Blöde Frage, aber ist das nicht eine serienmässige Konfiguration? - Also auch mit 6 Gang Getriebe?.. (Falls de noch dumme Ideen brauchst...)
Denn wenn dem so ist, dann gibt es dazu irgendeine EG-Typgenehmigung.
Ich weiss nicht, wie es in AT/DE aussieht, aber in CH gibt es Schweizerische Fahrzeug-Datenblätter. Diese haben eine Typennummer, dass ist diese, die wir im Fahrzeugschein als bspw. 1SC661 stehen haben. Nun kann ein Hersteller/Importeur prinzipiell eine Typisierung nach VTS machen, wenn er aber bereits eine EG-Typgenehmigung hat, dann ist dies nicht mehr notwendig und das Schweizerische Fahrzeug-Datenblatt kann anhand der EG-Typgenehmigung ausgestellt werden. In diesem Falle ist die EG-Typgenehmigung dann im Feld 09 des Schweizerischen Fahrzeug-Datenblattes referenziert.
Aufgrund der Bilateralen müssen CH-Behörden von staatlichen Instanzen aus dem EWR ausgestellte Prüfberichte anerkennen. Ich wäre sehr überrascht, wenn das in EWR/EU-Mitgliedstaaten anders wäre.
Ich würde an deiner Stelle daher überprüfen, ob deinem Fahrzeug die gleiche EG-Typgenehmigung zugrunde liegt, wie jenem, an dem die Bremsanlage Serienmässig verbaut war. Dabei würde ich mich auch im Ausland (CH/UK, oftmals ja Sonderserien) umsehen. Wenn du dann den passenden "Partner" gefunden hast, also beispielsweise eine UK Zulassung für den Legacy 3.0R Spec B aufgebaut auf der gleichen EG-Typgenehmigung wie die Typengenehmigung hinter deiner TSN, dann würde ich das höchste Zulassungsorgan jenes Landes, also als Äquivalent zum KBA, anschreiben, ob diese dir bestätigen können, dass die Zulassung des Legacy 3.0R Spec B auf der entsprechender EG-Typgenehmigung basiert.
Anschliessend würde ich mir von der entsprechenden Markenvertretung aus diesem Land eine Auflistung der konkreten Ersatzteilnummern der Bremsanlage zu dieser Zulassung geben lassen. - Ich würde mir dann vorgängig auch noch konkret die Rechtliche Komponente mit der Anerkennung innerhalb des EWR von Prüfdokumenten abklären lassen, für einen auf EU/EWR Recht spezialisierten Anwalt sollte es ja eine ff-Übung sein, die relevanten Regelwerke und Übereinkommen in einen Brief zu packen.
Damit würde ich dann zum TÜV tingeln und darlegen, dass du für dein Auto keine Einzelfallbegutachtung, sondern lediglich eine Abänderungsbegutachtung in Angleichung an einen anderen Ausbaustandard auf der gleichen EG-Typgenehmigung von Nöten sein wird. Dann sollte es nur darauf hinaus laufen, nachzuweisen, dass die verbauten Teile der entsprechenden Ausführung entsprechen und dass diese korrekt verbaut sind und die Gesamtanlage intakt ist.
Das wäre jetzt mal zumindest mein Ansatz.