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Anthrazith

unregistriert

1

Samstag, 18. Juli 2009, 21:02

Subi vs. Nachbar

Hallo

Ich hab mein Subi auf dem Hof bei mir rumstehen und jetzt hat mein Nachbar gemeint das ein Auto das keine Nummernschilder hat noch 3Mt. weg muss. Das sei Gesetzlich so geregelt.
Ist das so?
Mein Subi denn ich ausschlachten will steht nun 2Mt. rum.
Ich hab keinen ahnung wie er darauf kommt und ein solchen Gesetz ist mir auch nicht bekannt.

Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen?
MfG Anthrazith

Beiträge: 842

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2

Samstag, 18. Juli 2009, 21:12

ich glaube , solange es auf deinem grundstück steht, kann dir keiner was vorschreiben

marcintiger

unregistriert

3

Samstag, 18. Juli 2009, 21:13

Also ich denke wenn das dein Hof ist dann kannst dort sogar einen "Panzer" rumstehen haben!! :D

Carver

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4

Samstag, 18. Juli 2009, 21:18

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

Bitte, die Italiener und Holländer in diesem Forum sollen auch was dazu sagen :crazy: :crazy: :crazy:


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5

Samstag, 18. Juli 2009, 21:23

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
ne hanns, dass wissen unsere jungs aus ungarn sicher auch..! :crazy: :D :nixwieweg:
Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
Franziska Teuscher (Grüne/BE) :s_lol: :s_gutenacht: :lolaway:

6

Samstag, 18. Juli 2009, 21:44

Hab ich auch schon gehört, kann also durchaus was dran sein, ev. aus Umwelt- und Gewässerschutz gründen.
Was allerdings ziemlich haltlos wird, wenn er nicht gerade in einer Wiese steht und keine Flüssigkeiten verliert...
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Und überhaupt, was geht das Deinen Nachbar an ?
Ist es ein Wollpullover und Birkenstock tragender Umweltöfföfftaliban dem eben das Fahrrad mitsamt dem Halbtaxabo und der letzten Schachtel Viagra geklaut wurde, oder sucht er einfach gerne Streit ?

Vaniron

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7

Samstag, 18. Juli 2009, 21:47

Zitat

Original von Mangekyo
ich glaube , solange es auf deinem grundstück steht, kann dir keiner was vorschreiben



In der Schweiz hat das jedenfalls letzthin nicht funktioniert, es sei den, der Platz auf dem der Wagen ohne Nummernschilder abgestellt ist verfügt über einen Ölabscheider!

Bei uns in der Firma standen die Freundlichen nähmlich nach 2 Monaten vor der Tür, anscheinend sind drei Monate ohne Nummernschilder auf Privatgrundstück ohne Ölabscheider das Maximum!


Freundlichen Gruss noch an den Herren Nachbar der der Polizei schon nach 2 Monaten angerufen hat, und uns somit eine Busse erspart hat!

Der Wagen ging dann Pronto für 1500.- nach Afrika!

Bussen Höhe weis ich leider (oder zum Glück :D ) nicht...

Mustang_SVT

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8

Samstag, 18. Juli 2009, 22:26

Ja sowas habe ich auchschon gehört... Habe selbst schon mehrere Monate Autos ohne Nummer aufm Platz gehabt, passiert ist bis jetzt noch nichts, obwohl ich solche deppen als nachbarn habe die dauernd den Vermiter anrufen und sich über alles beschweren!!

Aber ich glaub wenn du das Öl ablässt kann er dir nichtsmehr!! Auf jeden fall haste wohl auch nen depp als nachbar!!

Was ist wenn er zugedeckt ist? Ich glaub zwar dass du den netmal in deiner Garage rumstehen haben dürftest, bin aber nicht sicher... jedenfalls wiedermal so ein Gesetz aus langeweile!!

Zudem... Mein Corrado sifft aus jeder ecke des Motores raus ... ich glaub nicht dass einer der nur rumsteht einfach so an Öl verliert...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mustang_SVT« (18. Juli 2009, 22:30)


mtothem

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9

Samstag, 18. Juli 2009, 22:55

RE: Subi vs. Nachbar

Und ich dachte solche Spießer Nachbarn gibt es nur in Deutschland! Mein Beileid zu so einem Nachbarn!

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10

Samstag, 18. Juli 2009, 23:09

RE: Subi vs. Nachbar

sry jungs, aber da muss doch ein grosses missverständniss vorliegen.. was machen den all die gebrauchwagenhändler, welche ihre gebrauchten zT ganze schaltjahre auf dem platz hin und herschieben?! ..und all diejenigen, welche ihre autos über die wintermonate einwintern bzw auslösen..?! das wären dan ja allesamt kriminelle.. :hmm: :crazy:
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11

Samstag, 18. Juli 2009, 23:22

aber pasci daaass ist was anderes :prophet:
die haben ja nur topgebrauchte - must nur mal einen fragen :lolaway:

Vaniron

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12

Samstag, 18. Juli 2009, 23:23

Das Problem das ich hier beschreibe bezieht sich auf Autos die nicht mehr fahrtüchtig sind, bei uns stand der Wagen wirklich nur noch aufem Platz rum bis ein Exporthändler ihn sich krallte!

Den Wagen hätte man in dem Zustand den er hatte gar nicht mehr zulassen können in der Schweiz!


Ich denke das ist der Unterschied zu deiner These Päscu!?


Gruss Michu

tdc

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13

Samstag, 18. Juli 2009, 23:24

hmm verliehrt denn ein auto öl wenn man die nummer weg nimmt? ;( ;( ;(

und wenn n karton ruter legst?? fiats fahren ja auch rum und verlieren öl, nummer hin oder her :D :D :D

Mustang_SVT

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14

Samstag, 18. Juli 2009, 23:52

Ja ich glaub auch dass es um autos geht die nichtmehr Verkehrstüchtig sind... ich hab und lasse die halt ab und zu mal wieder ab und parkier die um, vermutlich hab ich darum noch kein ärger bekommen :)

GFC_2.0

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  • »GFC_2.0« wurde gesperrt

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15

Sonntag, 19. Juli 2009, 00:14

Solche Probleme kann man in D auch bekommen......
Ohne Betriebsmittel kann aber keiner was ;)

16

Sonntag, 19. Juli 2009, 00:26

Zitat

Original von The Goodfather
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
ne hanns, dass wissen unsere jungs aus ungarn sicher auch..! :crazy: :D :nixwieweg:


:lolaway: Danke Päsci! :umarm:
Ja,natürlich wissen wir das!!
In Kanton AR ist es nur verboten auf öffentlichen Parkplätzen ein Auto ohne Nummer abzustellen. Auf deinem eigenen oder selbst gemieteten ist es jedoch kein Problem!!!! :P :nixwieweg:

Gruss
Karl

Nussi

Profi

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17

Sonntag, 19. Juli 2009, 01:59

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
ach, übrigens, ich vermiete mich als nachbarschreck... wetten der hat nachher andere sorgen als ein wagen der ein zwei monate rumsteht'??? :D


quatsch, spass bei seite... soviel ich weiss, kann dir auf deinem eigenen grundstück niemand was anhaben, du kannst auf deinem eigen grund ja auch ohne führerschein rumholzen, you know.....

pro

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18

Sonntag, 19. Juli 2009, 02:46

Zitat

Original von Nussi
...du kannst auf deinem eigen grund ja auch ohne führerschein rumholzen, you know.....

Stimmt so nicht ganz...
DEIN Grundstück müsste in diesem Fall eingezäunt und/oder abgesperrt sein (nicht zugänglich für andere Verkehrsteilnehmer).
Öffentliche Verkehrsfläche ist alles das, was jedermann zu jederzeit befahren kann und diese Fläche untersteht dann dem SVG ;)


Nun zum eigentlichen Thema:
(Danke Jungs, nicht immer nur SVG Fragen.
So kann ich mal meine alten Schulsachen wieder hervorkramen ;) )

Soweit ich meinen Unterlagen entnehmen kann, gibts es für dieses Problem kein Gesetz des Bundes
sondern es ist kantonal geragelt (wie könnte es auch anders sein :hmm: )

Im Baugesetz des Kantons Aargau ist deshalb unter § 43 festgehalten:

Zitat


Ausgediente Fahrzeuge
1 Es ist verboten, ausgediente Fahrzeuge, Anhänger, Landwirtschaftsmaschinen und ähnliche Geräte länger als 3 Monate im Freien abzulagern oder stehen zu lassen.

DAS ist ja noch klar zu verstehen...

Die Strafbestimmung musste ich jedoch selber etwa 3 Mal durchlesen...
Diese findet man unter §160, welchen ich jetzt nicht hier reinkopiere.

Aber kurz gesagt:
Wer gegen das Aargauische Baugesetz verstösst, vorsätzlich oder fahrlässig,
kann mit Busse bis zu Fr. 50'000 bestraft werden.
Die Verjährungsfrist der Strafverfolgung beträgt 5 Jahre.

Ich hoffe, ich hab etwas Klarheit schaffen können...
und ja, ich hab morgens um 0247 Uhr nichts anderes zu tun :crazy:

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

19

Sonntag, 19. Juli 2009, 09:50

@pro
:anbet: das nenn ich mal fundierte Aufklärung :prophet:

danielD

SC+ Mitglied

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Registrierungsdatum: 27. Januar 2002

Wohnort: 3 LänderEck SaarLorLux

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20

Sonntag, 19. Juli 2009, 11:09

Hallo Freunde,

mal eine grundsätzliche Frage zu den Schweizer Sitten..... ?(

Müsst ihr eigentlich die Nummernschilder abgeben, wenn der Wagen aus dem Verkehr gezogen wird?

Gruß
Daniel