Würde mir da keinen Kopf machen, sofern eine gute Werkstatt die Arbeiten ausführt.
Bei meinem Legacy wurde es vor 2 Monaten gemacht. Keinerlei Nachwirkungen/Geräusche etc.
Ich weiss nicht, wie der Gesamtpflegezustand Deines FZ ist, aber wenn der wirklich top ist, hätte ich wenig Angst mir einen Anwalt und einen Gutachter zu besorgen wenn der Händler zickig wird.... Würde mir da keinen Kopf machen, sofern eine gute Werkstatt die Arbeiten ausführt.
Bei meinem Legacy wurde es vor 2 Monaten gemacht. Keinerlei Nachwirkungen/Geräusche etc.
Da würde ich nicht zustimmen, hier ist mein Erhfarungsbericht:
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »kawakawa« (10. November 2017, 15:44)

"Birsctihe Frshocer hbaen haruesgfnuedn, dass es eagl ist, in whlecer Rhieenfgloe die Behsucbatn eenis Wtores sheten, slognae der etsre und ltetze Bhsucbate am rhitirgcn Pltaz sehten." @ampel2, Moin Gerald,
tja, sorry für die vergessene „2“.
Nun, ich habe nicht behauptet Jurist zu sein, aber wenn (nicht nur ich) lese, was Du in post #38 juristisch zum Besten gibst, solltest Du Dich dann doch mit......Doch Jura ist echt nicht dein Ding.
nicht soweit aus dem Fenster lehnen...
Aha, na dann kannst Du mir Unwissendem auch sicher erklären, warum VW seine Kunden z.B. bei den verrosteten CNG-Tanks den Rückruf hat selbst bezahlen lassenDer einzige Grund, warum der Hersteller für die Kosten der Nachbesserung aufkommt ist, weil er in der Haftung wäre, wenn sein Produkt zu einem Schaden (z.B. zu Verletzungen, Todesfolgen, etc.) führen würde.
Na, dann ist doch alles gut, dass wenigstens Du die Zusammenhänge richtig erkennstUnd ja, ich habe mir soeben das Schreiben nochmals durchgelesen: Kein Hinweis darauf, dass die Betriebserlaubnis in Gefahr wäre, wenn man dem nicht folge leistet. Für mich liest es sich wie eine Empfehlung.
Für unseren Klimabreitengrad ist der Wechsel nur eine Herstellerempfehlung.
Müssen muss man nix, bei dieser Airbag-Aktion.
Grüße Andreas
Für unseren Klimabreitengrad ist der Wechsel nur eine Herstellerempfehlung.
Müssen muss man nix, bei dieser Airbag-Aktion.
Grüße Andreas
Bei einem offiziellen Rückruf über das KBA zum Thema Sicherheitsrelevanz, hast du 2 Optionen. Entweder du lässt es machen oder irgendwann steht jemand bei dir vor der Tür und dein Auto wird zwangs stillgelegt.
) kann ich nur sagen: ja, dann und wann 'rutscht dem KBA da wohl mal eins durch, aber im Falle eines Unfalls ist der Halter des KFZ rechtlich für den sicheren Betriebszustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Spätestens, wenn in der Presse von einer Rückrufaktion für Modell XY die Rede ist, kann der Halter sich nicht mehr 'rausreden, er habe nichts gewusst, sondern ist verpflichtet, auf eigene Inititative Informationen einzuholen, ob sein FZ mit seiner VIN betroffen ist und muss dann entsprechend handeln.
