Der reine Austausch der Leuchtmittel führt zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dein Fahrzeug ist faktisch
ohne Versicherungsschutz unterwegs. Bei einem Unfall kann dies zum versagen der Vollkasko und Regressforderungen der HP-Versicherung führen. Gerade bei einem Unfall z.B. Vorfahrt oder beim Abbiegen, wird es Probleme geben, wenn dies entdeckt wird.
Es gibt komplette Austausch-Leuchten in Voll-LED (Nebler und TFL) Ich habe dies bei mir gemacht. (
siehe Bild!)
MfG
Um noch mal zum ursprünglichen Threadanfang und zur Frage des Themenstarters zurückzukommen:
Warum ist der Austausch eines Leuchtmittels (hier der Tausch einer Glühbirne zu einer LED) etwas völlig anderes als der Austausch der kompletten Leuchteneinheit, wo zum Schluss ebenfalls eine entsprechende LED leuchtet???
Wenn wir mal annehmen, dass das Leuchtmittel bei beiden Leuchtmittelvarianten (Leuchtmitteltausch zu LED und Austausch der gesamten Leuchteinheit) zum Schluss die gleiche Farbtemp., Leuchtstärke, Abstrahlung, etc. haben - und beide funktionieren - für den übrigen Verkehr also keinen Unterschied ausmachen - warum führt dann das eine zum "Erlöschen der Betriebserlaubnis" und das andere nicht???
Nur weil der Hersteller der gesamten Leuchteneinheit mehr Geld hat springen lassen, um eine ABE einzukaufen?
Die KFZ-Beleuchtung wird doch inzwischen seit Jahren völlig krank von allen Herstellern in jeder coleur selbst entwickelt und selbst als neuer Standard herausgebracht. Selbst das Kraftfahrtbundesamt bzw. die Behörden, die neue Beleuchtungseinheiten bei Neufahrzeugen zulassen, scheinen doch inzwischen alle von den Herstellern bezahlt zu werden, um deren Eigenkreationen mit AGBs abzusegnen. Es gibt doch offenbar keine Vorgaben mehr staatlicherseits, wie ein korrekte, blendfreie und einheitliche KFZ-Beleuchtung auszusehen hat.
Wo früher bis heute niemand an seinen Glühbirnen-PKW irgendwelche Änderungen vornehmen durfte, da kommen aktuell die Hersteller mit wahnwitzigen LED-Leuchtbändern an Front und Heck daher, wo man sich fragt, wer hat das genehmigt. Außerdem völlig verschiedene Lichtfarben (vom Warmweiß bis Blau-Kaltweiß) der LED und Xenon-Abblendlichter mit serienmäßigen Blendeinstellungen des Gegenverkehrs). Und das sind nicht alles Änderungen oder Fehleinstellungen nachträglich - das sind so original (und angeblich mit ABE) ausgelieferte Neufahrzeuge.
Das ist inzwischen leider ein großes Geschäft zwischen Hersteller und Behörden geworden, wobei die Hersteller die Vorgaben machen und so die Zulassungsregeln indirekt mit bestimmen.