Moin
@kawakawa:
Vielen Dank für Deinen Post #38 - Du hast heute für viel Heiterkeit bei unserer Frühstückspause gesorgt
- und ein Tag, an dem gelacht wurde, ist bekanntlich kein verlorener Tag
Zu den Fakten:
Das Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die Hersteller, Produkte mit Sicherheitsmängeln zurückzurufen und zu überarbeiten. Bei jedem Mangel
muss der Hersteller das KBA informieren.
Besteht ein akutes Sicherheitsrisiko für die Verbraucher, wird die Rückrufaktionvom KBA überwacht. Sofern der Hersteller sich weigert eine Rückrufaktion durchzuführen, kann der Rückruf vom KBA angeordnet werden.
Ernste Gefährdungen liegen per Definition vor, wenn sich das Auto durch den Defekt nicht mehr lenken oder kontrollieren lassen könnte oder dadurch das Unfallrisiko erhöht ist, was in diesem Fall wohl unstrittig gegeben ist.
Bei Sicherheitsmängeln muss der aktuelle, beim KBA gemeldete Eigentümer schriftlich informiert werden: Die Adresse ermittelt der Hersteller über interne Datenbanken oder das Kraftfahrtbundesamt.
Bringst Du das Auto nicht zur Werkstatt, ist es möglich, dass das Fahrzeug aufgrund des Sicherheitsrisikos nicht mehr legal gefahren werden darf = erlöschen der Betriebserlaubnis, Stillegung von Amts wegen. Nur wenn der Mangel
kein Sicherheitsrisiko darstellt, bist Du nicht verpflichtet, das Auto zur Werkstatt zu bringen.
Nur innerhalb der Herstellergarantie oder der Sachmängelhaftung von zwei Jahren muss der Händler für die Reparaturkosten aufkommen.
Sind diese Fristen abgelaufen, besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine kostenlose Reparatur. In den meisten Fällen werden die Reparaturkosten vom Hersteller dennoch übernommen weil die Hersteller sich so vor möglichen Schadensersatzforderungen oder Imageschäden schützen können. (Ausser man ist die Weltfirma VW [
klick mich ] - Post #73
)
Auch wenn die Modifikation / der Austausch von Teilen mehrere Tage in Anspruch nimmt, hat der Verbraucher
keinen Rechtsanspruch auf ein Leihfahrzeug oder weitere Ersatzleistungen.
Bist Du, eine andere Person oder Sachgegenstände durch den Mangel zu Schaden gekommen, hast Du evtl. einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes muss durch ein Gericht festgelegt werden, sofern Du Klage eingereicht hast.
Der Halter des KFZ ist rechtlich für den sicheren Betriebszustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Daher würde ich mich nie nur auf den Hersteller verlassen, sondern selber prüfen , ob das jew. Fahrzeug von einem Rückruf betroffen und welcher Art diese ist, sofern eine entsprechende Rückrufaktion öffentlich wird.
Dieses gilt auch dann, bevor man ein Auto gebraucht gekauft hat = Nachweis der durchgeführten Modifikation vorlegen lassen.