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Bardstale

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1

Mittwoch, 21. Mai 2008, 12:51

Geblitzt in Schrittempozone (Deutschland)

Meine Frau wurde heute in Singen in einer Schrittempozone geblitzt, hatte knapp 20 km/h auf dem Tacho. Was passiert in solchen Fällen?

STI-Prodrive

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2

Mittwoch, 21. Mai 2008, 13:00

Schritttempo
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Keine Version gesichtet.
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Als Schritttempo ist eine relativ niedrige Geschwindigkeit zu verstehen, eine mäßige Fortbewegung, mit der ein gesunder, erwachsener, durchschnittlich voran schreitender Fußgänger mithalten könnte. Die Straßenverkehrsordnung schreibt sie als "Schrittgeschwindigkeit" bei bestimmten Situationen für Fahrzeuge vor. Schrittgeschwindigkeit gilt u. a. in verkehrsberuhigten Bereichen oder wenn auf Gehwegen oder in Fußgängerbereichen Fahrzeugverkehr zugelassen ist. Außerdem ist die Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben bei der Vorbeifahrt an haltenden Bussen, die an der Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet haben.

Der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" ist in der Rechtsprechung nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener Obergerichte zwischen 4 und 10 km/h. Der Bundesgerichtshof spricht davon, dass sie deutlich unter 20 km/h liegen muss.

tnp

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3

Mittwoch, 21. Mai 2008, 13:04

RE: Gebltzt in Schrittempozone (Deutschland)

20km/h sind 14 km/h zu viel, abzueglich Toleranz 11km/h zu schnell, wenn der Tacho so grob schaetzt wie meiner war es etwas weniger als echte 20: Bis 10km/h drueber 15 Euro. Sonst 30.

Cu
Jan

göp

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4

Mittwoch, 21. Mai 2008, 13:05

Oh man, jetzt gehen sie sogar schon in solchen Zonen auf Geldeintrieb... ;(

Wie Helmut schon schrieb, die Geschwindigkeit ist nicht definiert, ich denke aber mal, die setzen 6 km/h als erlaubt an. Bei 20 auf dem Tacho waren es dann 17 real, minus 3 km/h Toleranz bleiben noch 14 km/h, also nicht weit drüber. Wenn überhaupt, gibt es nur ein geringes Bußgeld.

Interessiert es Dich als Schweizer überhaupt? Wenn sie nicht direkt angehalten wurde, wird sie eh kein Knöllchen bekommen, odrrr? Wenn doch halte uns bitte auf dem Laufenden! Interessiert mich schon, welche Werte die da ansetzen...

tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

sigi

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5

Mittwoch, 21. Mai 2008, 13:10

Die Schweizer bekommen die Knölchen aus DE :(
Besser noch wenn einem in DE die Fahrerlaubnis enzogen wird, wird das auch auf die Schweiz ausgeweitet ;(

Bardstale

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6

Mittwoch, 21. Mai 2008, 16:00


STi-Cowboy

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7

Mittwoch, 21. Mai 2008, 16:18

Ihr Deutschen habt definitiv die lukrativeren Preise als wir Eidgenossen...

STI-Prodrive

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8

Mittwoch, 21. Mai 2008, 16:25

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »STI-Prodrive« (21. Mai 2008, 16:26)


Bardstale

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9

Montag, 9. Juni 2008, 22:18

Also heute ist tatsächlich eine Busse, adressiert vom Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung (?!?) reingetrudelt. Zulässige Geschwindigkeit: 10km/h (jetzt wissen wir's!), gefahren wurde nach Abzug 17km/h. Kostet 15€. Das Auto ist aber auf mich eingelöst und meine Frau ist gefahren. Auf dem Zettel steht:

"Aufgrund der Feststellungen kommt die Halterin/der Halter für den vorgenannten Verstoss als verantwortliche Fahrzeugführerin oder verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht. Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher als Zeugin/Zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben."

Das beste steht nun auf der Rückseite. Zuerst wird angedroht, dass wenn ich die Aussage verweigere, ich als Zeuge vorgeladen werden kann, wenn ein Verfahren gegen "unbekannt" eröffnet wird. Dann heisst es aber:

"Als Zeuge können Sie die Aussage ... verweigern... wenn es sich beim Betroffenen um einen Angehörigen ... Ehegatte...handelt" *LOL*

Dann hat es drunter eine Zeile "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" und ein Häuschen zum Ankreuzen. :)

Na, dann mal flugs angekreuzt und zurückgeschickt! Mal sehen was dann passiert...

Wäre übrigens ein schöner Freischein. Das Auto auf die Grossmutter einlösen, rumrasen und dann darf die Grossmutter einen nicht denunzieren. :D

10

Montag, 9. Juni 2008, 22:50

Ich hätte die 15 Euro bezahlt, sind ja sowieso ein Sonderangebot!
So unterläufst du nur Gefahr, dass schlussendlich noch Verfahrenskosten auf dich zukommen.

Lukas_WRX

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11

Montag, 9. Juni 2008, 23:11

Zitat

Original von Bardstale

Na, dann mal flugs angekreuzt und zurückgeschickt! Mal sehen was dann passiert...

Dann gratuliere ich schon mal zur Einstellung des Verfahrens. ;)

Gruss
Lukas

tnp

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12

Dienstag, 10. Juni 2008, 09:08

Zitat

Original von Bardstale
Wäre übrigens ein schöner Freischein. Das Auto auf die Grossmutter einlösen, rumrasen und dann darf die Grossmutter einen nicht denunzieren. :D


Bis es dann die Auflage ein Fahrtenbuch zu fuehren gibt... Bist nihtc der Erste der die Idee hat. :)

Cu
Jan

pro

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13

Mittwoch, 11. Juni 2008, 04:04

irgendwo steht doch aber auch, dass bei aussageverweigerung, die Passfotobilder der verwanten
zu untersuchungs- und ermittlungszwecken eingesehen werden können...

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

14

Mittwoch, 11. Juni 2008, 05:09

Für 15.- :lolaway:

tnp

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15

Mittwoch, 11. Juni 2008, 09:18

Zitat

Original von Icon
Für 15.- :lolaway:

Sagichja, wenn man die zu lange aergert packt die Jungs der Ehrgeiz und dann gibts das volle Programm.
Fahrtenbuch darf ab der zweiten Verweigerung auferlegt werden, dann hat man wegen 2x15Eur auf einmal ne Verhandlung an der Backe.

Zahlen und froehlich sein, meistens erwischen sie einen ja nicht ;)

Cu
Jan

C35/45

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16

Donnerstag, 19. Juni 2008, 16:43

Ich hab volles Verständnis dafür wenn in verkehrsberuhigten Zonen bzw. Spielstraßen die V...idi.... zur Kasse gebeten werden, die glauben auch hier noch selber über die Geschwindigkeit entscheiden zu können. Hier verstehe ich den Vorwurf der Abzocke am allerwenigsten, genauso vor Schulen, Kindergärten Altenheimen u.s.w., darüber sollte eigentlich auch hier Konsens bestehen. -Oder etwa nicht? ;(

Carver

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17

Donnerstag, 19. Juni 2008, 17:21

Zitat

Original von tnp

Zitat

Original von Icon
Für 15.- :lolaway:

Sagichja, wenn man die zu lange aergert packt die Jungs der Ehrgeiz und dann gibts das volle Programm.
Fahrtenbuch darf ab der zweiten Verweigerung auferlegt werden, dann hat man wegen 2x15Eur auf einmal ne Verhandlung an der Backe.

Zahlen und froehlich sein, meistens erwischen sie einen ja nicht ;)

Cu
Jan


Tja, dann wirds halt auferlegt ... Und dann ?

Fahrtenbuch nicht geführt.
50 Euro / 1 Punkt :hmm:

xx

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Carver« (19. Juni 2008, 17:51)


tnp

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18

Donnerstag, 19. Juni 2008, 19:30

Zitat

Original von Carver

Tja, dann wirds halt auferlegt ... Und dann ?

Fahrtenbuch nicht geführt.
50 Euro / 1 Punkt :hmm:

xx


Keine Ahnung was dann. ?(
Aber es wird nix tolles sein, vermutlich fangen die dann an den Fahrzeughalter auf leiser Flamme zu roesten, wen anderes haben sie ja nicht.
Gibt da so Nettigkeiten wie "moralisch nicht geeignet ein KFZ zu fuehren" oder so. Vieleicht Beugehaft?

Cu
Jan

vonderAlb

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19

Donnerstag, 19. Juni 2008, 21:15

Jetzt macht mal hier nicht auf Panik.
Wegen den läppischen 15 Euro machen die keinen solchen Aufstand und "jagd" auf einen Schweizer.
Ich sehe es so wie Lukas es schon angedeutet hat: Das Verfahren wird wegen Nichtigkeit eingestellt.
Andreas

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Lukas_WRX

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20

Donnerstag, 19. Juni 2008, 21:46

Zitat

Original von vonderAlb
Ich sehe es so wie Lukas es schon angedeutet hat: Das Verfahren wird wegen Nichtigkeit eingestellt.

Anstatt "Nichtigkeit" wäre mir hier der Begriff "Geringfügigkeit" lieber ;)

Gruss
Lukas