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Original von STI-AG
Das ist das schöne wenn man an der Macht ist.
Man kann die Gesetzte drehen und Wenden, wie man sie halt grade braucht
Gruss Oli.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »imprezamann« (2. Dezember 2008, 07:26)
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[Rz 2] Laut Bundesrat kann die Konzessionsbehörde «die Ausstrahlung bestimmter Sendungsarten untersagen, welche der Erfüllung des Leistungsauftrags zuwiderlaufen». Bei Radarwarnungen sei dies zweifellos der Fall: Solche Warnungen wirkten den Einnahmen des Bundes und der Kantone unter dem Vorwand der Verkehrssicherheit entgegen.
Und nein ich hab keinen (ich weiss ja nicht was passiert wenn sie mich erwischen ), aber interessant wäre es schon