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1

Donnerstag, 9. November 2006, 17:00

Radarfoto

Gibts eigentlich die Möglichkeit das Radarfoto zu bekommen?
Ich wurde geblitzt und nun möchte ich das Foto haben (weils mein erstes mit dem Subi ist).

Ich hab also angerufen, die wollen das Foto aber nicht rausrücken, einsehen kann ichs, aber ne Kopie davon krieg ich nischt.

Wie ists denn in andern Kantonen?
Und vorallem wie sieht die Rechtslage aus?


Born to Drive

oldjusty-driver

unregistriert

2

Donnerstag, 9. November 2006, 17:13

Hier in D bekommt man eine Kopie gleich mitgeschickt. In den nächsten Tagen wird vermutlich auch mein erstes Bildchen eintreffen.

Ich verstehe nicht warum die sich in der Ch so anstellen.
Kann mir das mal jemand verraten?

Gruß, oj-d



sigi

Profi

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3

Donnerstag, 9. November 2006, 17:23

früher gabs die mal, soviel ich weiss gabs da aber dann manchmal probleme das männer geblitzt worden sind mit ner frau im auto die nicht die ehefrau war, die hat dan aber das foto zugeschickt bekommen.
muss nicht stimmen hab das nur mal gehört.
aber früher bekam man die noch.



4

Donnerstag, 9. November 2006, 17:38

Die Frau am Telefon sagte was von Beweismaterial, aber bei ner Kopie haben sie ja ihr "Beweismaterial" noch.




Born to Drive

oldjusty-driver

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5

Donnerstag, 9. November 2006, 17:57

Das mit der ehefrau könnte erklären warum auf den Fotos die ich kenne immer nur der Fahrer zu sehen ist. Mehr allerdings nicht.
Außerdem ist es unlogisch da man das Foto ja einsehen kann. Ich glaube auch ehrlichgesagt kaum das sich irgendwelche Beamten darum scheren ob da eventuell eine Ehe kaputt geht oder nicht.






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6

Donnerstag, 9. November 2006, 18:20

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Hier in D bekommt man eine Kopie gleich mitgeschickt. In den nächsten Tagen wird vermutlich auch mein erstes Bildchen eintreffen.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Seit wann denn das? Ich hab noch ein Bild mitgeschickt bekommen!
Ich denke erst wenn man es anfordert, bzw. bestreitet, dass man es war
bekommt man das Foto!

Bei nem Firmenwagen siehts wohl anders aus, da mehrere Fahrer in betracht
kämen. Da könnt ich mir vorstellen, dass sie das Bild gleich dem Halter zuschicken. Aber bei privater Fahrzeuganmeldung? Wozu?


Jürgen


2Fast4U




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oldjusty-driver

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7

Donnerstag, 9. November 2006, 18:31

Meine Mutter wurde mal geblitzt. Auf dem Schreiben war das Foto gleich mit aufgedruckt. Es war ihr privates Fahrzeug.
Das war im Lahn-Dill-Kreis (Hessen). Kommt das hier vielleicht auch darauf an wo man geblitzt wird?



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8

Donnerstag, 9. November 2006, 18:41

Also ich kenn das auch nur mit dem gleich mitgelieferten Foto.

Vorne auf dem Briefbogen wird die Tätlichkeit mit Ort, Zeugen usw. geschildert, hinten auf dem Blatt ist bis jetzt immer ein Anhörungsbogen und das Beweisfoto aufgedruckt gewesen.

Find ich auch richtig so. Ist ja nicht gesagt das nur der Halter des PKW auch mit diesem fährt.




geändert von: Warlock79 on 09/11/2006 18:43:36

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9

Donnerstag, 9. November 2006, 20:01

Also ich kenn das überhaupt nicht!

Bin glaub schon in allen Bundesländern (wenigstens den alten),
geblitzt worden (*lol*) und hab noch niemals ein Bild dazu bekommen.


Sauerei! Will auch endlich mal sehen wie es aussieht wenn ich Nasenbohre!


gruß

Jürgen

2Fast4U




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göp

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10

Donnerstag, 9. November 2006, 20:43

Ich hab das Foto auch noch nie gleich bekommen. Immer erst wenn man anruft, dann aber ohne Probleme. Die sagen das liege daran, wenn man aus einem anderen Kreis kommt als der wo man geblitzdingst wird, schicken sie kein Foto mit.

Vielleicht ist das in der CH auch so?

Und zum Thema Frau: Da wird eigentlich immer ein großer schwarzer Balken auf den Beifahrersitz gemacht, egal ob da jemand sitzt oder nicht. Wäre ja auch ne Idee für die Schweizer, wenn das wirklich der Grund sein sollte kein Foto zu schicken .


tgl. neue Prospekte: pro.Subaru-Impreza.net

oldjusty-driver

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11

Donnerstag, 9. November 2006, 20:44

Hab mal nachgeschaut:
Der schrieb von meiner Mutter kam vom Regierungspräsidium Kassel am 13.08.03.
Mit Bild!!! Das war allerdings forne drauf gedruckt und nicht auf einem Anhöhrungsbogen oder so.
Mitlerweile ist es ja so daß die Gemeinden zum Teil ihre Kassen aufbessern und eigene Blitzer angeschafft haben.
Vielleicht werden da die Bilder nicht mitgeschickt.

Gruß, oj-d



12

Donnerstag, 9. November 2006, 22:30

Also:
Meine Bilder wurden immer gleich mitgeschickt - egal ob's der eigene Kreis war oder nicht. Find ich richtig, denn wie soll ich sagen können, ob ich mich darauf erkenne und damit die Strafe annehme oder nicht? Sonst wäre ja der Anhörungsbogen hintendrauf auch Quatsch!
Und ja, in D darf nur der Fahrer vergrössert werden, evtle Beifahrer müssen geschwärzt werden. Hat glaub ich mal einer dagegen geklagt, weil Ehe in die Brüche gegangen und dann Unterhalt etc. Seit dem sind sie da vorsichtiger.
Warum ihr das in CH nicht bekommt, versteh ich nicht! Wie sieht's denn aus, wenn man das dem Anwalt übergibt? Der muss das dann doch bekommen - warum du als Privatperson nicht??? *ratlosichbin'

BdT

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sigi

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13

Donnerstag, 9. November 2006, 23:02

bei uns sind da die leute die, welche die bussen auswerten nicht so photoshop bewandert. schwärzen ? vergrössern? die können das nicht. deshalb wird das foto einfach nicht zugeschickt.



Strexe

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14

Freitag, 10. November 2006, 10:30

Moin,

ich glaub, das ist vom Bundesland abhängig. Hier in Berlin bekommt man kein Bild mitgeschickt. Man wird darauf hingewiesen, daß das nur über Anwalt ginge. Wenn man außerhalb im Land Brandenburg geblitzdingst wird, kommt eine Kopie des Fotos gleich automatisch mit. Beifahrer sind unkenntlich gemacht.

Gruß


King-6

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15

Freitag, 10. November 2006, 11:18

Ich kann es nur sagen wie es bei mir vor 3 Jahren war. Ich durfte mein Foto auf dem Polizeiposten nach anschauen, da es ein Beweismittel gegen mich ist. Und falls ich meine Schuld abstreitten würde, dann würden sie es vor Gericht gegen mich verwenden. (So hat mir das der Polizist erklährt).

Ich hätte es also auf eine Verhandlung ankommen lassen müssen, damit ich das Foto gesehen hätte.

Gruess Toby
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16

Freitag, 10. November 2006, 11:48

Komisch, die Videos wollen sie einem immer gleich auf`s Auge drücken.

Polizist: Sie chönnd s`Video aluege, wenn sie nöed glaubed, dass sie so schnell gsi sind.
Täter: Nei nei, dankä, ich weiss wiä schnäll min Subi lauft....

MfG
Oliver

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17

Freitag, 10. November 2006, 15:58

Auch in Hessen bekommt man das Bild nicht gleich mit geschickt. Ich mußte mal eines anfordern, weil ich nicht wußte, ob ich es war, oder mein Freund, und da es darum ging, einen Monat Spaziergänger zu sein, hab ich es halt angefordert...
Ich war es aber nicht...



oldjusty-driver

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18

Freitag, 10. November 2006, 16:22

@ goep
Hab noch vergessen folgendes zu erwähnen:
Meine Mutter wurde zwar im Lahn-Dill-Kreis geblitzt, wohnt aber im Kreis Marburg-Biedenkopf. Da bist du wohl falsch informirt worden oder die wissen selbst nicht wann sie ein Foto schicken und wann nicht.

Gruß, oj-d


19

Freitag, 10. November 2006, 18:50

Bei uns in D muss ein Richter anhand von 20!! Merkmalen eindeutig das Foto dem Beschuldigten zuordnen. Fallen so Sachen wie Bart, Brille, Ohr- und Nasenform, Lippen usw. drunter. Wie is das in CH/AUS?

BdT

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20

Freitag, 10. November 2006, 19:17

Ne, muss der Richter nicht (Wenn es überhaupt bis zu einem Richter durchkommt) Der sagt einfavh du bist es oder nicht. Nix mit 20 verschiedenen Merkmalen.


[i] Zu schnell und zu erbost
[/i]