Das mit der Abgasnorm ist mir auch neu da im Stand gemessen wird.
Nein, eine Überprüfung der Abgasnorm nach einer Änderung am Motor / Motorsteuerung wird immer auf einer Abgasrolle druchgeführt, solange die Änderung nicht über ein Gutachten selber verfügt.
Dies ist nicht die "alte" AU..
Das hab ich ja noch nie gehört mit den Rad-Reifen-Größen und der Abgasnorm!!
Doch das ist leider so, wobei es nicht zwingend zum
nicht-mehr-erreichen- der Abgasnorm führen muss, wenn man andere reifen fährt. Es muss halt wieder einzeln geprüft werden, wenn ersichtlich ist, dass sich durch Reifengrösse und Umfang, das Lastverhalten auf der Rolle sich ändert oder diese Reifengrösse vom Hersteller nicht geprüft/freigegeben ist.
(bei 3-Liter Fahrzeugen ist daher u.U. keine zweite Reifengrösse erlaubt , s. Audi A2 3L )
3. das wäre alles kein Problem wenn das Auto vor 1985 gebaut worden wäre da es damals noch andere Abgasnormen gab.
Auch das ist richtig, denn dein Fahrzeug besitzt eine ABE (Abnahme) nach neuerer Norm (EURO)
Noch besser wäre es, wenn das Fahrzeug vor BJ65 zugelassen war, dann da gab es KEINE Abgasnrom, somit auch keien Beschränkungen beim Tuning (Lautstärke etc..)
Wenn du dein Fahrzeug nach der alten, weit aus weniger restrektiven Norm zulassen willst, musst eine komplettes Abgasgutachten erstellen lassen.
Bei einen down-grate ist diese IDR völlig problemlos, aber halt sehr kostenintensiv.
Rechnerisch lohnt es sich nicht, ein Fahrzeug "eigenständig" in eine nicht vom Hersteller geprüfte Abgasklasse, klassieren zu wollen.
Gruss Sarah