Hallo!
Satz 1 würde ich auch für korrekt erachten:
Du kannst hier schreiben was du möchtest, du hast ja nichtmals einen Namen des "Qualitätstuners" genannt. Also Berichte bitte weiter im Detail und wenn es sich herausstellt, dass gepfuscht wurde, dann ergänze doch bitte auch noch den Tuner. Für die Wahrheit kann man in diesem Zusammenhang zum Glück noch nicht bestraft werden.
(Edit: WTF? Wizo funkt das "Zitieren" nicht mehr? > Edit,edit: Thanx @ 3ullit für den Hinweis)
Bei Satz 2 wird es schon problematisch, das müßte mit gerichtsfesten Gutachten belegt sein (das hatte ich schon selbst...) !
Bei Satz 3 kommt es auf die Definition "Bestrafung " an:
Wenn man eine, auch wenn nicht gerechtfertigte, am Ende VIELLEICHT positiv ausgehende gerichtliche Klärung von übler Nachrede & Geschaftsschädigung als "keine Bestrafung" ansieht...
Was mich hier im Zusammenhang mal ernsthaft interessieren würde:
Was hat der "Qualitätstuner" überhaupt (rechtlich) garantiert? (Kleingedrucktes / Geschäftsbedingungen!)
Hier handelt es eineindeutig um Tuningteile, wenn das Zeug beim 1. Warmfahren auseinanderfliegt, ist das Pech des Kunden, WENN der "Qualitätstuner" nichts garantiert hat!
Für einen durchsetzbaren Anspruch muß er hier in D das nämlich.
Mal ganz abgesehen davon, das wenn nicht das Auto komplett dort abgegeben, bearbeitet und wieder abgeholt wurde, also das gesamte Gewerk von einem einzigen Rechnungssteller durchgeführt wurde, es sehr schwierig wird, einen bestimmten Betrieb in Haftung zu nehmen!
Ich nenne es mal: "Das ist ein Folgeschaden...." Nicht beweisbar, dass nicht? ...Und raus ist er...
Grüße, retseroF