Danke für die sachlichen Antworten.
Zunächst neige ich nicht dazu, ein Thema zu ignorieren, bloß weil es mich nervt (so wie viele Leute es mit dem politischen Geschehen oder der längst überfälligen Steuererklärung tun...)
Solange dieser Thread sich immer wieder nach oben schiebt, die Leute mitlesen und möglicherweise glauben, was hier steht, beteilige ich mich mit meiner Meinung und Verweis auf für jeden nachprüfbare Tatsachen.
Deshalb nochmal, im Stil von Inspektor Clouseau, der bei der Aufzählung seiner kriminologischen Erkenntnisse wild mit dem Taktstock an der Weltkugel herumfummelt:
Fakt: Es gibt keine Wandlung im deutschen Recht, also Anwalt nehmen, der Ahnung hat. (vgl. § 433 ff. in Verbindung mit 323, 326 Abs. 5 BGB)
Fakt: Es gibt die Möglichkeit der Nacherfüllung oder notfalls Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Mängeln an der gekauften Sache (§ 437, 439 BGB), und zwar nicht im Einzelfall unterschiedlich, sondern glasklar geregelt und schwer, weil eben nur unter strengen Bedingungen machbar.
Fakt: Was ein Mangel ist, definiert der Gesetzgeber (§ 434) und nicht der Kunde.. wo kämen wir auch sonst hin? Dann wäre für mich nämlich ein Mangel, daß nach 500 km die Tanklampe angeht.
Fakt: Ein zeitweise ruckelnder Motor und/oder das Leuchten der Motorkontrollampe werden
vielleicht - einen geeigneteren Anwalt fragen! - als Mangel im Sinne des gelten. Vielleicht aber auch nicht: denn hier wurde Zubehör im Auto verbaut, und da muß der Kunde schon die eine oder andere Einstellarbeit und Nachbesserung in Kauf nehmen.
Fakt: Kein Importeur oder Hersteller muß irgendein Auto zurücknehmen. Selbst im Falle eines Konstruktionsfehlers (der hier nicht vorliegt) gilt dies allenfalls für die Beziehung zwischen Händler und Hersteller; nicht aber für den Kunden. Dessen Ansprechpartner und "Gegner" im juristischen Sinne ist und bleibt ausschließlich der verkaufende Händler. Nur mit diesem existiert überhaupt ein Vertrag!
Fakt: Zu hoher Spritverbrauch ist ein gutes Beispiel! Hier kann jeder nachlesen, welch hohe Anforderungen deutsche Gerichte stellen, um wirklich einen Mangel festzustellen. Wenn ein Auto 10,5 statt 9,8 Litern verbraucht, ist es nämlich noch längst keiner. Und nochmal: die Händler nehmen im Zweifel zurück, nicht der Hersteller.
Fakt: Niemand wird "quasi genötigt", ein Fahrzeug mit LPG zu kaufen.
Daß der Importeur dies massiv bewirbt, stimmt, und das darf er auch (wenngleich ich es an dessen Stelle nicht in diesem Maß getan hätte).
Aber sich für diese Spritspar-Technik entscheiden, das tut immer noch jeder selber.