der Austausch gegen LED bei Kennzeichenleuchten nicht Regelkonform und damit illegal bis grenzwertig legal ist
Das gilt aber nur wenn einfach nur die Leuchtmittel (=Glühbirnen) durch LED Leuchtmittel ausgetauscht werden. Das ist in der Tat unzulässig und bei seriösen Anbietern steht auch auf der Verpackung, dass diese Leuchtmittel nicht für den Aussenbereich zugelassen sind.
Das heisst aber nicht, dass LED nicht erlaubt ist. Es heisst nur, dass die Lampen nicht mit LED Leuchtmitteln abgenommen und daher die Kombination nicht zulässig ist.
Die Lösung dafür ist einfach: Die ganze Lampe muss ausgetauscht werden.
Kurzes Beispiel: Rückleuchten mit Glühbirnen mit LED aufzurüsten ist unzulässig da die LED Leuchtmittel nicht bei der Zulassung verwendet wurden. Die Rückleuchten aber komplett durch LED-Rückleuchten (natürlich mit E-Prüfzeichen) zu ersetzen ist durchaus zugelassen.
Bei meinem Levorg habe ich die Kennzeichenleuchten durch LEDs ersetzt. Und zwar
diese hier wenn ich mich richtig erinnere. Achtung, man kann 2 Optionen bestellen:
- Vision LED License Plate Bulbs
- Vision+ Full Replacement License Plate Housings
Ersteres beinhaltet eben nur LED Leuchtmittel und ist unzulässig. Die zweite Option kommt als komplette LED Kennzeichenbeleuchtung (die ganzen Einsätze werden ersetzt) und haben auch ein E-Prüfzeichen da die ganze Lampe geprüft wurde.
Ich muss hier aber ehrlich sein und bin nicht mehr 100% sicher ob es die von Subispeed sind. Ich habe damals mehrere bestellt und getestet. Diejenigen die ich jetzt eingebaut habe, die haben wirklich ein E-Prüfzeichen und sind wohl wirklich legal. Obwohl sie auch etwas hell sind und die Strasse hinter dem Auto reichlich beleuchten (aber nicht nach hinten blenden).