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Driver

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Donnerstag, 25. April 2002, 13:32

Fragen zum Strassenverkehrsgesetz

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Nun, da ich mir keinen Hehl aus meinem Beruf mache, kann ich vielleicht auch anstehende Fragen zum Strassenverkehrsgesetz oder so erläutern! Ist nur ein Angebot!
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Danke für das Angebot Urs,

Ist es erlaubt innerorts zu überholen? Und unter welchen Bedingungen?

Es ist klar, dass bei Sicherheitslinien, Schraffierte Flächen, Überholverbotstafeln nicht überholt werden darf. Auch bei sagen wir mal 10Km/h Differenz ist es unsinnig. Einen Traktor darf man überholen.

Ein heikles Thema ist rechts überholen.
Es darf rechts vorbeigefahren werden um z.B. Abzubiegen

Auf Autobahnen gibt es Situationen mit Kolonnenverkehr wo rechts grosse Lücken sind.
Darf rechts aufgeschlossen werden ?
Wann darf die linke Spur wieder benützt werden?
Darf ich auf 3 Spurigen Autobahnen (z.B. Brüttisellen, Glattzentrum) auf der rechten Spur an Autos vorbeifahren und die Ausfahrt nehmen?

Danke und Gruss Driver


geändert von: Driver on 25/04/2002 13:34:17

u.reichen

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Donnerstag, 25. April 2002, 14:39

@Driver

Also, folgendermassen:

Generell ist das Überholen innerorts ja erlaubt, ausser es spricht gegen irgendetwas im untenstehenden Gesetzestext:

Art. 35 SVG

Kreuzen, Überholen

1 Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.
2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.
3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücklsicht nehmen.
4 In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nich überholt werden, auf Strassenverzweigungen nur, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht anderer nicht beeinträchtigt wird.
5 Farhzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn der Führer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, oder wenn er vor einem Fussgängerstreifen anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen.
6 Fahrzeuge, die zum Abbiegen nach links eingespurt haben, dürfen nur rechts überholt werden.
7 Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.

So, dies ist der Grundsatzartikel zum überholen.
Nun zum rechts vorbeifahren.
Klar ist, wenn Einspurstrecken vorhanden sind, darfst Du rechts vorbeifahren. Auf Autobahnen gilt dies Ebenfalls, sobald Du die Überkopfsignalisation passiert hast. Wenn auf der Autobahn Lücken sind, darfst Du auf der rechten Kolonne aufschliessen, darfst aber nicht wieder auf die linke einbiegen, dies würde sonst als Rechtsüberholen angesehen.

Ich hoffe Dir mit diesen Angaben dienen zu können!
Ist halt ein bisschen kompliziert so ein Gesetzestext!!

Keep on Racing!


Driver

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3

Donnerstag, 25. April 2002, 15:14

Danke für die Antwort,

Ich möchte Dich nicht mit Fragen bombardieren, Du musst sie auch nicht sofort beantworten.

Man sieht öfters den folgenden Fall.
Dichter Verkehr,
- links eine Kolonne mit knappem Fahrzeugabstand.
- Rechts eine Lücke und mind. 100m frei

Als rechtsgebot Fahrer wechselt er von links nach rechts, oder fährt bereits rechts.
Plötzlich bremsen alle links (tippen die Bremse an), das Fahrzeug rechts welches die gleiche Geschwindigkeit hat.
- Muss es auch bremsen?
- Darf er ausrollen lassen? (Aufschliessen darf man ja nicht, wenn man später wieder links rüber will)

Manchmal ist es wirklich knifflig wie man sich verhalten soll. Fahrtechnisch wäre es kein Problem, aber den gesetzlichen Aspekt muss man auch im Auge behalten.

Gruss Driver


u.reichen

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Donnerstag, 25. April 2002, 15:18

@Driver

Na ja, Du darfst sehr wohl aufschliessen, darfst aber nicht umgehend wieder auf die linke Spur! (Rechtsüberholen)
Ist ne schwierige Situation, glaube es liegt im Ermessen des Beamten, oder auch der "Laune" grins"!!



burnout

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Donnerstag, 25. April 2002, 21:55

@u.reichen

Muss man bei einer normalen Fahrzeugkontrolle über die Bordsteinkante
ca. 8 - 10 cm hoch auf das Trottoire fahren, wenn es vom Polizist gewünscht wird ?
Ohne hinauffahren wäre ein Passieren des nachfolgenden Verkehrs
nicht mehr möglich gewesen.
Wer zahlt in diesem Fall eine beschädigte Felge ?


Gruss Chris


Blue.Race.Nik

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Donnerstag, 25. April 2002, 22:10

Das möchte Ich auch gerne wissen @burnout.

Den die neuen Felgen habe Ich erst heute aufgezogen. Wenn mich die Polizei unverhofft aus dem Verkehr ziehen will, dann versuch Ich nach möglichkeit einen Platz zu finden wo Ich mein Auto auch ohne etwas zu beschädigen Plazieren kann.

mfg, Ronald


u.reichen

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7

Freitag, 26. April 2002, 07:38

Nein! Ich würde aber sicher kurz anhalten und erklären wieso nicht! Der nachfolgende Verkehr darf Euch nicht stören, ist ja nicht euer Problem!!
Die Kontrollstelle sollte sowieso so gewählt werden, dass genügend Platz vorhanden ist, und niemals, ausser es ist dringend nötig eine Bordsteinkante im Weg ist!
Also, freundlich bleiben, erklären, und auf nächsten Parkplatz fahren oder mitten auf der Strasse bleiben!

Keep on Racing!!


patGT

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Freitag, 26. April 2002, 08:10

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Man sieht öfters den folgenden Fall.
Dichter Verkehr,
- links eine Kolonne mit knappem Fahrzeugabstand.
- Rechts eine Lücke und mind. 100m frei

Als rechtsgebot Fahrer wechselt er von links nach rechts, oder fährt bereits rechts.
Plötzlich bremsen alle links (tippen die Bremse an), das Fahrzeug rechts welches die gleiche Geschwindigkeit hat.
- Muss es auch bremsen?
- Darf er ausrollen lassen? (Aufschliessen darf man ja nicht, wenn man später wieder links rüber will)

Manchmal ist es wirklich knifflig wie man sich verhalten soll. Fahrtechnisch wäre es kein Problem, aber den gesetzlichen Aspekt muss man auch im Auge behalten.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Das ist wirklich eine gute Frage. Leider ist diese Situation mittlerweile der Alltag auf unseren Autobahnen, speziell im Berufsverkehr.
Es ist zwar, wie u.reichen schon erläutert hat, verboten - aber wenn rechts wirklich alles frei ist und man gefahrlos rechts mit der nötigen Vorsicht vorbeifahren bzw. ausrollen kann, sollte man auch wieder auf die linke Spur wechseln dürfen.

Des öfteren sieht man ja an der Spitze der linksfahrenden Kolonne einen der typischen Linkströdler, die einfach nicht Platz machen. Alle müssen dahinter fahren. Hat man aber die vom Schulmeister/Angsthasen angeführte Karawane (unerlaubterweise) mittels entsprechender Benützung der rechten Spur hinter sich gelassen, ist nachher wieder alles frei und man hat Ruhe.
Aber was merke ich da gerade...ich bin wieder beim Thema "Gesunder Menschenverstand vs. Gesetz" gestrandet.

@u.reichen
Ich hoffe, die Polizei kneift in solchen Fällen die Augen wenigstens ein bisschen zu bzw. wie wär's zur Abwechslung mal mit Kontrollen resp. kräftigen Bussen gegen die notorischen Linksfahrer?
Das Rechtsfahrgebot ist meiner Vermutung nach eines der am wenigsten eingehaltenen Gesetze im Strassenverkehr.

Gruss,
patGT


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Driver

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9

Freitag, 26. April 2002, 08:45

Im Zusammenhang Kontrolle (Zoll) ist noch folgende Ergänzung:

"Stellen Sie bitte den Motor ab!" (ich ähm) ist ein Turbo und muss noch 30 Sekunden warten ....

Wo ich ein Problem habe ist beim Einfahren in Kolonnen auf Autobahnen.
Soll ich die Einspurstrecke (Einfahrt) voll ausnutzen um in die nächste "grössere" Lücke nach vorne zu fahren? (in die rechte Spur)

Wann darf der Pannenstreifen als "Notbeschleunigungspur" benutzt werden? (Verlängerung der Einspurstrecke)

@patGT
Rechts überhole ich grundsätzlich nicht, aber es reizt mich manchmal auch.

Bei hohem Tempo auf deutschen Autobahnen gibt es folgendes Bild.
- Jungmanager mit kräftiger Limousine fährt mit mässiger Beschleunigung permanent links. Dann gehe ich rechts rüber und fahre auf gleicher Höhe. Schaue ev. mal kurz rüber (aber nicht um Zeichen zu machen) und stelle mich wieder hinten an. Die vernünftigeren machen dann Platz.

Auf 3 Spurigen schweizer Autobahnen wechsele ich vor einem mitte/links Blockierer mit Blinker und konstantem Spurwechsel auf ganz rechts um zu Zeigen, dass man auch rechts fahren kann (Schulmeister ). Manchmal erwachen sie sogar und fahren dann rechts.
Es ist ausserdem ärgerlich 3 Spuren von rechts nach links und wieder ganz rechts zu fahren, nur zum überholen. Mit entsprechendem Tempo würde der Spurwechsel mehr Spass machen

Gruss Driver

geändert von: Driver on 26/04/2002 10:36:23

u.reichen

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Freitag, 26. April 2002, 10:31

@patGT

Ja, wird auch gemacht! Bei mir werden auch die Fahrer älteren Jahrgangs, welche nicht mehr so das Gefühl für die Fahrzeugbreite haben, die schöne Landschaft geniessen angezeigt! Zum guten Glück gibt es ja noch ein Gesetz, welches verbietet unnötig langsam zu fahren!!


u.reichen

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11

Freitag, 26. April 2002, 10:35

@Driver

Also, das mit dem Turbo ist wiederum kein Problem! Gibt ja nen guten Grund dafür den Motor nicht sofort abzustellen! Da wird sicherlich keiner böse!

Zum Beschleunigen auf der Einspurstrecke! Hatte mit der Beschleunigung noch nie Probleme, bin meistens schneller als die, die schon auf der Bahn fahren! Nein Spass beiseite! Den Pannenstreifen darf man sozusagen als Notbeschleunigungsspur missbrauchen, wird ja in den Fahrschulen auch so doziert!

Habe das Phänomen auch schon des öftern beobachtet! Bei sturen Linksfahrern, mal kurz auf die rechte Spur, Abstand beibehalten, warten bis der auch rechts kommt um dann zügig vorbeiziehen zu können! Weiss nicht an was dies liegt!


Driver

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Freitag, 26. April 2002, 11:13

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
@Driver
Den Pannenstreifen darf man sozusagen als Notbeschleunigungsspur missbrauchen, wird ja in den Fahrschulen auch so doziert!
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Ich habe das mit dem schneller einfahren als der Rest auf der Autobahn fährt schon verstanden. Aber ...

Es ist echt so, dass links mit 119.9 und rechts mit 119.8 gefahren wird und die nächsten 500m voraus frei sind.
Darf ich die Beschleunigungspur voll ausnutzen und an einem Auto vorbeifahren(ohne Pannenstreifen)?
Oder muss ich ähnlicher Geschwindigkeit auf dem Pannenstreifen weiterfahren um irgend wann links einzubiegen oder gar Bremsen?

Was ist ein Notfall?

Gruss Driver

geändert von: Driver on 26/04/2002 11:19:10

u.reichen

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Freitag, 26. April 2002, 11:16

Ja, gilt ja nicht als rechtsüberholen!
Als Notfall würde zum Beispiel "Urinieren" gelten, sämtliche Pannen, etc.

@Alle

Bin erst Dienstags wieder da! Viel Spass übers Weekend!

Keep on Racing!!


StukkiAlex

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Freitag, 26. April 2002, 11:22

ich weiß ja nicht wie das in der schweiz ist, aber bei uns in deutschland hatte ich des öfteren das problem der permanent links-fahrer & als ich diese "links-schleicher" dann angeschoben habe...ich weiß das ist nicht die feine englische art...standen halt ein paar mal auch ein paar kameras an der gasse die diese aktion gefilmt & mir ein bußgeld mit punkten bescheert haben.
als ich den freundlichen herrn polizisten der wegen der identifizierung bei mir war dann mal gefragt habe was ich gegen solche "links-schleicher" machen kann hat er gemeint theoretisch an jeder polizeistation anzeigen wegen nötigung...
oder so wie der freundliche polizist das auch macht einfach rechts überholen & nicht drängeln. die strafe für zu dichtes auffahren ist bei uns nämlich höher eingestuft als wenn ich rechts überhole...

bis jetzt bin ich damit eigentlich ganz gut gefahren, was aber nicht heißen soll das ich jetzt dauernd rechts überhole. das mache ich nach wie vor erst nach dem ich dem schleicher mehrfach die chance gegeben habe sich von der bahn zu machen...

mfg alex

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15

Freitag, 26. April 2002, 12:40

@stukkialex,

zu deiner frage, was du gegen einen solchen linkschleicher machen kannst, kann ich dir folgende auskunft geben.

Halte deinen normalen Sicherheitsabstand und blinke den vor dir fahrenden einmal mit fernlicht an (Vorsicht: nicht aufschliessen dabei, ansonsten sind wir wieder bei der nötigung), warte dann nochmal ca. 400 - 500 m und versuch es noch einmal, bzw. zweimal und dreimal etc. (überholen darf außerorts mit lichthupe angekündigt werden).

Wenn er dann nicht platz macht, bleibt dir nur die anzeige bei der polizei (es ist übrigens nicht immer gleich Nötigung (wird im einzelfall bewertet).

Bis dann, Chris (MC)

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patGT

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Freitag, 26. April 2002, 13:18


Zum Thema Anzeige bei der Polizei: Braucht man da nicht einen unabhängigen Zeugen dazu, d.h. alleine oder mit Partnerin im Auto = no chance?

Unterschied D - CH?

Gruss,
patGT


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Freitag, 26. April 2002, 13:23

Hallo Chris Du hast von Lichthupe gesprochen.

Wie verhält sich das, Tagsüber bei schönem/sonnigen Wetter und Verkehrsmässig ist es möglich schnell zu fahren:
- Bis 220 Km/h Reisegeschwindigkeit permanent abblendlicht
- Bei voll/mind. 250 Km/h immer mit Fernlicht fahren. Darf man am Tag mit Fernlicht auf der deutschen Autobahn fahren?

Gruss Driver

geändert von: Driver on 27/04/2002 20:06:55

Chris (MC)

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Samstag, 27. April 2002, 21:52

@driver,

mit fernlicht darfst du auch am tag nicht fahren.

Chris (MC)

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Mittwoch, 1. Mai 2002, 11:34

@patGT

Nein, Du kannst auch alleine eine Anzeige einreichen! Wird nur schwierig, weil ein Beweis fehlt und somit Aussage gegen Aussage steht! Ist auf jeden Fall besser wenn Du die Nummer von einem anderen Beweisfahrzeug notiert hast, oder jemand in deinem Auto sitzt! (Vorsicht: Familienagehörige!)


snoopy

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Mittwoch, 22. Mai 2002, 00:14

Jetzt habe ich auch mal noch ne frage.. aber nicht unbedingt zu den regeln im verkehr sondern mehr zum thema zubehör.. ist ein pop-off oder bov, der korrekt heit halber legal?

gruss
pascal