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ScoobyRacing

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  • »ScoobyRacing« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 27. August 2012, 18:33

Ich bin mit meinem RHD STI geblitzt worden...

Moinsen,

um es kurz zu machen...Ich bin auf der Autobahn auf dem Weg zum Reisbrennen geblitzt worden.Es sind dort 80KMH erlaubt.
Sie haben mich mit 113KMH geblitzt ABER auf dem Foto was sie mir zu geschickt haben ist nur meine Freundin zu erkennen weil ich als Fahrer ja auf
der rechten Seite sitze...
Hat jemand einen Tipp für mich was ich jetzt machen soll...??? :confused:

olf

Fortgeschrittener

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2

Montag, 27. August 2012, 18:36

Das interessiert mich jetzt auch mal, hab auch en RHD :popkorn:

Aber die machen doch normalerweise auch ein Bild komplett von der Front des Autos oder nicht?
Also müssten die das ja sehen können das das Lenkrad rechts ist :confused:

resonic

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3

Montag, 27. August 2012, 18:37

Antwort an die Behörde, du bist nicht gefahren und gut ist^^

pro

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4

Montag, 27. August 2012, 18:39

Busse bezahlen!
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

danielD

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5

Montag, 27. August 2012, 18:46

Wie viel?

Hallo Freunde,

wieviel Euronen wollen sie denn haben? Gibt es Punkte?

Gruß
Daniel

Phil1291

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6

Montag, 27. August 2012, 19:07

Rechnung an Freundin weiterleiten ---> Problem gelöst. :whistling:
Alle Time-Attack Resultate Weltweit in einer App:
[url]https://www.time-attack.app[/url]

TraVOLTa44

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7

Montag, 27. August 2012, 19:16

Der Halter des KFZ wird immer zur Rechenschaft gezogen egal ob Fahrer sichtbar oder nicht, also denke mal du^^
Allerdings sind meistens alles Blitzfotos ungültig laut einer Studie also gucke ob auch wirklich alles richtig dokumentiert ist von den Daten her und falls ein kleiner Zweifel besteht ab zur Verkehrsrechtschutz!

daddy

Fömi im Impreza GT Club

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8

Montag, 27. August 2012, 19:34

auf die Schnelle: 120,oo€ Buße + 3 Punkte!

Tiki1810

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9

Montag, 27. August 2012, 20:11

ja, schreib zurück das du das nicht warst auf dem foto, das bist ja wohl eindeutig nicht du, es sei denn du siehst deiner freundin ähnlich ;)

okay bei punkten und bußgeld halten die sowas immer warm, wärs ne kleine sache gewesen, wer weiß vll haben sie das foto von dem "beifahrer" ja nicht mehr und dann bist du raus.

so in der art wars beim kollegen. sache war gegessen.

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10

Montag, 27. August 2012, 20:47

ich denke du solltest zahlen und gut ist. Klar, ist es ärgerlich und klar kannst du jetzt in Berufung gehen, aber das führt am Ende wohl nur dazu, dass du ab jetzt ein Fahrtenbuch führen musst mit: Fahrer, Fahrziel, Abfahrtzeit, Ankunftszeit. Sehr lästig.

Das Photo das sie dir schicken ist zudem eh nur ein Ausschnitt. Die werden schon die komplette Front knipsen und dann die relevanten Teile rausschnippeln. Die machen ja auch nur ein Bild und nicht mehrere. Also bist du am Ende so oder so drauf.

Aber witzig ist das ganze schon irgendwie :D Möchte mal wissen wie die gucken wenn auf der linken Seite gar keiner sitzt. Richtig spannend wirds dann aber erst wenn du dich duckst und gar keiner mehr zu sehen ist :angst:

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11

Montag, 27. August 2012, 21:21

Sehe es wie @pro: Zahlen und gut ist.
Mein Kumpel dachte auch er sei schlau und sagte er sei nicht gefahren. ;( Das Foto wurde dann vergrössert und er wurde am vorsprechen anhand seiner Rolex und dem Muttermal am Unterarm eindeutig identifiziert. 8o Das wurde dann mal richtig teuer, da noch ne falschaussage vorlag. :tschuess:

Jared

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12

Montag, 27. August 2012, 22:10

Zitat

Der Halter des KFZ wird immer zur Rechenschaft gezogen egal ob Fahrer sichtbar oder nicht

In D gilt Fahrerhaftung und nicht Halterhaftung! Ich würde erstmal sagen, dass nicht bekannt ist, wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat. Die Beweispflicht liegt bei der Behörde.

Raysu

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13

Montag, 27. August 2012, 22:11

Moin,

Du hast also grad den Bescheid bekommen und kannst hinten drauf Angaben zur Sache machen, richtig?
Dann schreib: "Ich kann den Fahrzeugführer nicht erkennen."

1. ist das nicht gelogen! :prophezei:
2. wenn du dann noch sagst, du weißt nicht mehr, wer da gefahren ist (ja du darfst lügen als Beschuldigter,weil du dich nicht selbst belasten mußt), können sie dir ein Fahrtenbuch auferlegen, was bei Ersttätern nicht der Fall sein wird
3. wenn sie den Bildausschnitt vergrößern, bleibt immernoch die Frage, ob ein Richter dich anhand von, ich glaube 8?, Punkten eindeutig erkennen kann.
4. bleibt die Frage, ob sich das bei 'nur' Geldbuße ohne Fahrverbot lohnt.

Alle Angaben (außer 1.) natürlich ohne Gewähr. :gruebel:

BdT

porkii

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14

Montag, 27. August 2012, 22:17

Ich würde es zum Anwalt geben und ihn fragen.
Bei mir ist in den meisten Fällen nichts mehr gekommen, nach dem der Anwalt Akteneinsicht gefordert hat ;-)
Man kann ja auch sagen, dass man sich nicht mehr daran erinnern kann gefahren zu sein, dann ist alles offen :-)
Ist das ein Anhörungsbogen den du bekommen hast oder schon der Bußgeldbescheid?

Grüße
Porki
99er GT
Classic - Hell yeah :thumbsup:

Meine Videos: https://www.youtube.com/user/MrDickDickson

blazerk5

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15

Montag, 27. August 2012, 22:28

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Ist doch alles Schnick-Schnack! Das Bild muß hier rein --> http://www.subaru-community.com/andere-r…beifahrerinnen/ :D
Gruß Matze

Nomad

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16

Montag, 27. August 2012, 22:50

Also der Halter des Fahrzeugs kann nicht haftbar gemacht werden. Wenn er nicht gefahren ist, dann isser auch nicht zu schnell gefahren.
(Szenario: Halter lässt Freundin fahren, weil er besoffen is und sie lässt sich blitzen -> Halter ist nicht gefahren)
Fahrtenbuch wird auch nicht so schnell aufgebunden, da muss man sich wiederholt blitzen lassen und jedes mal "bin nicht gefahren" sagen.

N Kumpel von mir fährt nen MG MGF in RHD und hat sich letztens blitzen lassen.
Das erste, was er gemacht hat: "Das bin ich nicht auf dem Bild."
Weiß aber leider nicht, ob daraus was geworden ist, muss nommal nachfragen.

nismo

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17

Dienstag, 28. August 2012, 05:09

... das wird so weit führen, dass irgendwann RHD Autos auf deutschen Straßen verboten werden!

... bei uns war damals auch einer oder mehrere so schlau, als wir noch keine Tieferlegungs Grenze hatten,
weil er seinen Spoiler abgefahren hat -> die Straßenbaubehörde verklagen ->
daraufhin wurde das Gesetz erstellt -> Mindest Bodenabstand 11 cm.

von daher ,o) -> und gefahren bist du ja doch -> wäre also doch ne Falschaussage

-> wenn man Scheisse baut, sollte ein Mann dazu stehen und nicht davon laufen!
Kinder tun sowas, Erwachsene stehn zu ihren Fehlern.. sollten Sie zumindest
-> bist zu schnell gefahren und hat dich erwischt, solltest zahlen.

da gibts keine Diskussion...
Ihr Spezialist für Subaru Carstyling, Beschriftungen, Textildruck

danielD

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18

Dienstag, 28. August 2012, 06:35

Zahlen!

Hallo Freunde,

ich sehe das wie NISMO und Pro......

Zahl die Buße und lerne daraus. :prophezei:

Gruß
Daniel

wyma00

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19

Dienstag, 28. August 2012, 08:41

ich sehs auch so, bezahlen und gut..
das mit "ich weiss nicht mehr wer gefahren ist, funktioniert nur bei zwilingen. :)

ScoobyRacing

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20

Dienstag, 28. August 2012, 08:49

Moinsen,

es ist der Anhörungsbogen. [/URL]


Ich finde es richt hier ziemlich nach "Abzocke"...
1. 3 spurige Autobahn
2. bestens Ausgebaut(keine Baustelle)
3. Morgens um 7:00 Uhr wenn alle schön zur Arbeit fahren
4. und dann auch noch von der Brücke runter geblitzt
5. Warum sind dann dort nur 80KMH erlaubt ???

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ScoobyRacing« (28. August 2012, 08:59)