Heute tagt das Verwaltungsgericht in Minden / Mehrere Punkte sollen festgeschrieben werden
...schreibt nw-news.de
"Nach gründlicher Prüfung" hat der Kreis Höxter gestern die Änderungsgenehmigung für den Bilster Berg erteilt. Zur externen Überprüfung der Verlässlichkeit und Schlüssigkeit der schalltechnischen Expertise des Änderungsantrags hat der Kreis zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen, teilte Pressesprecherin Silja Polzin auf NW-Anfrage mit.
Der Genehmigungsbescheid sei der Antragstellerin sowie dem Verwaltungsgericht Minden und den bei der Verhandlung Beteiligten gestern zugestellt worden.
Wichtigste Eckpunkte der Änderungsgenehmigung sind: Die Vorhabenträgerin hat die ursprünglich vorgesehenen zehn Sonderbetriebstage, an denen Veranstaltungen mit erhöhter Lautstärke möglich gewesen wären, zurückgenommen. Sie fallen somit ganz weg und sind nicht mehr Bestandteil der erteilten Genehmigung.
Das Überwachungssystem zur Einhaltung des Lärmschutzes der Bevölkerung, das Bestandteil bereits der 1. Teilgenehmigung ist, wird in der jetzt erteilten Änderungsgenehmigung konkretisiert.
Hierfür hat die Vorhabenträgerin ein umfassendes "Konzept des akustischen Monitorings des künftigen Betriebs der Test- und Präsentationsstrecke Bilster Berg Drive Resort" vorgelegt. Darin wird das technisch hochkomplexe Monitoringsystem zur Lärmüberwachung, das den Schutz der Bevölkerung vor beeinträchtigenden Schallauswirkungen zu jeder Zeit sicher stellt, detailliert dargelegt. Ebenso werden die betriebsorganisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Lärmschutzes präzisiert.
Zur Sicherstellung des Lärmschutzes wird jedes einzelne Fahrzeug, das für Fahrten auf der Teststrecke zugelassen wird, mit einem so genannten "Transponder" ausgestattet. Hierdurch wird es möglich, gemessene Geräuschentwicklungen einem konkreten Fahrzeug zuzuordnen.
In der Änderungsgenehmigung ist auch ein Lärmschutzpuffer festgeschrieben. Schon vor dem Erreichen der festgesetzten Grenzwerte zum Lärmschutz sind umgehend betriebsorganisatorische Maßnahmen vorgesehen, wie die Herausnahme einzelner Fahrzeuge oder die sofortige Beendigung des Streckenbetriebs, wenn dies zur Sicherstellung des Lärmschutzes erforderlich wäre.
Zur besseren Bürgerinformation sollen monatliche Messberichte auch im Internet veröffentlicht werden.
Bleibt abzuwarten, wie das Gericht heute entscheidet...