<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>SYNCHRO: denn es ist ein MUSS eine Nebelleuchte zu haben(MFK zweks).<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
man sollte nicht sachen behaupten, die nicht der realität entsprechen!!
an dieser stelle danke an silver für den hinweis.
es ist nämlich so...
Art. 109 Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen
1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:
a. vorn: zwei Fernlichter, zwei Abblendlichter und zwei Standlichter;
b. hinten: zwei Schlusslichter, zwei Rückstrahler, zwei Bremslichter und eine Kontrollschildbeleuchtung.
oder http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a109.html
pro
edith vom StVA meint. zur stilllegung der nebelschlussleuchten reichts, wenn der schalter ausgebaut wird. streng rechtlich müsste jedoch das relais raus!
geändert von: pro on 28/09/2006 00:19:57