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Mechanixx

Anfänger

  • »Mechanixx« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 2. Februar 2010, 19:53

Maxspeed Vorführen

Hallo Jungs und Mädels

Ich habe vor eine komplette AGA von Maxspeed zu verbauen...

Mit der Forensuche bin ich nicht so fündig geworden wie gewünscht...

Wie sieht es aus mit dem Vorführen kt. ZH in Winterthur.

Habe einen WRX 2002.

Ich freue mich auf die Antworten.

MfG

RalliArt

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2

Dienstag, 2. Februar 2010, 19:59

Sollte eigentlich kein Problem geben. Sind ja mit Dtc gutachten. Allerdings kannst du fast sicher sein das deine AGA nach ein paar km zu laut sein wird für die mfk. In der Regel messen sie aber selten die lautstärke beim Vorführen. Und sonst halt zum vorführen schnell eine andere AGA montieren und dann wieder Maxspeed. Wir hatten allerdings bei den EVOs schon Probleme mit den Maxspeedkats, weils sie nicht die Abgaswerte erfühlten trotz Dtc.

Gruss fabian

Lukas_WRX

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3

Dienstag, 2. Februar 2010, 20:26

Das kann Dir keiner so genau sagen. Kommt auf die MFK an und selbst dann, welchen Prüfer Du an dem Tag hast. Ich hatte mit der Maxspeed AGA auf meinem STi keine Probleme, ein Kollege bei der gleichen MFK mit seinem WRX ein Jahr später kam nicht durch (zu laut).

Gruss
Lukas

psyko

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4

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:24

Behalte die OEM Auspuffanlage fürs Vorführen. Nach dem Vorführen Maxspeed Anlage wieder montieren (musst ja nicht gleich die ganze Anlage demontieren, evtl. genügt es zum Vorführen einfach den OEM MSD und ESD ranschrauben).

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Das MFK hat mich letztes Mal beim Eintragen der neuen Felgen wegen der Maxspeed Catback fast durchfallen lassen. Deshalb montiere ich nächstes Mal sicher den originalen ESD - hab keine Lust auf solche Diskussionen.


Grüsse :tschuess:


Nur Fliegen ist schöner... oder doch nicht...?

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5

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:36

hey hans, warum räumst du nicht deine original DP, lässt den mittelkat drinn und übernimmst die 2,5" catback-anlage von ste? oder noch besser, du übernimmst die anlage von ste 1 : 1 ?! :) optimales setup aus "legalität", leistung, sound und geldbeutel! ;) ..zur maxspeed wurde schon alles gesagt. ich hatte einfach jedes mal glück mit meinem ex..! :crazy: der war mit dem one-kat-maxspeed um welten zu laut.. hab auch den original esd montiert für die mfk.. der prüfer hats auch getcheckt, aber wayne?! was hätte er auch sagen sollen..?! :D ;) cya!
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kuede

Profi

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6

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:39

Zitat

Original von Lukas_WRX
Das kann Dir keiner so genau sagen. Kommt auf die MFK an und selbst dann, welchen Prüfer Du an dem Tag hast. Ich hatte mit der Maxspeed AGA auf meinem STi keine Probleme, ein Kollege bei der gleichen MFK mit seinem WRX ein Jahr später kam nicht durch (zu laut).

Gruss
Lukas


hm wer war dass denn? 8)

also ich kam nicht durch,hatte mit meinem wrx 91dB!! also nix mit vorführen. auch mit dem "silencer" geht es fast nicht. mein tipp,originalen ESD ranschrauben und dann bist du auf 78db. :tschuess:
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Doriangrey

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7

Montag, 15. Februar 2010, 17:23

Ich hatte gerade vorhin in biel eine kontrolle, auto beschlagnamt. Hatte nur ne maxspeed esd, 87db und bin noch keine 200km gefahren (mit silencer). Die hatten angehende polizisten gezeigt wie das man gucken soll bei den autos alles ok ist. Ich brauche jetzt ne stange dann gehts ab nach hause mit övs .... f*?!#!... Naja ich habe das risiko auf mich genommen... Hätte trotzdem etwas länger gehen dürfen. Die hatten mich ursprünglich nicht wegen der lautstärke drann genommen.
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cybersquare

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8

Montag, 15. Februar 2010, 17:34

Was war den das Problem?
Ist der Maxspeed auf dem GT nicht legal?

Gruss
Andreas
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kelzo813

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9

Montag, 15. Februar 2010, 18:02

Zitat

Original von cybersquare
Was war den das Problem?
Ist der Maxspeed auf dem GT nicht legal?

Gruss
Andreas


Die Maxspeed-AGA sollte eigentlich schon legal sein, das behauptet zumindest der Chef von Maxspeed, habe schliesslich auch so eine Anlage unter dem GT

@Doriangrey

Was wurde bei dir genau beanstandet?

Doriangrey

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10

Montag, 15. Februar 2010, 19:36

Eingetragen sind 84 oder 85 dB[DENK]Korrigiert mich bitte...[/DENK], meine hatte 87dB, jedoch mit einem nicht geeichten Gerät diese seien in der Regel etwas lauter (ich hoffe der hatte recht) dazu kam, dass nicht unter der vorgeschriebenen Umgebung gemessen wurde. Morgen oder übermorgen kann ich dann genauer berichten wie das läuft. Denke aber wird mich so um die 500 - 1000 .- kosten. X( +natürlich noch eine nachprüfung.


Naja. Die hatten die angehenden Polizisten informiert, wie so eine Kontrolle ablaufen würde, die hatten mein Auto also sehr genau angeschaut, zum schluss kam er dann mit dem DB gerät... und sagte so, ja das gehört bei einem anderen Auspuff halt auch getestet... (ich schon voller schweiss auf der Stirn...."öööhhh ok")... tja da hilf das beiblatt wirklich nichts... kannst dir dein po abwischen damit wenn der Auspuff zu laut ist Mein auspuff wurde schon nach 5-10km hörbar lauter (war geil). Einzig positive war er war immer freundlich und hat sich nicht so aufgespielt wie andere Polizisten dies gerne tun.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Doriangrey« (15. Februar 2010, 19:42)


11

Montag, 15. Februar 2010, 20:21

Hä ?
1. Gerät nicht geeicht, gibts ja nicht, odr ? Kann er ja auch genausogut einen Taschenrechner hinhalten...
2. ist es ja gar nicht möglich bei einer Polizeikontrolle die Verhältnisse zu erreichen, welche für eine gültige Messung von nöten sind
3. Konnte Dir überhaupt einer sagen wieviel Db Dein GT den haben darf ?
4. Aufgrund welches Artikels wurde Dein Fhz. stillgelegt ? Kenne keinen.... Oder war der Tatbestand einer haltlosen Messung Grund genug eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer zu befürchten...
5. Der MFK-Termin ist ja noch nachvollziehbar, aber eine Stillegung des Fhz. wegen 87 Db... :crazy:
Nebenbei:
Die Aerys hat glaube ich 93 Db eingetragen
Da hat doch einer den Leermond gespürt.... ;(

Benutz mal die Suche, hat hier im Forum noch mehr zu dem Thema.

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12

Montag, 15. Februar 2010, 21:16

Zitat

Original von RGS
Hä ?
1. Gerät nicht geeicht, gibts ja nicht, odr ? Kann er ja auch genausogut einen Taschenrechner hinhalten...
2. ist es ja gar nicht möglich bei einer Polizeikontrolle die Verhältnisse zu erreichen, welche für eine gültige Messung von nöten sind
3. Konnte Dir überhaupt einer sagen wieviel Db Dein GT den haben darf ?
4. Aufgrund welches Artikels wurde Dein Fhz. stillgelegt ? Kenne keinen.... Oder war der Tatbestand einer haltlosen Messung Grund genug eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer zu befürchten...
5. Der MFK-Termin ist ja noch nachvollziehbar, aber eine Stillegung des Fhz. wegen 87 Db... :crazy:
Nebenbei:
Die Aerys hat glaube ich 93 Db eingetragen
Da hat doch einer den Leermond gespürt.... ;(

Benutz mal die Suche, hat hier im Forum noch mehr zu dem Thema.


danke rgs; genau diese punkte hab ich döru vorhin am telephon auch eben erklärt..! ;( :( ich würde mir sowas jedenfalls nicht bieten lassen.. da würde ich eher nach dem namen des vorgesetzten fragen u wenn nötig mich persönlich bei dem beschweren..!! X(
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13

Montag, 15. Februar 2010, 21:41

Es braucht wie ein Mitglied hier immer schreibt auch gesunden Menschenverstand.
Nur leider vermiss ich den immer mehr bei einigen sheriff's. Und zu allem übel sind dies meist die, welche noch am längsten bis zur Pension haben und uns so noch lange erhalten bleiben.
Es hat auch tolle Leute darunter, welche auch Bussen verteilen, aber dies mit eben dem oben genannten "gesunden Menschenverstand".
Wer zu schnell fährt, überladen hat, nicht angegurtet ist etc..etc.. wird gebüsst weil er sich oder ander gefährdet oder gefährden kann. Dies alles hat seine Berechtigung, aber die eben erwähnte Geschichte ist doch wieder eine Farce die leider immerwieder vorkommt und meines Erachtens ein schlechtes Bild auf die Exekutive wirft.

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STiGMA

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14

Montag, 15. Februar 2010, 21:53

Irgendwannmal kommt es soweit dass der Wagen stillgelegt wird weil die Originalanlage "gut eingefahren" ist und bisschen lauter als normal ...ist :crazy: X(

psyko

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15

Montag, 15. Februar 2010, 22:09

@ RGS

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Leider gibts einen Artikel im Strassenverkehrsgesetz, welcher die Sicherstellung von Fahrzeugen erlaubt:

SVG Art. 54, Abs. 1

Stellt die Polizei Fahrzeuge im Verkehr fest, die nicht zugelassen sind, oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, oder die vermeidbaren Lärm erzeugen, so verhindert sie die Weiterfahrt. Sie kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug sicherstellen.

Dieser Artikel wird durch div. Artikel aus dem VTS ( Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) gestützt.

Nun wirklich doof ist, dass nicht genau beschrieben ist, was "feststellen" heisst... kann nach persönlichem Ermessen, nach genauer Messung oder Lust und Laune bedeuten :(



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16

Montag, 15. Februar 2010, 22:29

;( ihr schweizer tut einem ehrlich leid....berge hin oder her............
getrau mich mit meinem alten sti gar nicht mehr da übern rhein.

mein beileid!!



"If everything seems under control,your just not going fast enough." ;)

Doriangrey

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17

Montag, 15. Februar 2010, 23:18

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
naja, irgendwie hatte ich immer zu wenig **** meine Meinung zu sagen... naja, hoffe das kommt mir nicht all zu teuer
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Mustang_SVT

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18

Montag, 15. Februar 2010, 23:58

Zitat

Original von Doriangrey
Eingetragen sind 84 oder 85 dB


Zitat

Original von RGS
Nebenbei:
Die Aerys hat glaube ich 93 Db eingetragen


Ich hab schon so oft von dB eingetragen gelesen...
Wo sind die eingetragen? Ich find weder im FZ Ausweis noch aufm Maxspeed Beiblatt eine eintragung...

Aerys würd ich auch gern fahren nur kostet der DTC mehr als die Anlage :( (Schweiz halt, da kostet Katprüfung n paar 1000er)

Doriangrey

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19

Dienstag, 16. Februar 2010, 00:51

ich meine das ganze auf dem beiblatt gesehen zu haben, kanns dir aber im moment nicht sagen, da mein subi auf nem abgesperrten gelände steht X( evtl. haben die auch referenzierte akten dazu.
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20

Dienstag, 16. Februar 2010, 01:13

Der Beitrag von Psyko sagt schon alles ;), Danke!

Die Werte der Lautstärke sind im Typenschein hinterlegt.

beim MY94 sinds 77 dB bei 4500 u/min (1S5043)
beim MY97/98 sinds 85 dB bei 4200 u/min (1SC613, 1SC619)
beim MY00 sinds 84 dB bei 4200 u/Min (1SC624)
(MY99 weiss ich nicht)

Im Fahrzeugausweis werden KEINE dB Werte eingetragen, ausser bei Importfahrzeugen wird der Wert der Nahfeldmessung eingetragen.
Der dB Wert kann auch mit einem Beiblatt nicht angehoben werden!
(Ausnahme evtl mittels DTC möglich)
(Wie gesagt, Fz zu laut = Beiblatt zum Ar*** abwischen ;) )

Aber schlussendlich kann ich nur wieder den :popkorn: setzen und auf die Forensuche mit all ihren wertvollen Beiträgen verweisen ;)
Da wurde schon alles mehrfach gesagt und erklärt!

pro
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