Mooomentmal .... der Schaden, würde er repariert liegt bei 8-10" und bei 8 macht der Gutachter den Sack zu. Schaden - Zeitwert - Restwert.
Den Crash kannst, wie´s heute bei vielen Versicherungen üblich ist, um den Restwert zurückkaufen/mitbieten. Du bekommst den Zeitwert +/- Kilometerleistung-Gesamtzustand-KD´s Vorschäden usw.
Wenn also der Forrie in deiner Hand bleibt ... auf den Dozzer damit und ziehen bis der Kofferdeckel wieder sauber schließt und dann fahren bis die Räder abfallen.
Für die Kohle der Frau nen Pelz oder dem Dackel ein Cape spendieren oder ..... irgendeinen anderen Blödsinn kaufen.
Gruß Woidl
@Woidl: Bzgl. Pelz für die Frau richtig, Rest ist juristisch Kraut und Rüben / tw. leider Quatsch:
Bloß weil ein Gutachter Angebote auf einer Restwertbörse / Unfallautobörse einholt, wird einem doch nicht der Wagen unter dem Hintern wegenteignet
Und auch wenn die Versicherung auf den Totalschaden zahlt (Zeitwert minus Restwert), gehört einem der Unfallwagen natürlich weiterhin. Insofern wär man mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn man selbst in der Börse mitbietet, damit treibt man beim Totalschaden nur den Restwert in die Höhe und verringert den von der Versicherung ausgezahlten Betrag
Die Börsenangebote sind vielmher Sicherheit für den VN, dass der vom Gutachter ausgeworfene Restwert auch wirklich erzielt werden kann. Das ist ein Schutz, damit nicht der an weiteren Aufträgen der Versicherung interessierte Gutachter unrealistisch hohe Restwerte ansetzt, die der VN praktisch nie erzielen kann, um die Versicherung zu entlasten...
Richtig ist allein: Man hat die Wahl, den Wagen zum Wert des bindenden Angebots aus der Restwertbörse zu verkaufen oder zu behalten - um Teile zu verkaufen, Sachen in einen Nachfolger zu transplantieren, ihn doch zu reparieren, als moderne Kunst in die Garage zu stellen oder was auch immer.
Gruß Runeflinger