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Huja 2401

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  • »Huja 2401« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 2. Mai 2011, 17:04

Subaru A-Vertretung verkauft Autos ohne KAT.??

Hallo liebe Subaru Freunde

Ich hoffe ich bin im richtigen Threat.

Folgendes, habe meinen Impreza MY03 im jahre 2008 erworben.
Ab MFK bei E.Frei AG, für knapp 30000.- chf. mit 55000km auf dem Tacho.
In der Schweiz liegt der Intervall bei 3 Jahren für mein FZG JG.
Item, jetzt wollte ich im April meine Perle vorführen, auf dem Amt stellt der Experte fest das kein Kat mehr eingebaut ist plus eine Vorkat Atrappe, also nicht Original.
Nun, ich habe nie etwas in der Art verbaut oder was gewechselt. Ergo hab ich den Wagen vom Händler so verkauft bekommen, AB MFK.
Ihr wisst ja selbst wieviel diese Teile kosten. 2000.- CHF Inkl. MWST. Davon musste ich jetzt 1000.-CHF übernehmen und der Händler hat 1000.- CHF übernommen.
Nun meine Frage:
Kann ich vom Gesetz her auf den vollen Anspruch plädieren?? bzw. das der Händler die vollen Kosten übernimmt?
Warum soll ich für Fehler anderer bezahlen?
Hat jemand ne Antwort darauf?? Wenn nicht, werde ich Kassensturz um Hilfe bitten.
Danke für feedback
Huja

Impreza-Rx+

Fömi im Impreza GT Club

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2

Montag, 2. Mai 2011, 17:14

Nun ja, nach 3 Jahren liegt die Beweislast bei dir, das heisst das du nachweisen musst das die Kats schon gefehlt haben.

Entweder musst du das können oder klagst so, allerdings ist das natürlich riskant.

Dennoch beleibt ejdes Verfahren vor Gericht eine Einzelfallentscheidung.

wrx2001

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3

Montag, 2. Mai 2011, 17:22

Mängel auf Kaufsachen müssten aus meiner Sicht nach einem Jahr verjährt sein.

..Beigemüse


Zitat

III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache
1. Gegenstand der Gewährleistung
a. Im Allgemeinen
1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.
2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.


Zitat


Art. 196b. Bei teilweiser Entwehrung
1 Wenn dem Käufer nur ein Teil des Kaufgegenstandes entzogen wird, oder wenn die verkaufte Sache mit einer dinglichen Last beschwert ist, für die der Verkäufer einzustehen hat, so kann der Käufer nicht die Aufhebung des Vertrages, sondern nur Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch die Entwehrung verursacht wird.


Zitat


Art. 2035. Absichtliche Täuschung
Bei absichtlicher Täuschung des Käufers durch den Verkäufer findet eine Beschränkung der Gewährleistung wegen versäumter Anzeige nicht statt.

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Huja 2401

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4

Montag, 2. Mai 2011, 17:24

Ok. sehe ich schon ein, aber der Händler hat den Fehler ja doch mit seinem Anteil von 1000.- CHF eigentlich den Fehler schon zugegeben?? oder nicht?

swissrally

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5

Montag, 2. Mai 2011, 19:06

OBD-Abgaswartung sei dank... Sonst wäre das Fehlen der Kats schon lange aufgefallen. Aber ich würde auf jeden Fall versuchen, den gesamten Betrag zu erhalten, auch wenns schon länger her ist.

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6

Donnerstag, 5. Mai 2011, 06:48

im ricardo oder egay werfen sie dir jeden tag solche kats hinterher..! warum also für fast unbezahlbares geld neuteile kaufen..?! :confused:
Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
Franziska Teuscher (Grüne/BE) :s_lol: :s_gutenacht: :lolaway:

Huja 2401

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7

Donnerstag, 5. Mai 2011, 07:31

im ricardo oder egay werfen sie dir jeden tag solche kats hinterher..! warum also für fast unbezahlbares geld neuteile kaufen..?! :confused:


Ich war in Zeit Not, bzw. das Amt hat mir keinen Aufschub gewährt, folglich musste ich so schnell wie möglich die Teile auftreiben, und sowieso bin ich nach wie vor der Meinung das der Verkäufer, in diesem Falle Emil Frey AG Spreitenbach die ganzen Kosten übernehmen müsste.
Ich finde ein Auto für 30000.-CHF zu verkaufen ohne Haupt-Kat ist einfach ein " NO GO"
Kann mir keiner erzählen das Emil Frey diesen Wagen ohne Haupt-Kat auf dem Amt gewesen ist.
Das hätte jeder Experte gesehen.

Den Artikel von WRX2001 finde ich Intressant:

"1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.
2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat."

könnte in dem falle zutreffen. oder?

8

Donnerstag, 5. Mai 2011, 07:44

Das Problem bei einem Streitfall wird eher die Beweiskraft sein.
Wie willst Du beweisen, dass der Wagen ohne Kat verkauft wurde und dies sogar noch 3 Jahre später... :frown:
Andererseits kann meines Wissens die 1000.- Beteiligung auch vor Gericht als Teilgeständnis gewertet werden.
Wenn Du überhaupt weitergehen willst, würde ich das vorab genau abklären lassen, denn ansonsten gehen die Kosten ganz schnell in Höhen, in denen du locker einige neue Kat's kaufen kannst, Zeit und Nerven noch nichtmal einberechnet ...

wrx2001

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9

Donnerstag, 5. Mai 2011, 12:12

Da es verjährt ist, kannst du nix mehr machen vor gericht - nur noch aussergerichtlich - aber das hasst du ja schon - bezogen auf die 1000.-
Der Vertrag ist somit rechtsgültig, weil du dich nicht innert einem Jahr gemeldet hast - nun musst du selber damit leben.

Huja 2401

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10

Donnerstag, 5. Mai 2011, 13:02

@ WRX2001

ok. das heisst in Zukunft egal bei wem du ein Auto erwirbst, immer gleich danach von einer anderen Garage den erworbenen Wagen überprüfen lassen. Damit ich innert einem Jahr die Mängel beanstanden kann die sich beim benutzen des Wagens nicht bemerkbar machen. " SUPER TOLL, SEHR SINNVOLL" aber in Zukunft wahrscheinlich unabdingbar.

Und danke für das Salz in der Wunde, ich glaube schon zu wissen das ich damit leben muss.
Ich sehe einfach nicht ein das ich für Fehler anderer nun bezahlen muss.
Item, so muss es anscheinend sein, Ehrlich zu sein, nach Gesetz zu Leben, alles tut damit man nicht Negativ mit dem Gesetz in Konflikt kommt und dermassen beschissen wird. Nur weil ich das innert einem Jahr nicht bemerkt habe.
Ja ja, so ist es nunmal.....

Carver

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11

Donnerstag, 5. Mai 2011, 13:21

Tja, Huja, da kann man nichts machen und die Kollegen, die Dir hier antworten, können nichts dafür, können nicht helfen und meinen es nicht bös mit Dir.

Mach mal Clubmitgliedschaft oder wenigstens SC+, damit Du das Biete-Forum benutzen kannst. Dann verkaufst Du Deine Attrappen. Das sollte für ein gutes Essen und einen anständigen Suff reichen um den Ärger runterzuspülen.
Anschliessend Schwamm drüber und beim nächsten Mal eben darauf achten.

An dieser Stelle übrigens ein Danke für den Beitrag.
Das kann durchaus ein nützlicher Hinweis sein.

(Im Übrigen glaube ich bis zum Beweis des Gegenteils, dass der Händler davon auch nichts wusste. Die freiwillige Kostenbeteiligung finde ich sehr anständig.)

Huja 2401

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12

Donnerstag, 5. Mai 2011, 14:19

Ja Carver hast schon recht, die können alle nix dafür, auch ich nicht, ausser das ich das nächstemal gleich nach einem Kauf beim TCS oder so landen werde um das Auto vollständig abzuchecken.
Mein Satz oder Text galt auch nicht böse gegenüber dem WRX oder so, hab ja nur erwähnt das es mir bewusst ist, das ich jetz mit dem selber klar kommen muss und er mir das eigentlich nicht explizit zu erwähnen braucht. Schwamm drüber.

Ich habe den SC+ beantragt, werde in nächster Zeit einzahlen, aber meine Renn Teile gebe ich nicht mehr her. die werden wieder verbaut, sobald ich Zeit habe. Und die Original Teile sind bei mir im Keller gut aufgehoben bis zur nächsten MFK prüfung.

(das wiederum glaube ich nicht, wie willst du einen Wagen vorführen ohne Kat? ich glaube auch nicht an die These das der Händler nichts davon gewusst hat, ich glaube nicht das der Experte dies übersehen hat.

Aber gehen wir mal davon aus das der Händler das nicht gewusst hat.
- Auto wurde von Privat an Händler verkauft, eingetauscht, was auch immer.
bei einem solchen Kauf wird das Auto in die Partner Garage gebracht und da wird das Auto begutachtet.
Hat man nicht bemerkt, mindestens 1 Paar Augen haben versagt.

- Ich, der Kunde, kaufe das Auto, Auto wird MFK bereit gestellt.
Hat man nicht bemerkt, mindestens 1 Paar Augen haben wieder versagt.

- Mfk Termin, Experte überprüft den Wagen, gibt den Stempel im Ausweis
Hat man wieder nicht bemerkt, mindestens 1 Paar Augen haben wieder versagt.

Schlussendlich sind es min. 3 Menschen, die einen Fehler hätte machen müssen. Um diesen Wagen erfolgreich vorzuführen.
Irren ist Menschlich, ja schon klar, aber gleich 3 Leute die keine Pappenheimis sind sondern Profi in Ihrem Gebiet sind, bemerken nicht das kein Kat montiert ist? klingt für mich schon ein bisschen verdächtig.)

So, ich bin fertig jetzt.

PS: habe dem K-Tipp angerufen, die meinen ich soll es mit Drohungen versuchen mit Rechtsanwalt.
Wenn dies nicht klappt, soll ich mich mit den 1000.- CHF zufrieden geben, das wäre für mich die beste Alternative gewesen.

FAZIT & TIP:

NACH JEDEM AUTO KAUF(AUCH DANN WENN AB MFK), DAS AUTO NOCHMALS VON EINER NEUTRALEN GARAG ÜBERPRÜFEN LASSEN.

Somit wäre das Thema für mich beendet.

Danke für Eure Unterstützung und vllt bis zum nächsten kuriosen Fall.
Huja

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13

Donnerstag, 5. Mai 2011, 14:27

naja, man muss schon sagen, dass es für ein Auto von 2003 ungewöhnlich ist wenn es keinen KAT hat, bei Fahrzeugen die 15Jahre jünger sind hätte das schon eher passieren können.

Aber, und das wundert mich, müsste man das nicht beim fahren merken wenn der kat fehlt? Bei nem alten Wagen von mir ist mal altersbedingt der Kat zerbröselt, den hats dann nach und nach aus dem Auspuff geblasen. Toll gefahren ist er danach jedenfalls nicht mehr

Huja 2401

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14

Donnerstag, 5. Mai 2011, 14:45

nichts merkst du da, wie auch? der Wagen lief super, schon fast zu gut, da hätte ich selber vllt misstrauisch werden sollen, war aber anscheinend zu Naiv um zu glauben, das wenn man 30000 ausgibt für ein Fahrzeug das alles i.o. ist.
Na ja....so ist es jetzt nun mal.......

15

Donnerstag, 5. Mai 2011, 16:33

Und mal ganz allgemein:
MFK ist kein Gütesiegel.
Ich kenne einige die dort arbeiten und mir genau von so Fällen erzählen:
Bei uns wird der Wagen geprüft und für io befunden und danach werden wieder Teile ( Reifen, Felgen, Auspuff etc. etc. ) gewechselt und ab MFK verkauft.
Danach kriegen wir wieder von oben ein's auf den Deckel, wir machen unsere Arbeit nicht recht... :frown:
Fazit:
Ab MFK heisst somit eigentlich nur, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung allen Richtlinien entsprach und Verkehrssicher war.
Ich bin mit meinem 1.Auto auch darüber gestolpert, wenns Dich beruhigt... :zwinker:

swissrally

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16

Freitag, 6. Mai 2011, 00:05

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Ab MFK heisst somit eigentlich nur, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung allen Richtlinien entsprach und Verkehrssicher war.


Meiner Meinung nach heisst ab MFK leider gar nichts mehr. Zumindest wenn im Kanton ZH vorgeführt wurde. Die übersehen leider alles mögliche (Bremsen massiv Untermass, Federn gebrochen, ...).

Huja 2401

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17

Freitag, 6. Mai 2011, 10:33

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Ab MFK heisst somit eigentlich nur, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Prüfung allen Richtlinien entsprach und Verkehrssicher war.


Meiner Meinung nach heisst ab MFK leider gar nichts mehr. Zumindest wenn im Kanton ZH vorgeführt wurde. Die übersehen leider alles mögliche (Bremsen massiv Untermass, Federn gebrochen, ...).


des ist mir auch bewusst das die Bedeutung MFK keine Garantie dafür da ist sich 100% sicher zu fühlen.
Aber bei mir wars eben ein bisschen anders, der Verkäufer war ein Kollege von mir, kenne ihn noch aus der Lehrzeit.
Daher vertraute ich ihm Blind. War ein Fehler, aber er kann nichts dafür.

Hätte ich nen Wagen einfach so von irgendeiner Wald & Wiesen Garage geköööft , hätte ich den schon ein bisschen besser angeschaut.

cubus

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18

Freitag, 6. Mai 2011, 11:19

Das die dir einen Wagen ohne KAT verkauft haben, liegt wohl eher daran das Sie das selber nicht wussten. Die meisten Mechs/Garagen haben ja sowieso keine Ahnung mehr vom Handwerk. / Oder es war natürlich Absicht und Sie wussten es. Versuchs noch mal mit einer Aussprache, wenn das nichts positives bringt, welchselst du die Garage und schaltest halt deine Rechtschutzversicherung ein und wartest mal ab was die meinen.

Es gibts leider überall Halunken und schwarzen Schafe.

Die Beteilung von 50% ist ja schon mal freundlich, wenn du sonst zufrieden bist, lass es dabei bleiben.

Bluesilentpro

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19

Freitag, 6. Mai 2011, 11:35

Ärgerliche Sache. Genau deshalb mache ich bei einer Occassion immer direkt vor oder spätestens nach dem Kauf den unabhängigen TCS-Gebrauchtwagen-Check. Kosten 120.- und Du weisst genau was los ist. Garagen kann man generell nicht trauen. Die wollen nur Dein Bestes - Dein Geld. Rechne mal damit, dass EF das wohl gewusst hat und die Dir das Auto trotzdem so verkauft haben, weil das sonst ihren Gewinn um CHF 2000.- geschmälert hätte.

Zitat

Hätte ich nen Wagen einfach so von irgendeiner Wald & Wiesen Garage geköööft , hätte ich den schon ein bisschen besser angeschaut.

Ich bin ja mittlerweile der Meinung, dass Du einer "Wald- und Wiesengarage" noch eher trauen kannst, als den Geldsäcken von EF oder AMAG. Den kleinen Garagen liegt noch was am Kunden und sie brauchen den persönlichen Kontakt und die gute Mundpropaganda. ;)

Huja 2401

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20

Freitag, 6. Mai 2011, 11:59

Zitat

Hätte ich nen Wagen einfach so von irgendeiner Wald & Wiesen Garage geköööft , hätte ich den schon ein bisschen besser angeschaut.

Ich bin ja mittlerweile der Meinung, dass Du einer "Wald- und Wiesengarage" noch eher trauen kannst, als den Geldsäcken von EF oder AMAG. Den kleinen Garagen liegt noch was am Kunden und sie brauchen den persönlichen Kontakt und die gute Mundpropaganda. ;)[/quote]

Hast auch wieder recht, muss einfach in Zukunft bei einem Autokauf den TCS check machen lassen wie du beschrieben hast.

@Cubus
habs schon 2mal versucht, hat kein Sinn mehr.
Der Gutwill (die1000.- CHF) entstand sogar so, dass der Administrator zum Gefallen vom Verkäufer(mein Kollege aus der Lehrzeit) mir dies gewährt hat, also der Chef, nach statement vom Kollegen, nichts davon weiss, zumal ich mir das nicht vorstellen kann. Aber dies war die Aussage. Obs stimmt oder nicht, Kei Ahnung.

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