Autobahnsituation:

Gesetz dem Fall der Schleicher (und das ist jenseits der 160 ja relativ) muß nun mal mit der Impreza-Opferrolle klarkommen, soll heißen er ist definitiv langsamer, dann gebe ich ihm schon von weitem (über 100 Meter) deutlich also etwas länger aufblendend 2mal das Fernlicht. Da merkt es in der Regel jeder, das der Tiefflieger hinter ihm vorbei möchte und kein blau lackierter Eurofighter auf der Startbahn ist und macht Platz.

WICHTIG ist das aus dem Lichtzeichen keine Lichtorgie wird.

Nachts funktioniert das sehr gut, tagsüber recht gut. Durch den großen Abstand hat man außerdem den Vorteil, daß man noch genug Zeit zum Abbremsen hat, beziehungsweise garnicht vom Gas muß.

Außerdem sieht Er/Sie nur dass da was Schnelles kommt und nicht irgend ne Marke, die ihn unter Umständen zum Verweilen einladen könnte.

Ach ja Blinker links ist gaaaaaaaaaaanz schlecht und kostet wegen Nötigung!!!!
Laßt das die BMW und Daimler Fahrer vor Euch machen. Wenn die dann die letzten vor euch sind --> s.o.

Viel Erfolg,
Lothar


-->fahr langsam und komm schnell an<--

geändert von: imprezzed on 26/09/2006 14:43:52

Lukas_WRX

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74

Montag, 23. Februar 2004, 09:23

Sheriff in eigener Sache,
Zulässige Selbstjustiz gegen Parksünder


Wer von Autolenkern, die ihr Fahrzeug verbotenerweise auf dem Privatparkplatz abstellen, unter Androhung einer Strafanzeige eine Umtriebsentschädigung von 30 Franken verlangt, darf nicht wegen Nötigung bestraft werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, das sich soweit ersichtlich zum ersten Mal mit dieser von den kantonalen Gerichten nicht einheitlich beurteilten Frage befasst hat.

[Rz 1] Zu beurteilen war der Fall eines Parkplatzeigentümers, der vom Schwyzer Kantonsgericht wegen Nötigung zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden war. Zudem sollte er 17 einkassierte Umtriebsentschädigungen zu je 30 Franken, also 510 Franken, als «Deliktsgut» dem Staat abliefern. Für das fragliche Privatareal besteht ein richterliches Fahr- und Parkverbot mit der Androhung einer Busse von bis zu 500 Franken. Den im Parkverbot abgestellten Fahrzeugen steckte der Eigentümer einen Zettel mit Einzahlungsschein unter den Scheibenwischer mit der Aufforderung, innert zehn Tagen eine Umtriebsentschädigung von 30 Franken zu überweisen, damit von einer Verzeigung abgesehen werde. Dieses Vorgehen stellt nach Auffassung des Bundesgerichts keine strafbare Nötigung dar.
[Rz 2] Laut einstimmig gefälltem Urteil des bundesgerichtlichen Kassationshofs in Strafsachen ist es grundsätzlich erlaubt, mit einer Strafanzeige zu drohen, wenn diese nicht vollständig unbegründet ist. So darf das Opfer einer Straftat eine Verzeigung ankündigen für den Fall, dass der Täter den Schaden nicht begleicht. Unzulässig ist die Drohung mit einer Strafanzeige jedoch, wenn damit etwas erreicht werden soll, das mit dem fraglichen Straftatbestand gar nichts zu tun hat (BGE 120 IV 17 E. 2a/bb).
[Rz 3] Im beurteilten Fall besteht aus Sicht des Bundesgerichts «offenkundig» ein Sachzusammenhang zwischen dem verbotenen Parkieren und der verlangten Umtriebsentschädigung. Ausschlaggebend ist, ob deren Höhe angemessen ist, was im Urteil aus Lausanne klar bejaht wird: Mit Blick auf Zeitaufwand und Auslagen, die dem Eigentümer erwachsen, wenn er seine Zivilansprüche wahren will, «erscheint die von ihm verlangte Umtriebsentschädigung von 30 Franken nicht als übersetzt». Und da er lediglich seinen Aufwand decken wollte, handelte er auch nicht in erpresserischer Absicht. – Anzumerken bleibt, dass dem Eigentümer in solchen Fällen neben einer angemessenen Umtriebsentschädigung auch noch ein Entgelt für die unbefugte Belegung des Parkplatzes zusteht. Ein solcher Anspruch, der rechtlich auf einem sogenannten faktischen Vertragsverhältnis beruht, war im beurteilten Fall indes nicht geltend gemacht worden und daher in Lausanne auch nicht zu beurteilen gewesen.
Urteil 6S.77/2003 vom 6. 1. 04 – BGE-Publikation.
Neue Zürcher Zeitung, 10. Februar 2004 (Nr. 33), S. 15
Quelle: Jusletter 16. Februar 2004


turbopussy

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75

Montag, 23. Februar 2004, 11:22

@ lukaswrx

so einen parkplatz mit amtsverbot besitze ich auch und die wundersame geldvermehrung funktioniert! nur kassiere ich leider "nur" 20 statt 30 stutz - dafür aber gleich cash vor ort ohne zahlungsfrist; im diskussionsfall (wenn das bezirksgericht eingeschaltet werden muss) kann die busse jedoch bis zu 2000 stutz betragen (minimum 200)...

mit strafanzeige drohen brauche ich nicht, der von mir selber ausgefüllte strafzettel geht bei unstimmigkeiten einfach ans bezirksgericht... steht ja auch deutlich lesbar in deutsch auf dem riesen-schild

wird schon ewig so gehandhabt, war aber eine art grauzone... danke, bundesgericht, hab ich nochmals glück gehabt

greez a. (a.k.a. the sheriff)

p.s. es geht eigentlich nicht um "polizist spielen"! leider parkieren autofahrer (scoobys inklusive) wo es ihnen gerade einfällt. ist halt nicht in ordnung wenn der eigene wagen von xy zuparkiert ist. und - zack - wieder 20 stutz in die tuning-kasse

p.p.s. *indeckunggeh*





geändert von: turbopussy on 23/02/2004 12:05:20

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76

Montag, 23. Februar 2004, 19:06

Die Frage ist doch, wie denn sonst ein Parkverbot auf privatem Grund durchgesetzt werden kann. Die Polizei dafür zu bemühen ist doch Verhältnisblödsinn.
Ich besitze zwar keine solche Geldquelle (für's Tuning), verstehe aber die jeweiligen Besitzer und deren Methoden. Dass das Bundesgericht das als erlaubt beurteilt ist eigentlich verständlich. Solange die privaten Sheriffs nicht dem Colt auftauchen, sind die 30 CHF wohl rechtens.
Was jetzt noch fehlt, ist eine PC-Applikation für die effiziente Ausstellung der Umtriebsrechnung auf dem Notebook: einfach Kontrollschild eingeben, Enter drücken und fertig ist die Beitragsrechnung für die Tuningkasse.

Gruss Walter

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77

Montag, 15. März 2004, 16:08

Hab auch noch ne Frage zum Parkrecht.

Letzte Woche habe ich mein Auto auf dem Firmenparkplatz ins Halteverbot gestellt. Abends war dann ein Strafzettel dran (15€ Verwarnungsgeld).
Darf die Polizei auf einem Privatgelände (ohne Aufforderung des Eigentümers!) sowas?
Das Gelände ist als "Privatgelände der ***AG, Betreten nur mit Genehmigung des Eigentümers" gekennzeichnet.
Laut Aussage des Polizisten gilt das als Öffentlich befahrbare Straße, somit darf er dort auch ein Verwarnungsgeld auferlegen. Eine Genehmigung des Eigentümers braucht er dazu nicht, daß macht er schon seid Jahren so! Nur wenn das Gelände durch einen Zaun und die Straße durch eine Schranke verfügt, darf er dort keinen Strafzettel ausfüllen. Hat der Mann Recht?

Grüße aus der Pfalz,
TimoK


Lukas_WRX

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78

Montag, 15. März 2004, 16:59

Hallo Timo

Grundsätzlich ist es so, dass alles, was nicht als völlig abgesperrte Privatfläche erkennbar ist, als öffenlicher Verkehrsraum gilt. Es wird hier wohl um die Streitfrage gehen, ob Euer Firmenparkplatz als abgesperrtes Privatgelände oder als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen ist. Und das kann allenfalls erst durch den sogenannten „Augenschein“ durch das Verkehrsgericht (oder wie das sonst bei Euch heisst) festgestellt werden.


Andererseits, wenn der Polizist das schon seit Jahren so macht, heisst das nicht, dass es rechtlich auch korrekt ist. Es heisst wahrscheinlich viel eher, dass noch nie jemand dagegen Einspruch erhoben hat. Schau mal auf dem Bussenzettel, ob Du 30 Tage oder 10 Tage Zeit hast für einen Einspruch. Bevor Du Einspruch erhebst, musst Du Dir persönlich aber die Frage beantworten, ob Du wegen 15 Euro so ein Verfahren mit Zeitaufwand, allenfalls Gerichtsverhandlung, allfälligen weiteren Kosten etc. in Kauf nehmen willst oder nicht.
Gruss
Lukas



vonderAlb

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79

Montag, 15. März 2004, 17:11

Firmenparkplatz und Halteverbot? Wie passt denn das zusammen?
Da wo ein Parkplatz ist, parke ich und damit halte ich doch auch. Und da wo ein Halteverbot ist gibt es keine Parkplätze.

Andreas
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Montag, 15. März 2004, 21:11

....mmmmmhh..............
interessanter Einwand Andreas.

Da sollte man mal drüber nachdenken, ob nicht der Eigentümer
mit der Stadverwaltung oder der Polizei, je nach dem wer Begünstigter
aus dem Verwarnungsgeld ist, unter einer Decke steckt.
Halteverbot auf einem Parkplatz find ich super, kann man das mal fotografieren?


Gruß
Jürgen



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