OK
Ich hatte jetzt ein wenig Zeit und das einfach mal gegoogelt. Immer war die Rede von einem Foto.
Ich hab aber kein Foto gekriegt. Auch auf dem Brief ist ja keins drauf.
90% meinen, dass man auf diesen Bogen keine Antwort geben muss.
Da ich kein Foto mitgeschickt bekommen hab gehe ich davon aus, dass das Foto unscharf ist.
Was klar ist, dass sie meine Autonummer haben. Woher sollten die die NR sonst kennen.
Da wir Schweizer aber nicht in der EU sind glaube ich nicht, dass die Ordnungsiwederigkeit
auf die Schweiz übertragbar ist. Hat ja auch nichts mit der Schweiz zu tun und weshalb sollte
die Schweiz Geld einkassieren können, wenn ich in Deutschland zu schnell war? Unlogisch oder?
Zitate:
Mit dem Anhörungsbogen soll Ihnen ermöglicht werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern, wozu Sie jedoch nicht verpflichtet sind. Ohne vorherige Akteneinsicht ist eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts nicht möglich, doch ist es in den meisten Fällen vorteilhaft, keine Angaben zu machen. Über den Anhörungsbogen sollte dies nur erfolgen, wenn ein anderer Geschehensablauf, also dass Sie den Verstoß nicht begangen haben, nachweisbar ist. Es ist Aufgabe der Behörde, den Fahrzeugführer festzustellen. Gelingt dies innerhalb der Verjährungsfrist (in der Regel 3 Monate) nach dem Verkehrsverstoß nicht, ist das Verfahren einzustellen.
Wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist, kann gegen diesen binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Nach Akteneinsicht, mit der festgestellt werden kann, ob die Vorwürfe zutreffen, wäre der Einspruch zu begründen. Ist der Fahrer nicht ermittelbar, kann dem Halter des Fahrzeugs auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen und der Behörde auf Anforderung vorzulegen.
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http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fa…anhoerungsbogen
http://de.answers.yahoo.com/question/ind…05032257AAsZFAq
und da ich aus der Schweiz komme, glaube ich nicht, dass die Deutsche Polizei bei mir klingeln wird oder so.