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ampel2

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Mittwoch, 12. Juli 2017, 15:27

Wechsel der Frontscheibe nach Steinschlag - gibt es schon Erfahrungen

Hallo Levorg Gemeinde,
hat schon jemand das machen lassen ?
Bei meinem Levorg Sport MY15 ist nach einem Steinschlag die Scheibe gerissen, da ich ein Kasko-Select-Vertrag habe, wird mit die Werkstatt vom Versicherer vorgeschrieben. Deswegen würde ich mich gerne informieren, worauf ich achten muss, dass nachher alles wieder ordentlich funktioniert und keine Montageschäden am Fz. auftreten.

Gruß Gerald
Gruß Gerald

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !!! :rolleyes: "Birsctihe Frshocer hbaen haruesgfnuedn, dass es eagl ist, in whlecer Rhieenfgloe die Behsucbatn eenis Wtores sheten, slognae der etsre und ltetze Bhsucbate am rhitirgcn Pltaz sehten."

subarist82

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2

Mittwoch, 12. Juli 2017, 15:43

Aus eigener Erfahrung:
--> überall wo das Blech/Metal durchs Seil gekratzt wird, MUSS unbedingt Rostschutz drauf, sogar wenn es unsichtbar bleibt.
Es ist nichts zu machen und die Karosse bleibt gesund. Sonst kommt mit der Zeit Rost (wegen Salz und Wasser)...
Dann ist es zu spät und die Rostbeseitigung wird sehr aufwendig : die Scheibe wieder raus, Blech komplett entrosten, Rostschutz, wieder lackieren, Scheibe wieder drauf.

Es gibt hier im Forum ein paar Unglücklichen, die wegen Schweinearbeit mit Rostprobleme rund um die Scheibe betroffen wurde. Ich kann mich an einen weißen Legacy GTB BG5 mit Rost am Rahmen erinnern...

ich weiß nicht ob eine Werkstatt eine Gewährlesitung von X jahren in der Regel gegen Rost gibt/leisten muss (?)

Gruß
Cyril

wolf 67

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3

Mittwoch, 12. Juli 2017, 16:23

Guter Rat : Bleib beim Austausch dabei !!!

Gruß Wolfgang

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4

Mittwoch, 12. Juli 2017, 18:04

guter zweiter rat: gib leber 20 euro pro jahr mehr aus und cancel den selekt-vertrag! ch habe liebe die freie auswahl, wo ich mein auto mit gutem gefühl hingeben kann und das ist nicht unbedingt die, die die versicherung gerne hätte!

Jefferson78

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5

Mittwoch, 12. Juli 2017, 18:31

Unbedingt Regen-/Lichtsensor nach dem Wechsel testen. Der ging bei meinem letzten Fahrzeug danach nie mehr zuverlässig...

keinnahe

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Mittwoch, 12. Juli 2017, 20:33

hatte bei mir das Problem, dass die Werkstatt, bei dem der Vorbesitzer meines Autos immer war, beim Einbau "Scheiße" gebaut haben. mir hat sich neulich der Kleber oben rechts gelöst und ich hatte Wassereintritt, sobalt Waschanlage oder ähnliches ins Spiel kam.
musste die Scheibe rausschmeißen und hab dabei bemerkt, dass die beim ausbau der ersten Scheibe den Lack oben auf der linken seite beschädigt hatten und sich dort bereits etwas Rost gebildet hatt, daher musste ich noch zum Lackierer meines vertrauens um das in Ordnung zu bringen.
um mal ne Zahl zu nennen 1400€, nur weil jemand nicht richtig gearbeitet hat. (zum Glück kenne ich leute, die leite kennen usw. hab daher alles für kleines Geld anstendig gemacht und gemacht bekommen)

ampel2

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Donnerstag, 13. Juli 2017, 08:01

Danke für die Tips :-)
Gruß Gerald

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8

Donnerstag, 13. Juli 2017, 10:26

Guter Rat : Bleib beim Austausch dabei !!!
guter zweiter rat: gib leber 20 euro pro jahr mehr aus und cancel den selekt-vertrag! ch habe liebe die freie auswahl, wo ich mein auto mit gutem gefühl hingeben kann und das ist nicht unbedingt die, die die versicherung gerne hätte!

unbedingt Regen-/Lichtsensor nach dem Wechsel testen. Der ging bei meinem letzten Fahrzeug danach nie mehr zuverlässig...
Wenn ich das richtig auf dem Schirm habe, muss / sollte bei den aktuellen Subi-Modellen nach dem Austausch der Scheibe (korrekter Sitz des Klebepads vorausgesetzt) der Regensensor neu kalibriert werden, sonst kommt es zu Fehlfunktionen.


Ansonsten: kann ich alles so unterschreiben... und ja, es gibt sicher Ausnahmen, aber zu "Senfglas kaputt - Senfglas repariert" würde ich definitiv nicht gehen :frown:

Wir arbeiten mit einem kleinen, selbständigen Autoglaserei-Betrieb zusammen wo der Chef wenn's sein muss noch selbst mit anpackt und von sich aus anruft und sagt, dass er den Wagen einen Tag länger braucht wenn etwas Unvorhergesehenes geschieht... und nicht einfach neuen Kleber drauf und Scheibe 'reingedrückt :whistling:

Suba-Fahrer

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9

Donnerstag, 13. Juli 2017, 17:00

Kasko-Select gibt es doch meistens nur bei der Vollkasko. Da einen Steinschlag aber die Teilkasko abdeckt, hast du meiner Meinung nach freie Werkstattwahl.

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10

Donnerstag, 13. Juli 2017, 22:54

nein, es gbt den kasko selekt auch für tk be engen versicherungen!

ampel2

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11

Donnerstag, 13. Juli 2017, 23:12

Danke in die Runde !
Bin bei der HUK mit dem Select Vertrag für alle Kasko-Themen.
Die entsprechende Werkstatt ist eine alt eingessener Karosseriebaufachbetrieb (1911 gegründet) und auch auf Glasschaden spezialisiert. Habe mich heute mit dem Meister unterhalten und erklären lassen, wie sie die Scheibe tauschen.
Machte erst mal alles einen sehr guten Eindruck.
Der Kontakt zur örtlichen Subaru-Werkstatt ist vorhanden und liegt nur ein paar km entfernt.

Bin also erst mal guter Hoffnung
Gruß Gerald

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MKTheOne

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12

Dienstag, 20. November 2018, 15:27

Hallo Gerald,
was hatn jetzt die neue Scheibe gekostet? Mir hat ein Freund beim Umzug eine Gardinenstange von innen reingehausen. Jetzt muss ich die wechseln. Kaskoversicherung ist also nix. Geht nur über Haftpflicht.
Gruß
Markus

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13

Dienstag, 20. November 2018, 19:45

1257,50 € hat die HUK bezahlt.

@MKTheOne: schicke mir eine eMail, dann kann ich dir die Rechnung zukommen lassen.
Gruß Gerald

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14

Mittwoch, 21. November 2018, 07:51

Hallo Gerald,
was hatn jetzt die neue Scheibe gekostet? Mir hat ein Freund beim Umzug eine Gardinenstange von innen reingehausen. Jetzt muss ich die wechseln. Kaskoversicherung ist also nix. Geht nur über Haftpflicht.
Gruß
Markus


Ich bin der Meinung, daß ist trotzdem über die Teilkasko gedeckt.

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15

Mittwoch, 21. November 2018, 08:29

Meines Wissens nach sind so Schäden, da selbst zugefügt, eher nur war für die Vollkasko. Meine Eltern hatten einen ähnlichen Fall mal (war eine Holzlatte, keine Gardinenstange), da hat die Vollkasko, mit entsprechend höherer SB, das bezahlt.

MAD_LE

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16

Mittwoch, 21. November 2018, 10:32

Mir hat ein Freund beim Umzug eine Gardinenstange von innen reingehausen.

Hallo Gerald,
was hatn jetzt die neue Scheibe gekostet? Mir hat ein Freund beim Umzug eine Gardinenstange von innen reingehausen. Jetzt muss ich die wechseln. Kaskoversicherung ist also nix. Geht nur über Haftpflicht.
Gruß
Markus


Nimm doch die des Haftpflicht des Verursachers in Anspruch.

Johnes

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17

Mittwoch, 21. November 2018, 11:18

Ich denke mal, das hat er vor! Ist zudem die günstigste Variante. Die private HP des Verursachers kostet im Jahr fast nichts.

PS: Kläre die Kostenübernahme vor dem Wechsel mit der HP des Freundes ab. Wenn er dir bei deinem Umzug geholfen hat, zahlt die Versicherung ggf. nicht. (Wenn man jemanden hilft, dabei was zu Bruch geht, muss man dies nicht zahlen, wenn man dies nicht grob fahrlässig oder sogar erst wenn man es vorsätzlich gemacht hat.) Also, solltest du ihn folglich bei seinem Umzug geholfen haben. Sonst kannst du wirklich deine Vollkasko nehmen!

MfG

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18

Mittwoch, 21. November 2018, 12:56

Weil mir das keine Ruhe lies, hab ich mal die Verischerungsbedingungen meines Vertrages angeschaut:

Teilkasko:

Glasbruch
Diebstahl von Fahrzeugteilen oder Zubehör
Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Hagel
Diebstahl des Fahrzeugs
Sturm
Schäden durch Tierbiss (z.B. Marderbiss) an Kabeln, Schläuchen etc. (Folgeschäden am Fahrzeug bis zu 3.000 €)
Schaden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Folgeschäden am Fahrzeug bis zu 3.000 €)
Brand, Explosion, Implosion
Überschwemmung durch stehende, fließende Gewässer
weitere Naturgewalten (z.B. Erdbeben, Erdrutsch)

Versichert gegen Glasbruch reicht doch aus.
Die Versicherung leistet doch auch, wenn ein Ast (ohne Sturm) auf die Windschutzscheibe fällt. Ich hatte 1x einen Riss in der Fronstscheibe, m.M.n. völlig ohne Fremdeinwirkung, da war die Regulierung überhaupt kein Problem. Keiner hat gefragt, warum oder woher der Riß kam.

Die Inanspruchnahme der privaten Haftpflicht des Verursachers kann ev. nicht möglich sein, bei nicht wenigen Versicherungen sind Schäden an priv. Kraftfahrzeugen ausgeschlossen. Vorher die Versicherungsbedingungen prüfen.

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19

Donnerstag, 22. November 2018, 08:28

Glasbruchschaden Versicherung TK

Moin Zusammen
Wenn ich kurz aus dem Werkzeugkoffer plaudern darf:
Glasbruch Front- und Heckscheibe ist von der TK (abzgl. SB) gedeckt.
Üblicherweise wird die Scheibe ausgetauscht und eine Rechnung geschrieben, auf der nur steht "Austausch der Frontscheibe" plus übliches Material und Lohn.
Im Regelfall geht das auch so durch.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Leistungspflicht:
  • die Gesellschaft schreibt in ihren Bedingungen, dass eine Beschädigung von aussen erfolgt sein muss, damit der Leistungsfall eintritt
  • wenn die Gesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass ein Dritter den Schaden herbeigeführt hat, so ist dieser ersatzpflichtig, nicht die Versicherung des VN

Daraus resultiert dann eben ein "geeignetes Verhalten" des VN :whistling: - mehr sag ich dazu hier mal nicht 8)


Und dran denken: formal ist der Betrieb gehalten, die ausgebaute Scheibe eine angemessene Zeit zur Begutachtung durch einen Beauftragten zu lagern oder vor der Entsorgung eine geeignete Dokumentation zu erstellen, aus der z.B. auch eindeutig sichtbar hervorgeht, was der Grund für die Zerstörung war...

Es soll da ein paar Gesellschaften geben [klick! und Folgende... ] die schicken dann schon gern mal Jemanden vorbei oder fordern auch bei einem Glasbruch die Unterlagen an und finden dann einen Grund, die Leistung zu verweigern... ;)

Johnes

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20

Donnerstag, 22. November 2018, 10:50

Zitat

Die Inanspruchnahme der privaten Haftpflicht des Verursachers kann ev. nicht möglich sein, bei nicht wenigen Versicherungen sind Schäden an priv. Kraftfahrzeugen ausgeschlossen. Vorher die Versicherungsbedingungen prüfen.


Ausgeschlossen sind HP-Schäden in der Privathaftpflicht durch den Gebrauch des Fahrzeuges. Schäden, die du z.B. mit einem Brett in der Hand am Wagen des Nachbars verursachst, sind durch deine HP gedeckt. Es wäre eine Frechheit, die VK des Halters zur Kasse zu bitten, wenn du einen Schaden verursachst. Anders, wenn er dir das Auto gibt und du beim rangieren das Brett anfahren würdest und dadurch das Auto zerschrammst. Das muss die VK tragen und nicht die HP von dir. Schließlich ist die VK für solche Schäden da.

Daher: Wenn die Scheibe nicht durch den Fahrer verursacht wurde, sondern durch einen 3. bei der unachtsamen Handhabe von Gegenständen, ist dies idR. kein VK-Schaden. Da ist natürlich noch zu beachten, was die Versicherungen unter "Gebrauch" verstehen.

MfG

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