Das hat weniger mit der "Rechtslage" zu tun, sondern mit den Subaru eigenen Bedingungen.
Aktuell ist es so, daß die Verlängerung der Garantie (1-3 Jahre) vor Ablauf der 5-jährigen Werksgarantie abgeschlossen werden muß. Und die Werksgarantie setzt bekanntermassen regelmäßige Wartungen voraus, übrigens auch die verlängerte Garantie !
Ich habe diese auch abgeschlossen (3-Jahre), da der XT mein erster Subaru ist und bereits in den ersten 2 Jahren schon einige Mängel hatte, die nachgebessert werden mussten. Die ca. € 500 hab ich aber gerne ausgegeben, zumal es beim Wiederverkauf innerhalb der ersten 8 Jahren auch ein Verkaufsargument ist.
Ich nutze die Möglichkeit der Garantieverlängerung bei meinen Neufahrzeugen eigentlich immer. Beim Suzuki Grand Vitara musste diese einen defekten Klimaanlagenkühler und einen ABS-Sensor ersetzen, und hat sich in dem Fall damit bezahlt gemacht.(100 % Erstattung, da das Fahrzeug noch keine 50.000 km drauf hatte ) Bei anderen Fahrzeugen wäre sie im nachhinein betrachtet nicht nötig gewesen.
Letzendlich ist es wie eine Wette, manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen !