@litr0m:
Also da hast du entweder etwas falsch verstanden oder man hat dich veräppelt.
Es ist nach wie vor so:
Die 5dB Toleranz gilt bei einer Nachmessung durch Polizei oder TÜV z.B. bei der HU.
1dB machen an sich schon keinen Sinn da diese 1dB schon Messtolranz sind bei der gutachterlichen Messung. Meinst du diese 1dB vielleicht?
Da eine Standgeräuscherhöhung nur möglich ist mit einer Leistungssteigerung stimmt auch nicht.
Die Standgeräuschwerte müssen angepasst werden wenn sich das Drehzahlband verschiebt durch eine Leistungssteigerung, bspw. vorher Höchstleistung bei 6400 u/min, dann bei 6800 u/min...
dann muss natürlich die Nenndrehzahl angepasst werden für die Standgeräuschmessung, und somit, weil ja logischerweise lauter, wird auch der Standgeräuschwert angepasst...
Das hat aber nichts damit zu tun das zwingend eine Leistungssteigerung erfolgen muss nur um die Standgeräusche anzupassen.