Kommt drauf an, was in den Garantiebedingungen steht! Diese sollten dir vorliegen wenn du den Impreza mit (Gebrauchtwagen-)Garantie gekauft hast. Außerdem sollte da stehen, was bei einem Garantiefall / -antrag zu tun ist (z.B. wer ist der Ansprechpartner - der Händler oder das Versicherungsunternehmen?).
Wie lange hast du den Wagen denn schon? Weniger als 6 Monate oder mehr als 6 Monate? Nicht dass noch die gesetzliche Gewährleistung greift.
Diese ist für den Käufer im ersten halben Jahr nach Kauf noch sehr komfortabel. D.h. der Verkäufer muss die Mängelfreiheit des Produktes zum Kaufzeitpunkt nachweisen. Nach mehr als 6 Monaten nach dem Kauf tritt eine Beweislastumkehr ein und der Käufer muss beweisen, dass der erworbene Gegenstand schon beim Kauf mangelhaft war.
Gruß
Stephan