Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Maver1ck

Schüler

Beiträge: 53

Registrierungsdatum: 17. Oktober 2010

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

221

Dienstag, 19. April 2011, 12:33

Dann mach ich ab jetzt eine Private Firma, welche Bahnübergang's verzeigungen macht. Definitiv ein lukratives Geschäft:-)

Das mit der Fahrprüfung hat was.
Das selbe spiel könnten die hälfte aller Auto Fahrer machen, wenn sie auf einen Doppel Spurigen Kreisel fahren *g*.

Danke für die Antwort und viel spass in der sonne

SuruWrx

Fortgeschrittener

Beiträge: 310

Registrierungsdatum: 29. Juli 2009

  • Private Nachricht senden

222

Dienstag, 19. April 2011, 12:36

Ja und im Autobahnverkehr...bezogen auf die Nutzung der rechten Spur.

Maver1ck

Schüler

Beiträge: 53

Registrierungsdatum: 17. Oktober 2010

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

223

Dienstag, 19. April 2011, 14:25

Richtig und dann auch gleich noch doppelter Spurenwechsel von einfahrt auf Überholspur...

Sorry für off topic, aber musste ich loswerden...

STI-AG

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 898

Registrierungsdatum: 28. April 2008

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

224

Mittwoch, 20. April 2011, 00:21

Zum Thema losfahren am Bahnübergang, habe ich noch einen Bundesgerichtsentscheid im Kopf, der besagt: Das die Schranke den Weg frei gibt.

Somit muss nicht bis zum Ende des Blinklichtes gewartet werden.

Umgekehrt ist es beim zufahren an einen Bahnübergang.
Das Blinklicht ist gleichbedeutend mit einer roten Ampel.

Dies wurde damit Begründet, dass man einen defekt an der Schranke nicht ausschliessen kann (Schranke schliesst nicht).

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Richtig und dann auch gleich noch doppelter Spurenwechsel von einfahrt auf Überholspur...

Mach ich fast jeden morgen ;) Wenn die Leute wieder versuchen mit 50 km/h auf die Bahn zufahren :cursing:


Gruss Oli.

pro

AK-Schweiz

Beiträge: 4 105

Registrierungsdatum: 15. März 2005

Wohnort: Aarau

  • Private Nachricht senden

225

Mittwoch, 20. April 2011, 03:54

@STI-AG: Den Bundesgerichtsentscheid würde ich gern sehen. Kannst du den mal raussuchen?
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

STI-AG

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 898

Registrierungsdatum: 28. April 2008

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

226

Freitag, 22. April 2011, 22:38

@STI-AG: Den Bundesgerichtsentscheid würde ich gern sehen. Kannst du den mal raussuchen?

So nachdem ich jetzt eine Weile auf "Bundesgericht" rumgesurft bin und nichts gefunden habe, wobei die Suchfunktion ist auch nicht der Hit (Suche nach Bahnübergang erhalte Treffer für Unterhaltszahlung, Mord und Totschlag etc.)

Hab ich mal das grosse "G" gefragt und nach einigem Suchen ein par Links gefunden: Hier und hier

Dabei handelt es sich nicht um einen Bundesgerichtsentscheid, sonder das Bezirksgericht Zürich und die 2. Strafkammer des Berner Obergerichts mit einem Urteil vom 14.3.2003.

Entweder ich hatte das Falsch im Kopf oder die Zeitung hat das Falsch wiedergegeben.

Ich hab das mal beobachtet, wohne neben einem Bahnübergang, ca. 95% der VT fahren beim öffnen der Schranke los.
Selbst die Leute im weissen Auto mit den orangen Streifen 8)

Also muss jeder selber Entscheiden was er macht, und die anderen wissen wo eine Geldquelle ist. :rolleyes:

Gruss Oli.

pro

AK-Schweiz

Beiträge: 4 105

Registrierungsdatum: 15. März 2005

Wohnort: Aarau

  • Private Nachricht senden

227

Samstag, 23. April 2011, 12:58

Nur weil es 95% aller VT so machen (auch die Herren mit den lustigen Blinki-Autos) heisst das nicht, dass es dem Gesetz entspricht.
Ein sehr gutes Beispiel also für Umgangsrecht vs. SVG ;)

Normalerweise kriegt man ja keine Busse,
aber falls mal etwas passieren sollte oder aber ein Polizist das SVG 100% korrekt anwendet,
dann zahlt man halt die 250.-

PS: Wie viel kostet ein Anwalt, der mit dir vor Gericht zieht und die erwähnten Urteile vorliest,
damit du die 250.- vom Bahnübergang eventuell nicht bezahlten musst? ;)
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

bedrohte_Art

Anfänger

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 11. August 2011

  • Private Nachricht senden

228

Donnerstag, 11. August 2011, 21:42

Die Idee mit der Video/Handykamera hatte ich auch schon.
Obwohl das Video von mir persönlich handsfree gedreht wurde,
kam es nicht zur Anzeige.
Gemäss einem Bundesgerichturteil dürfen private Videos nicht als Beweismittel zugelassen werden.
a. Gibts dafür die Polizei
b. Würde es wohl ausarten wenn jeder Hobby-Polizist mit solchen mitteln anfängt.
c. Könnte das private video manipuliert/geschnitten sein
d. Man bietet selber Angriffsfläche, da man sein Fahrverhalten auch aufnimmt ->Gegenanzeige

Das Bundesgerichtsurteil wurde gegen einen Hobbypolizisten ausgesprochen, der eine professionelle Videoanlage in seinem Auto hatte (ähnlich Polizei).
Der "Sünder" wurde frei gesprochen und der Hobbypolizist musste seine anlage ausbauen.
(Vielleich kennt der Lukas dieses Urteil und kann es hier posten.)
@vernünftige Subaru-Fahrer:

Ich gehe sicher Recht in der Annahme, dass Subaru Fahrer eher "schnell" unterwegs sind?
Dass Viele in den Bergen (hier wohne ich) nicht in der Lage wären in nicht einsehbaren Kurven bei Gegenverkehr (auf der eigenen Spur) noch zu bremsen und so eine Frontalkollision erlebten?

Sollten nicht genau solche Fahrer ein verstärktes Interesse daran haben, dass Dritte nicht in unendlich dummen Überhol-Aktionen das Leben und die Gesundheit von Menschen im Gegenverkehr (dazu zählen auch Subaru-Fahrer ;) ) aufs Spiel setzen?
Woher also die hier gelesene Abneigung gegen Menschen, die Straftäter (genau das sind nämlich Personen, die Leben oder gesundheit Dritter gefährden) verzeigen?

Ich spreche hier speziell die Subaru-Fahrer an, die sich an das SVG halten, nicht die 'jugendlichen Heisssporne'.
Edit: Im Fall habe ich in den letzten 2 Jahren keinen Sport-Subaru so seine Schei**e bauen sehen, wie die braven Familienväter in ihren Legacy's, VWs oder speziell die Lieferwagen oder -noch schlimmer - Postautos.


Bester Gruss,
bedrohte Art

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bedrohte_Art« (11. August 2011, 22:45)


bedrohte_Art

Anfänger

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 11. August 2011

  • Private Nachricht senden

229

Donnerstag, 11. August 2011, 21:48

@ Lukas_WRX

Auch wenn Du an meiner Anwesenheit wegen Deiner interessanten Beiträge 'Schuld' bist: Vielen Dank! Ich habe Deine Beiträge mit viel Interesse gelesen und viele abgespeichert!
Man muss heute leider die Denke der Gerichte kennen, um den Ausweis zu behalten. Siehe 6B_576/2007 wo ohne jede Einschränkung ein seitlicher Abstand von 1.5-2m zu Fahraddfahrern zum Überholen gefordert wird. Mach das mal in den Bergen (weil Du musst ja dann (da Benutzung der Gegenfahrbahn) noch 300m nach vorne frei einsehen können)...


Bester Gruss,
bedrohte Art

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 6 682

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

230

Montag, 22. August 2011, 16:17

Mal wieder etwas Skurriles vom schweizerischen Bundesgericht:

BGer – Ein Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse dafür zahlen, dass ein lesender Fussgänger unter Drogeneinfluss gegen seinen stehenden Sattelschlepper gelaufen ist. Laut Bundesgericht wäre er verpflichtet gewesen, ihn rechtzeitig mit der Hupe zu warnen.

[Rz 1] Der Lastwagenfahrer war an einem Morgen im April 2008 mit seinem Sattelschlepper im Schritttempo in die Fussgängerzone der Altstadt von Winterthur gefahren. In einer Distanz von 30 Metern sah er zwei Fussgänger, die in Richtung seines Fahrzeugs unterwegs waren. Die Beiden hatten zehn Minuten zuvor ihr ärztlich verschriebenes Methadon eingenommen, zusätzlich Valium konsumiert und waren beim Laufen in ihren Lesestoff vertieft. Als die zwei Männer noch wenige Meter vom rollenden Lastwagen entfernt waren, erkannte der Lenker, dass sie sein Fahrzeug offenbar nicht bemerkt hatten.

[Rz 2] Er brachte den Sattelschlepper sofort zum Stillstand, konnte aber nicht mehr verhindern, dass einer der Fussgänger gegen den Aufleger des nunmehr stehenden Fahrzeuges lief. Das Zürcher Obergericht sprach den Lenker wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und bestrafte ihn mit 100 Franken Busse.

[Rz 3] Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde des Mannes bestätigt hat. Das Gericht schliesst sich der Ansicht des Zürcher Obergerichts an, wonach der Lenker nicht darauf hätte vertrauen dürfen, dass der grundsätzlich vortrittsberechtigte Fussgänger sein Fahrzeug noch rechtzeitig wahrnehmen würde. Vielmehr hätte er sich der von seinem Fahrzeug ausgehenden Gefahr bewusst sein und mit Hupen auf sich aufmerksam machen müssen. Keine Rolle spiele, ob den verunfallten Fussgänger selbst ein Verschulden treffe und seine fehlende Aufmerksamkeit nun aufs Lesen oder den Drogenkonsum zurückzuführen sei.

Urteil 6B_272/2011 vom 9. August 2011

Quelle: Jusletter vom 22. August 2011

Runeflinger

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 4 840

Registrierungsdatum: 9. Mai 2008

Wohnort: Schleswig-Holstein

  • Private Nachricht senden

231

Montag, 22. August 2011, 21:02

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Man denkt ja meist, so dämlich ist keiner, auch wenn man immer wieder mal eines besseren belehrt wird.

Ähnlich in meiner Uni-Stadt im Bus, der vor roter Ampel hält. Rechts nähert sich rückwärts aus einer Einfahrt ein Auto... und fährt... und fährt..

und bums - ist er gegen einen stehenden Gelenkbus gefahren. Es gibt wenig, was schlechter zu übersehen ist..
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
- Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C
- Alltag (Sommer): 2023' Subaru BRZ
- Alltag (Winter): 1990' Mitsubishi Galant EXE
- Trailer + Gepäck: JDM '04 Forester STI
- Youngtimer: XT, '92 Brumby, '87 Mitsubishi Galant

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RGS« (23. August 2011, 07:12) aus folgendem Grund: ot


Beiträge: 602

Registrierungsdatum: 3. Januar 2011

Wohnort: NRW

  • Private Nachricht senden

232

Dienstag, 23. August 2011, 06:54

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Man denkt ja meist, so dämlich ist keiner, auch wenn man immer wieder mal eines besseren belehrt wird.

Ähnlich in meiner Uni-Stadt im Bus, der vor roter Ampel hält. Rechts nähert sich rückwärts aus einer Einfahrt ein Auto... und fährt... und fährt..

und bums - ist er gegen einen stehenden Gelenkbus gefahren. Es gibt wenig, was schlechter zu übersehen ist..

Da kenn ich auch was von.

Gegenüber meiner damaligen Wohnung war eine Firma. Ich habe direkt gegenüber dem Eingang auf der anderen Straßenseite geparkt.
Eine Frau von einer Internet-Firma kommt aus diesem Firmeneingang raus, geht über die Straße um mein Auto rum, steigt in Ihre Karre und fährt mir rückwärts in mein Auto.

Die Polizisten haben nur mi dem Kopf geschüttelt ...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »RGS« (23. August 2011, 07:12) aus folgendem Grund: ot


233

Dienstag, 23. August 2011, 07:11

@Runeflinger:
@SMeister:
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Eure Beispiele haben leider nichts gemeinsam mit dem Fall, der hier von Lukas_WRX zittiert wurde.
Oder wurden der Gelenkbusfahrer und Du ( SMeister ) auch schuldig gesprochen ?
Das waren unachtsamkeiten, wie sie passieren im Alltag, Lukas's Beispiel ist ein Gerichtsurteil... :vermoebel:

Alain

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 5 123

Registrierungsdatum: 7. April 2006

Wohnort: Kt. Bern/Schweiz

  • Private Nachricht senden

234

Dienstag, 23. August 2011, 08:08

Das ist ja absolut lächerlich 8| :burn:

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

Beiträge: 602

Registrierungsdatum: 3. Januar 2011

Wohnort: NRW

  • Private Nachricht senden

235

Dienstag, 23. August 2011, 10:00

@Runeflinger:
@SMeister:
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Eure Beispiele haben leider nichts gemeinsam mit dem Fall, der hier von Lukas_WRX zittiert wurde.
Oder wurden der Gelenkbusfahrer und Du ( SMeister ) auch schuldig gesprochen ?
Das waren unachtsamkeiten, wie sie passieren im Alltag, Lukas's Beispiel ist ein Gerichtsurteil... :vermoebel:

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Hallo RGS

Du hast natürlich absolut Recht, hätte mit OT eingekreist sein müssen.

Sorry ...

patGT

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 3 741

Registrierungsdatum: 28. November 2001

Wohnort: Luzern, Schweiz

  • Private Nachricht senden

236

Dienstag, 23. August 2011, 10:37

Das ist ja absolut lächerlich 8| :burn:

Gruss Alain



Ja, allerdings.
Und es zeigt einmal mehr in erschreckendster Deutlichkeit, dass der gesunde Menschenverstand als Gradmesser im Strassenverkehr (vermutlich auch in anderen Rechtsbereichen) endgültig ausgedient hat. Oder anders gesagt: wer nicht Recht studiert hat - und dieses notabene allzeit präsent im Kopf hat - weiss eigentlich nie, ob er gerade irgend eine absurde Übertretung begeht, die gebüsst werden kann. Und das eigentlich Beunruhigende daran: es wird ja nicht besser, es wird im Gegenteil immer schlimmer mit diesen albernen Gesetzchen und an den Haaren herbei gezogenen Regeln.
Eine zunehmend weltfremde Gesellschaft, in der wir leben.

Gruss
Patrick
MY23 BRZ
MY09 Legacy BPS 3.0R Executive S 6-MT

olli1956

Schüler

Beiträge: 131

Registrierungsdatum: 24. September 2010

Wohnort: TH

  • Private Nachricht senden

237

Dienstag, 23. August 2011, 15:43

Weltfremd!?

Oh Ha! Arme schweizer Rechtsprechung ! :cursing:
Wenn ich das so lese, graut es mir jedesmal davor in die Schweiz zu fahren, leider muss ich. Wie weltfremd sind diese Richter? Ich kann mich an eine Folge Al Bundy erinnern, da verklagte ein Einbrecher Al, weil der beim Einbruch in Al`s Haus von Al die Fresse poliert bekam! Alles lachte!!! Aber in der Schweit wird ein Kraftfahrer verurteilt, weil ein zugedröhnter Junkie in seinen stehenden Truck läuft. Sollte man jetzt immer hupen, wenn bei euch Leute am Fahrbahnrand laufen? :confused:

Gruß Olli, ansonsten mag ich die Schweiz!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »olli1956« (24. August 2011, 15:33)


C35/45

Fortgeschrittener

Beiträge: 460

Registrierungsdatum: 23. Oktober 2007

Wohnort: München

  • Private Nachricht senden

238

Dienstag, 23. August 2011, 16:16

Bisher weiß scheinbar noch niemand, ob das nicht die Richter selber waren...
Vor einigen Jahren gab es einen langen Bericht in der Süddeutschen Zeitung über Richter. Quintessenz aus dem Bericht war, dass diese auch nur den Querschnitt der Bevölkerung darstellen, was so viel heißt wie: Die saufen, rauchen, und konsumieren Drogen wie alle anderen auch. Erschwerend kommt noch die Machtposition hinzu, in der die wenigsten Menschen in der Lage diese souverän einzunehmen. Richter sind studierte Juristen, aber keine besseren Menschen. -Und bevor ich polemisch werde höre ich an dieser Stelle wieder auf, denn sowas ist (manchmal) ein Fass(!) ohne Boden..

vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

239

Dienstag, 23. August 2011, 16:26

Oh Ha! Arme schweizer Rechtsprechung !

Glaubt bloß nicht das es in Deutschland anders ist.

Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung

Wird eine Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.

Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen.

Die Haftung gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern aus der Betriebsgefahr entfällt nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde; gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung nur dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war.

Allerdings wird vielfach von einer Haftungsquote für die Betriebsgefahr dann abgesehen, wenn der Verkehrsverstoß des gegnerischen Fahrzeugführers besonders grob war.


Mit anderen Worten: du bist immer Mitschuld wenn es "kracht" obwohl du gar nichts getan hast. Wärst du daheim im Bett geblieben hätte es nie zu einem Unfall/Problem im Straßenverkehr kommen können. Weil du dich aber auf der Straße rumtreibst trägst du Mitschuld.

Bei "Personenschäden" wird es ganz "grob". Da kommt dann noch fahrlässige Körperverletzung hinzu. Da sind 100,- € Strafe, weil man nicht gehupt hat, Peanuts.

Also zukünftig immer sagen: ich hab alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten angewendet um die Karambolage zu verhindern. Ich hab gehupt, die Lichthupe betätigt und ne Vollbremsung hingelegt.
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

C35/45

Fortgeschrittener

Beiträge: 460

Registrierungsdatum: 23. Oktober 2007

Wohnort: München

  • Private Nachricht senden

240

Mittwoch, 24. August 2011, 15:18

Justiz -und im Besonderen das Steuerrecht- sind paranoide Wahnsysteme, die den Menschen, die -so ganz nebenbei- das Geld für diese Bürokraten erwirtschaften unterstellen, diese wären die Betrüger, die "dem Staat" grundsätzlich das im zustehende Geld unterschlagen wollen. Oder im Klartext: Grundsätzlich ist davon auszugehen, das derjenige, der sich nie was zuschulden kommen lässt trotzdem mit der "Erbsünde" der Existenz behaftet ist, oder mit anderen Worten: Keine Existenz - keine Gefährdung!
Bleibt der Mensch, der seine Existenz irgendwie nicht vehindern konnte gleich im Bett liegen damit nix passiert, ereilen diesen jedoch diverse Krankheiten aufgrund mangelnder Bewegung. Das zahlt keine Kasse! Alllerdings stellt Bewegung jedweder Art wiederum eine Gefahr für alles Mögliche dar, als da z. B. wären:
Umfallen
Kopf anstossen
Beim Umfallen den Hund zerquetschen (je nach Größe des Hundes aber auch Bißwunden einfangen)
Weitere diverse Kleintiere sind auch gefährdet (warum müssen eigentlich die nichts zahlen???)
Hand (der Frau) verbrühen (soll ich mir meinen Kaffee vielleicht selber machen?)
Zahnausfall (z.B. beim unvorsichtigen Ansetzen der Bierflasche)
Zu lange Fernsehgucken, dabei einschlafen und den Nervus fassus flaschus quetschen.

Die Liste ist endlos lang, und niemand will selber dafür verantwortlich sein! Gerade deshalb ist es so wichtig lebenserfahrene Gesetzestexteauswendiglernerabernichtanwendenkönner dafür auszubilden auch unter keinen Umständen dem logischen Denken verhaftet zu sein, sondern dem deutlich wichtigeren Suchen nach Einnahmequellen für "den Staat" das Hirn gewaschen zu bekommen.