Moin,
Du hast also grad den Bescheid bekommen und kannst hinten drauf Angaben zur Sache machen, richtig?
Dann schreib:
"Ich kann den Fahrzeugführer nicht erkennen."
1. ist das nicht gelogen!
2. wenn du dann noch sagst, du weißt nicht mehr, wer da gefahren ist (ja du darfst lügen als Beschuldigter,weil du dich nicht selbst belasten mußt),
können sie dir ein Fahrtenbuch auferlegen, was bei Ersttätern nicht der Fall sein wird
3. wenn sie den Bildausschnitt vergrößern, bleibt immernoch die Frage, ob ein Richter dich anhand von, ich glaube 8?, Punkten eindeutig erkennen kann.
4. bleibt die Frage, ob sich das bei 'nur' Geldbuße ohne Fahrverbot lohnt.
Alle Angaben
(außer 1.) natürlich ohne Gewähr.
BdT