Seitwann braucht man für Tönung ein Teil- Tüv?
Tönungsfolien haben für gewöhnlich eine E-Prüfnummer und damit zusammenhängend auch eine AllgemeineBetriebsErlaubnis (ABE).
Die Folien müssen so zugeschnitten / angebracht sein, dass an jeder damit beklebten Scheibe immer diese E-Prüfnummer zu sehen ist. Desweiteren dürfen sie nicht an der Front- und den vorderen Seitenscheiben (also zwischen A- und B-Säule) angebracht werden (Ausnahmen sind Splitterschutzfolien für die Seitenscheiben, wobei diese eigentlich nicht getönt sind). Ebenso ist zu beachten, dass an den hinteren (versenkbaren) Türfenstern die Folien so angebracht werden, dass sie nicht bis in die Scheibenführung / Scheibenrahmen reichen (Was ein Glück, dass ein "richtiger" Subaru noch rahmenlose Seitenscheiben hat
). Dies soll verhindern, dass im Unfallfalle die Rettung der Insassen durch Ersthelfer durch die Seitenscheiben nicht erschwert wird (die gesplitterte Seitenscheibe wird ja von der Folie zusammengehalten und klemmt im Fensterrahmen, wenn die Folie bis dorthin reicht).
Gruß,
Stephan