Wo bekomme ich diese Infos?
War auch eine Überlegung von mir ich weiß halt nur nicht ob man das bezüglich der Bremssättel so gut darstellen/begründen kann da es ja halt leider kein Impreza WRX ist
Falls du es etwas einfacher gestalten willst, baust du nur die VA auf WRX um.
Das heißt 295 x 24 x 57 mm mit einem 4-Kolben-Festsattel, über den sogar die serienmäßigen 6,5x16" Stahlfelgen passen
Die Scheibengröße war sogar serienmäßig beim Outback III so verbaut.
Siehe auch hier
Was Felgen angeht ist mir das eigentlich egal aktuell Fahre ich noch für den Sommer 17 zoll und im Winter 18 Zoll. Für den Sommer betrieb sollen es auch irgendwann 18 zoll werden. Da ich aber überlege mir das Fahrzeug für gut zu halten und eventuell ihn nur noch im Sommer zu betreiben als Spaßauto (da so gut wie kein Rost und wenig Kilometer).
Ja richtig sehe ich genauso. Subaru D hat mir auch geantwortet. Die würden mir die Infos gerne geben , wenn sie diese denn hätten.
Wahrscheinlich würde ein Prüfer, mit dem man das Ganze bespricht, da kein so besonderes Augenmerk drauf legen, wie es der Schreibtischtäter beim TÜV tut, aber trotzdem mal die Frage, wie du Angleichung der Parameter des ESP nachweisen willst? MMn ist das unmöglich und ich glaube auch nicht, dass Subaru D dir das schriftlich gibt, die werden sich nicht in die Nesseln setzen.
Hi,Ich befürchte das wirst Du nur mit sehr viel Glück, wenn überhaupt offiziell abgenommen bekommen. Technisch relevant ist meiner Meinung nach die hydraulische Übersetzung von Hauptbremszylinderkolben zu den Bremssattelkolben. Du musst also wissen ob Dein Hauptbremszylinder in Kombination zu den Sätteln so in Serie verbaut wurde, ggf. noch den Bremskraftbegrenzer der HA mit berücksichtigen ob der auch identisch ist ?
Was das ESP dabei für eine relevante Rolle spielen soll erschließt sich mir nicht, da ja lediglich die Drehzahlunterschiede an den Rädern in Abhängigkeit von Geschwindigkeit, Beschleunigen und Gierrate berücksichtigt werden. Wodurch ( Größe der Bremsanlage) eine Verzögerung stattfindet ist nicht relevant, nur die Verteilung und das sie stattfindet spielt eine Rolle.
Als Beispiel : das ESP erkennt ja z. B. auch keine vergammelten rostigen Scheiben mit halbierter Bremsleistung auf der Hinterachse, was einer verkleinerten Bremsanlage entsprechen würde.
Haha ja eben Franz,
Mal ganz davon abgesehen, sind die Autos so selten, dass höchstwahrscheinlich niemals ein Prüfer, etc. einen Umbau feststellen würde...
Das sind ja dann auch keine riesigen Rennsport-Bremsanlagen, die einem mit grell lackierten Sätteln förmlich ins Auge springen...
Blöde Frage, aber ist das nicht eine serienmässige Konfiguration? - Also auch mit 6 Gang Getriebe?.. (Falls de noch dumme Ideen brauchst...)
Denn wenn dem so ist, dann gibt es dazu irgendeine EG-Typgenehmigung.
Ich weiss nicht, wie es in AT/DE aussieht, aber in CH gibt es Schweizerische Fahrzeug-Datenblätter. Diese haben eine Typennummer, dass ist diese, die wir im Fahrzeugschein als bspw. 1SC661 stehen haben. Nun kann ein Hersteller/Importeur prinzipiell eine Typisierung nach VTS machen, wenn er aber bereits eine EG-Typgenehmigung hat, dann ist dies nicht mehr notwendig und das Schweizerische Fahrzeug-Datenblatt kann anhand der EG-Typgenehmigung ausgestellt werden. In diesem Falle ist die EG-Typgenehmigung dann im Feld 09 des Schweizerischen Fahrzeug-Datenblattes referenziert.
Aufgrund der Bilateralen müssen CH-Behörden von staatlichen Instanzen aus dem EWR ausgestellte Prüfberichte anerkennen. Ich wäre sehr überrascht, wenn das in EWR/EU-Mitgliedstaaten anders wäre.
Ich würde an deiner Stelle daher überprüfen, ob deinem Fahrzeug die gleiche EG-Typgenehmigung zugrunde liegt, wie jenem, an dem die Bremsanlage Serienmässig verbaut war. Dabei würde ich mich auch im Ausland (CH/UK, oftmals ja Sonderserien) umsehen. Wenn du dann den passenden "Partner" gefunden hast, also beispielsweise eine UK Zulassung für den Legacy 3.0R Spec B aufgebaut auf der gleichen EG-Typgenehmigung wie die Typengenehmigung hinter deiner TSN, dann würde ich das höchste Zulassungsorgan jenes Landes, also als Äquivalent zum KBA, anschreiben, ob diese dir bestätigen können, dass die Zulassung des Legacy 3.0R Spec B auf der entsprechender EG-Typgenehmigung basiert.
Anschliessend würde ich mir von der entsprechenden Markenvertretung aus diesem Land eine Auflistung der konkreten Ersatzteilnummern der Bremsanlage zu dieser Zulassung geben lassen. - Ich würde mir dann vorgängig auch noch konkret die Rechtliche Komponente mit der Anerkennung innerhalb des EWR von Prüfdokumenten abklären lassen, für einen auf EU/EWR Recht spezialisierten Anwalt sollte es ja eine ff-Übung sein, die relevanten Regelwerke und Übereinkommen in einen Brief zu packen.
Damit würde ich dann zum TÜV tingeln und darlegen, dass du für dein Auto keine Einzelfallbegutachtung, sondern lediglich eine Abänderungsbegutachtung in Angleichung an einen anderen Ausbaustandard auf der gleichen EG-Typgenehmigung von Nöten sein wird. Dann sollte es nur darauf hinaus laufen, nachzuweisen, dass die verbauten Teile der entsprechenden Ausführung entsprechen und dass diese korrekt verbaut sind und die Gesamtanlage intakt ist.
Das wäre jetzt mal zumindest mein Ansatz.

