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  • »maxreichen1995« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 7. Juli 2025, 15:17

Legacy IV Bremsenupgrade

Hi,
würde gerne bei meiner Limo von VA 277x24mm HA 274x10mm auf VA 316x30mm HA 290x18mm umbauen die ofensichtlichen unterschiede wie Bremsscheiben und Beläge sowie Bremssattelhalter und Bremssattel sind mir bekannt.


Ich habe auch schon mit dem Tüv geschrieben der mir als Antwort diese Nachricht schrieb:
Im Zuge Ihres Umbauvorhabens müssten aber noch weitere Parameter wie die verbaute ABV Einheit und deren innere physische Abmessung , ESP Parametrierung bzw. Softwarestand abgeglichen werden.Ebenso sollte dies als Dokumentation bei der Begutachtung vorliegen und überprüfbar sein. Die Begutachtung findet dann nach §19.2 StVZO als Begutachtung im Einzelfall statt.


Wo bekomme ich diese Infos? Hat da vielleicht wer Erfahrung bezüglich eines solchen Umbaus ?


LG Max

txned.legacy

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2

Montag, 7. Juli 2025, 18:13

Versuche mal einen Subaru Händler oder eine Werkstatt zu fragen ob bei dem Legacy mit 316mm die selbe ABS/ESP- Einheit verbaut ist. Wenn das die selbe ist muss das Steuergerät nicht angepasst werden. Also am besten versuchst du ein Dokument von Subaru zu bekmmen das es bei der kleinen sowohl als auch der großen Bremsanlage das selbe ABS/ESP- Steuergerät verbaut wurde. Dann kannst du es ihm gebnen und es kann eingetragen werden, wenn es unterschiede gibt, musst du das Passende einbauen oder einen Nachweis haben das die Unterschiede irrelevant sind.

-Franz-

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3

Montag, 7. Juli 2025, 20:16

Falls du es etwas einfacher gestalten willst, baust du nur die VA auf WRX um.
Das heißt 295 x 24 x 57 mm mit einem 4-Kolben-Festsattel, über den sogar die serienmäßigen 6,5x16" Stahlfelgen passen ;)
Die Scheibengröße war sogar serienmäßig beim Outback III so verbaut.

Siehe auch hier

Lucullus

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4

Montag, 7. Juli 2025, 20:40

Hi,

Wo bekomme ich diese Infos?


im Werkstatthandbuch steht drin, dass die ABS Steuergeräte für alle Motorisierungen gleich sind und es lediglich Unterschiede zwischen AT/MT und Outback/Legacy gibt. Bei Autos mit VDC (=ESP) scheint es sogar nur drei Varianten zu geben, eins für MT und jeweils eins für 4- bzw. 5-Gang AT. Da die Steuergeräte eine Einheit mit dem Hydraulikblock bilden und die Teilenummern davon ebenfalls für alle Motorisierungen gleich sind (es gibt allerdings Änderungen über die Modelljahre) sollte auch gewährleistet sein, dass der mechanische Aufbau gleich ist. Aber ob die Subaru-Autohäuser diese Infos "offiziell beglaubigt" rausgeben können/dürfen/wollen ist eine andere Frage.

  • »maxreichen1995« ist der Autor dieses Themas

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5

Dienstag, 8. Juli 2025, 05:32

Hi, danke für die schnellen antworten. Ich kann mir nicht vorstellen das es da große unterschiede gibt. Den einzigen unterschied den es meines wissen bei den 3.0 L Modellen gab zumindest beim outback war VDC was meiner nicht hat. Meiner ist übrigens ein 4 AT. Ich werde da einfach mal mit Subaru Friedberg Kontakt aufnehmen die sollten die Infos eigentlich liegen haben.


Falls du es etwas einfacher gestalten willst, baust du nur die VA auf WRX um.
Das heißt 295 x 24 x 57 mm mit einem 4-Kolben-Festsattel, über den sogar die serienmäßigen 6,5x16" Stahlfelgen passen
Die Scheibengröße war sogar serienmäßig beim Outback III so verbaut.

Siehe auch hier
War auch eine Überlegung von mir ich weiß halt nur nicht ob man das bezüglich der Bremssättel so gut darstellen/begründen kann da es ja halt leider kein Impreza WRX ist :D Was Felgen angeht ist mir das eigentlich egal aktuell Fahre ich noch für den Sommer 17 zoll und im Winter 18 Zoll. Für den Sommer betrieb sollen es auch irgendwann 18 zoll werden. Da ich aber überlege mir das Fahrzeug für gut zu halten und eventuell ihn nur noch im Sommer zu betreiben als Spaßauto (da so gut wie kein Rost und wenig Kilometer).

EJ20_Hawk

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6

Dienstag, 8. Juli 2025, 10:21

Wahrscheinlich würde ein Prüfer, mit dem man das Ganze bespricht, da kein so besonderes Augenmerk drauf legen, wie es der Schreibtischtäter beim TÜV tut, aber trotzdem mal die Frage, wie du Angleichung der Parameter des ESP nachweisen willst? MMn ist das unmöglich und ich glaube auch nicht, dass Subaru D dir das schriftlich gibt, die werden sich nicht in die Nesseln setzen.

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7

Dienstag, 8. Juli 2025, 14:46


Wahrscheinlich würde ein Prüfer, mit dem man das Ganze bespricht, da kein so besonderes Augenmerk drauf legen, wie es der Schreibtischtäter beim TÜV tut, aber trotzdem mal die Frage, wie du Angleichung der Parameter des ESP nachweisen willst? MMn ist das unmöglich und ich glaube auch nicht, dass Subaru D dir das schriftlich gibt, die werden sich nicht in die Nesseln setzen.
Ja richtig sehe ich genauso. Subaru D hat mir auch geantwortet. Die würden mir die Infos gerne geben , wenn sie diese denn hätten.

wolf 67

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8

Mittwoch, 9. Juli 2025, 01:30

Ich befürchte das wirst Du nur mit sehr viel Glück, wenn überhaupt offiziell abgenommen bekommen. Technisch relevant ist meiner Meinung nach die hydraulische Übersetzung von Hauptbremszylinderkolben zu den Bremssattelkolben. Du musst also wissen ob Dein Hauptbremszylinder in Kombination zu den Sätteln so in Serie verbaut wurde, ggf. noch den Bremskraftbegrenzer der HA mit berücksichtigen ob der auch identisch ist ?


Was das ESP dabei für eine relevante Rolle spielen soll erschließt sich mir nicht, da ja lediglich die Drehzahlunterschiede an den Rädern in Abhängigkeit von Geschwindigkeit, Beschleunigen und Gierrate berücksichtigt werden. Wodurch ( Größe der Bremsanlage) eine Verzögerung stattfindet ist nicht relevant, nur die Verteilung und das sie stattfindet spielt eine Rolle.
Als Beispiel : das ESP erkennt ja z. B. auch keine vergammelten rostigen Scheiben mit halbierter Bremsleistung auf der Hinterachse, was einer verkleinerten Bremsanlage entsprechen würde.

Die Frage nach der Software bei den technischen Voraussetzungen in dem Modell und Zusammenhang, zeigt doch eher den Vorsatz eine Eintragung von Anfang an wirksam verhindern zu wollen. Den Nachweis wirst Du eher nicht erbringen können.
Ob die technische Expertise überhaupt bei jedem Prüfer soweit vorhanden ist....

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9

Mittwoch, 9. Juli 2025, 05:26

Ich befürchte das wirst Du nur mit sehr viel Glück, wenn überhaupt offiziell abgenommen bekommen. Technisch relevant ist meiner Meinung nach die hydraulische Übersetzung von Hauptbremszylinderkolben zu den Bremssattelkolben. Du musst also wissen ob Dein Hauptbremszylinder in Kombination zu den Sätteln so in Serie verbaut wurde, ggf. noch den Bremskraftbegrenzer der HA mit berücksichtigen ob der auch identisch ist ?


Was das ESP dabei für eine relevante Rolle spielen soll erschließt sich mir nicht, da ja lediglich die Drehzahlunterschiede an den Rädern in Abhängigkeit von Geschwindigkeit, Beschleunigen und Gierrate berücksichtigt werden. Wodurch ( Größe der Bremsanlage) eine Verzögerung stattfindet ist nicht relevant, nur die Verteilung und das sie stattfindet spielt eine Rolle.
Als Beispiel : das ESP erkennt ja z. B. auch keine vergammelten rostigen Scheiben mit halbierter Bremsleistung auf der Hinterachse, was einer verkleinerten Bremsanlage entsprechen würde.
Hi,
ja das wird eine gute Frage sein. Also ich habe die Bauteile der beiden Modelle verglichen Hauptbremszylinder soll demnach identisch sein. Denn rest kann ich weder verstehen noch weiß ich nicht wie man auf die Idee gekommen ist das als Auskunft zu geben.

MFG

EJ20_Hawk

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Mittwoch, 9. Juli 2025, 07:28

Meine Rede...

Deshalb würde ich eher zum Prüfer deines Vertrauens gehen, direkt nachfragen und den Weg möglichst kurz halten. Darin sehe ich die größte Chance, dass dir das jemand abnimmt.

-Franz-

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11

Mittwoch, 9. Juli 2025, 11:30

Mal ganz davon abgesehen, sind die Autos so selten, dass höchstwahrscheinlich niemals ein Prüfer, etc. einen Umbau feststellen würde... ;)
Das sind ja dann auch keine riesigen Rennsport-Bremsanlagen, die einem mit grell lackierten Sätteln förmlich ins Auge springen...

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12

Mittwoch, 9. Juli 2025, 17:59


Mal ganz davon abgesehen, sind die Autos so selten, dass höchstwahrscheinlich niemals ein Prüfer, etc. einen Umbau feststellen würde...
Das sind ja dann auch keine riesigen Rennsport-Bremsanlagen, die einem mit grell lackierten Sätteln förmlich ins Auge springen...
Haha ja eben Franz,
das was ich dabei nicht verstehen kann ist das das ja trotzdem eine Serienbremse ist .
Ich hätte es ja verstanden, ich die vom STI genommen oder eine aus dem Tuning Segmenten mit 4 oder 6 Kolben.
Aber das sind ja welche die im Grunde Plug und Play passen ohne Adapter usw.
Na gut ich würde alles vor dem Umbau schon in rot lackieren alleine schon wegen der Optik. Aber es ist und bleiben Serien Scheiben, Beläge und Bremssättel sowie Halter . Ich würde dann ohnehin die hochgekohlten und Gelochten Scheiben von Brembo nehmen damit habe ich bis jetzt immer
gute Erfahrungen machen können und sieht natürlich auch noch sehr gut aus:D

Spacebender

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13

Mittwoch, 9. Juli 2025, 20:45

Blöde Frage, aber ist das nicht eine serienmässige Konfiguration? - Also auch mit 6 Gang Getriebe?.. (Falls de noch dumme Ideen brauchst...)

Denn wenn dem so ist, dann gibt es dazu irgendeine EG-Typgenehmigung.
Ich weiss nicht, wie es in AT/DE aussieht, aber in CH gibt es Schweizerische Fahrzeug-Datenblätter. Diese haben eine Typennummer, dass ist diese, die wir im Fahrzeugschein als bspw. 1SC661 stehen haben. Nun kann ein Hersteller/Importeur prinzipiell eine Typisierung nach VTS machen, wenn er aber bereits eine EG-Typgenehmigung hat, dann ist dies nicht mehr notwendig und das Schweizerische Fahrzeug-Datenblatt kann anhand der EG-Typgenehmigung ausgestellt werden. In diesem Falle ist die EG-Typgenehmigung dann im Feld 09 des Schweizerischen Fahrzeug-Datenblattes referenziert.

Aufgrund der Bilateralen müssen CH-Behörden von staatlichen Instanzen aus dem EWR ausgestellte Prüfberichte anerkennen. Ich wäre sehr überrascht, wenn das in EWR/EU-Mitgliedstaaten anders wäre.

Ich würde an deiner Stelle daher überprüfen, ob deinem Fahrzeug die gleiche EG-Typgenehmigung zugrunde liegt, wie jenem, an dem die Bremsanlage Serienmässig verbaut war. Dabei würde ich mich auch im Ausland (CH/UK, oftmals ja Sonderserien) umsehen. Wenn du dann den passenden "Partner" gefunden hast, also beispielsweise eine UK Zulassung für den Legacy 3.0R Spec B aufgebaut auf der gleichen EG-Typgenehmigung wie die Typengenehmigung hinter deiner TSN, dann würde ich das höchste Zulassungsorgan jenes Landes, also als Äquivalent zum KBA, anschreiben, ob diese dir bestätigen können, dass die Zulassung des Legacy 3.0R Spec B auf der entsprechender EG-Typgenehmigung basiert.
Anschliessend würde ich mir von der entsprechenden Markenvertretung aus diesem Land eine Auflistung der konkreten Ersatzteilnummern der Bremsanlage zu dieser Zulassung geben lassen. - Ich würde mir dann vorgängig auch noch konkret die Rechtliche Komponente mit der Anerkennung innerhalb des EWR von Prüfdokumenten abklären lassen, für einen auf EU/EWR Recht spezialisierten Anwalt sollte es ja eine ff-Übung sein, die relevanten Regelwerke und Übereinkommen in einen Brief zu packen.

Damit würde ich dann zum TÜV tingeln und darlegen, dass du für dein Auto keine Einzelfallbegutachtung, sondern lediglich eine Abänderungsbegutachtung in Angleichung an einen anderen Ausbaustandard auf der gleichen EG-Typgenehmigung von Nöten sein wird. Dann sollte es nur darauf hinaus laufen, nachzuweisen, dass die verbauten Teile der entsprechenden Ausführung entsprechen und dass diese korrekt verbaut sind und die Gesamtanlage intakt ist.


Das wäre jetzt mal zumindest mein Ansatz.

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14

Donnerstag, 10. Juli 2025, 05:33

Ja kann man auch so machen. Ich denke das es vom Spec. B sein wird . Aber ja es handelt sich um eine Serienkonfiguration vom Legacy 3.0R AT. Ich fahre einen Legacy IV BL 2.0R AT also mit 121KW Motor
Blöde Frage, aber ist das nicht eine serienmässige Konfiguration? - Also auch mit 6 Gang Getriebe?.. (Falls de noch dumme Ideen brauchst...)

Denn wenn dem so ist, dann gibt es dazu irgendeine EG-Typgenehmigung.
Ich weiss nicht, wie es in AT/DE aussieht, aber in CH gibt es Schweizerische Fahrzeug-Datenblätter. Diese haben eine Typennummer, dass ist diese, die wir im Fahrzeugschein als bspw. 1SC661 stehen haben. Nun kann ein Hersteller/Importeur prinzipiell eine Typisierung nach VTS machen, wenn er aber bereits eine EG-Typgenehmigung hat, dann ist dies nicht mehr notwendig und das Schweizerische Fahrzeug-Datenblatt kann anhand der EG-Typgenehmigung ausgestellt werden. In diesem Falle ist die EG-Typgenehmigung dann im Feld 09 des Schweizerischen Fahrzeug-Datenblattes referenziert.

Aufgrund der Bilateralen müssen CH-Behörden von staatlichen Instanzen aus dem EWR ausgestellte Prüfberichte anerkennen. Ich wäre sehr überrascht, wenn das in EWR/EU-Mitgliedstaaten anders wäre.

Ich würde an deiner Stelle daher überprüfen, ob deinem Fahrzeug die gleiche EG-Typgenehmigung zugrunde liegt, wie jenem, an dem die Bremsanlage Serienmässig verbaut war. Dabei würde ich mich auch im Ausland (CH/UK, oftmals ja Sonderserien) umsehen. Wenn du dann den passenden "Partner" gefunden hast, also beispielsweise eine UK Zulassung für den Legacy 3.0R Spec B aufgebaut auf der gleichen EG-Typgenehmigung wie die Typengenehmigung hinter deiner TSN, dann würde ich das höchste Zulassungsorgan jenes Landes, also als Äquivalent zum KBA, anschreiben, ob diese dir bestätigen können, dass die Zulassung des Legacy 3.0R Spec B auf der entsprechender EG-Typgenehmigung basiert.
Anschliessend würde ich mir von der entsprechenden Markenvertretung aus diesem Land eine Auflistung der konkreten Ersatzteilnummern der Bremsanlage zu dieser Zulassung geben lassen. - Ich würde mir dann vorgängig auch noch konkret die Rechtliche Komponente mit der Anerkennung innerhalb des EWR von Prüfdokumenten abklären lassen, für einen auf EU/EWR Recht spezialisierten Anwalt sollte es ja eine ff-Übung sein, die relevanten Regelwerke und Übereinkommen in einen Brief zu packen.

Damit würde ich dann zum TÜV tingeln und darlegen, dass du für dein Auto keine Einzelfallbegutachtung, sondern lediglich eine Abänderungsbegutachtung in Angleichung an einen anderen Ausbaustandard auf der gleichen EG-Typgenehmigung von Nöten sein wird. Dann sollte es nur darauf hinaus laufen, nachzuweisen, dass die verbauten Teile der entsprechenden Ausführung entsprechen und dass diese korrekt verbaut sind und die Gesamtanlage intakt ist.


Das wäre jetzt mal zumindest mein Ansatz.