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sworn_enemy

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1

Freitag, 15. April 2011, 13:22

Anhörung im Bussgeldverfahren

Hallo zusammen

Also ich wurde am 02.04 geblitzt in 88709 Deutschland. Ich selber wohne in der Schweiz.

Jetzt habe ich einen Brief bekommen "Anhörung im Bussgeldverfahren"

Ich war mit 86km/h unterwegs und erlaubt waren 50 km/h (86km/h ist nach Toleranzabzug usw)
Ich hab die Tafel oder was auch immer da war übersehen. In Deutschland weiss ich sowieso als
Schweizer NIE, darf ich da jetzt mit 70 oder 50 durchfahren :)

Auf der Rückseite muss ich aber meinen Namen Adresse usw angeben und das Formular zurückschicken.

Ich muss auch angeben ob ich gefahren bin, ob ich halter bin, ob ich den Verstoss zugebe usw.

Wie soll ich da jetzt vorgehen? Also meinen Namen muss ich angeben, weil mir sonst eine Strafe von bis zu 1000 Euro drohen.

Ob ich gefahren bin, den Verstoss zugebe usw das kann ich freiwillig beantworten.

Also was kommt da auf mich zu, wie würded ihr vorgehen und wie hoch wird die Busse sein?

Hier noch das Schreiben:






Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Gruss

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sworn_enemy« (15. April 2011, 13:34)


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2

Freitag, 15. April 2011, 15:21

Hallo
8| 36km/h zu schnell ist aber schon kein Kavaliersdelikt mehr. Aber je nach örtlicher Gegebenheit und anderen Umständen, die man nicht kennt kann das natürlich passieren.
Erstmal finde ich seltsam, dass auf dem Bescheid keine Strafe angegeben ist, normalerweise steht das da immer gleich.
Wenn du jetzt Deutscher wärst würden 36km/h zuvioel bedeuten, dass du 3Punkte in unserer Verkehrssünderkartei bekommst, Ein Bussgeld von 160Eur zahlen musst und einen Monat lang nicht Autofahren darfst. Als Schweizer musst du meines Wissens nach nur die Strafe zahlen. Möglich, da will ich mich jetzt nicht verlegen, da sich das zu schnell ändert, ist aber auch, dass die Strafverfolgung nicht bis in die Schweiz reicht und du mit einem blauem Auge davonkommst (solange bis sich die in D rausziehen und eine Personenkontrolle durchführen)

Generell würde ich aber zu meinen Taten stehen und das Vergehen zugeben, da sonst die Folgebescheide nur noch teuerer werden. Aber ich würde erstmal andere Meinungen abwarten

FragNatIc

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3

Freitag, 15. April 2011, 15:33

war das nicht mal so bei ahrener aus dem ausland doppeltest bussgeld....
aber nur wenn die cops dich gleich raus winken!

wie retikulum schon schreibt das geht alles so schnell und ändert sich laufend

was auch neu sein soll ist das du den monat hier in deutschland nicht fahren darfst.... auch nicht schlimm ;-)

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4

Freitag, 15. April 2011, 15:37

innerhalb der EU sind sie jedenfalls dabei die Strafen auch über die Landesgrenzen einzufordern. Aber die Schweiz ist ja nicht in der EU :rolleyes:

SuruWrx

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5

Freitag, 15. April 2011, 15:42

"Ich hab die Tafel oder was auch immer da war übersehen. In Deutschland weiss ich sowieso als
Schweizer NIE, darf ich da jetzt mit 70 oder 50 durchfahren"

Ist das jetz Ironisch gemeint? Also diese Ortstafeln zeigen ja an wo ein Ort (Dorf/Stadt...) beginnt und endet und in Ortschaften gilt Tempo "50"km/h.
Egal ob D oder Ch, und das vorgeschriebene Tempo gilt ab der Tafel, oder eben dem Schild was das Tempo angibt.

Aber um zu deinem Anliegen zu kommen, also scheinbar meinen es die Deutschen Beamten schon ernst, weshalb sollten sie sonst den Aufwand betreiben deine Personalien aus dem Ausland zu erforschen.
Denn der Brief ist ja angekommen, mit den richtigen Daten, also deine Personalien sowei Kennzeichen.
Von demher kannst eigentlich gleich den Verstoß/ die Tat zugeben. Sonst wird es im schlimmsten Fall nur noch teurer.
Das erwähnte Fahrzeug wird denk ich auch auf dich zugelassen sein?! Also bringt es nix zu sagen du wärst nicht gefähren.
Denn entweder es findet sich dann ein anderer "Sündenbock" oder der Halter haftet für sein Fahrzeug.

(In so einem Fall mit deutschem Fahrzeug können sie, wenn es niemand gewesen sein will, dem Fahrzeug ein Fahrzeugbüchlein aufzwängen indem dann immer alles Dokumentiert ist.)

Nur mal so ein Gedankenanstoß...ich behaupte ja nicht das dies zu 100% so ist/werden wird. Aber wäre eine Alternative.

Gruß



Du kannst natürlich auch, sofern der Brief nicht als Einschreiben gekommen ist oder du in irgendeiner Art und Weise den Empfang quittieren musstest einfach auf Stur schalten und garnichts unternehmen. Nach dem Motto....nie etwas bekommen.

patGT

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6

Freitag, 15. April 2011, 15:51

@sworn_enemy
Wenn die Schweizer Justiz davon Wind bekommt (Zusammenarbeit D-CH), zahlst in der Schweiz wahrscheinlich auch nochmals eine Busse, aber garantiert gibtst den Schein in der Schweiz ab. Gab schon mehrere solcher Fälle, wo für ein Vergehen im Ausland der Führerschein in der Schweiz entzogen wurde. Das machen sie gerne.
Ich würde versuchen, die Sache mit Deutschland möglichst "unauffällig" und anstandslos zu regeln, da kommst am Ende wohl am besten davon.
MY23 BRZ
MY09 Legacy BPS 3.0R Executive S 6-MT

sworn_enemy

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7

Freitag, 15. April 2011, 16:10

Hmmm ok da gibt es ja nun keine einschlüssigen Meinungen. :S

Also ich bin gefahren, das Fahrzeug ist auch auf mich zugelassen und gehört mir.

Es war 02:04 (dunkel) ich kenn die Strecke nicht und wollte nach Hause.

Also wie würded ihr vorgehen? Nur Personalien ausfüllen und die Fragen nicht beantworten? Fragen auch beantworten?

Wenn ich in D 1 Monat nicht fahren darf ist mir das egal aber in der Schweiz brauche ich den Führerausweis unbedingt!

SuruWrx

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8

Freitag, 15. April 2011, 16:17

Wenn du bloß die Daten ausfüllst und nicht ankreuzt ob du "gestehst" bzw dazu keine Angaben machst, werden sie, entweder...

- dir das ganze Ding retour schicken, nach dem Motto, du hast was vergessen und musst das noch ausfüllen. Was zeitlich wieder ne Weile dauert.

oder sie sehen es gleich als "Geständniss" an und bearbeiten es weiter.

aber "mehr" als eine Geldstrafe wirst du nicht bekommen, ist nur die Frage der Höhe. Denn was willst du mit Punkten in Flensburg,

Und das ganze mit "ich kannte die Strecke nicht", "ich wollt nur noch nach Hause", "es war mitten in der Nacht" ... interessiert doch in dem Fall niemanden...bzw wäre ich da vorsichtig sowas dahin zu schreiben, man kann sich alles so drehen wie man es braucht, bzw eben nicht braucht.

Maver1ck

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9

Freitag, 15. April 2011, 16:51

Hallo Sworn_enemy

Kann nur von einem bekannten erzählen der mal ne ähnliche Situation hatte, jedoch war der nur knapp über der noch bezahlbaren Toleranz, also noch ohne Scheck-Weg verfahren.
Der hat dann einen Brief geschrieben in welchem er das ganze geschildert hat, wie Nacht, etc. und hat dann seit ca 2 Jahren nichts mehr gehört.

Weiss jemand wie das mit den Bilateralen Abkommen, etc aussieht. werden solche delikte auch in der Schweiz geandet oder interessiert das die Schweizer nicht?
Da sie ja die Personalien haben, wird jemand eh in der Schweiz nachgefragt haben und der musste sicher auch hinterlegen um was es geht, glaube nicht das unsere Supergeilen Datenschutz-Schweizer einfach so Personalien rausgeben ohne den Grund zu wissen.

Ich würde mal einen Rechtsschutz einschalten wenn du einen hast. Falls deine Eltern einen haben und du noch zuhause wohnst, könntest du dies noch über diesen machen, hatte ich vor Jahren auch bei einem Unfall.

Ansonsten auf gutes gelingen und schreib mal was rauskommt.

Labyrator

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10

Freitag, 15. April 2011, 16:52

richtig, schreib so wenig text wie möglich!!

Gestehe, zahle und hoffe dass sie die CH nicht miteinbeziehen, dass kann nämlich passieren..

TOI TOI TOI

sworn_enemy

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11

Freitag, 15. April 2011, 17:37

Also ich hab mal einen Polizisten in der Schweiz (den ich privat kenne) gefragt und
der finded es auch schon komisch, dass nicht drinsteht welche Strafe mir droht usw.

Auch das ich das selber gestehen soll das ich das gewesen bin. Wenn ich das gestehe könnte mir das auch
zum Nachteil gewertet werden. Es kann aber genauso nachteilhaft sein, nicht zu gestehen. Schwierige Sache!

Na gut, Name rausfinden, wenn man das Kennzeichen kennt ist ja total einfach... schaut mal hier:

http://www.linker.ch/eigenlink/autonummern_index.htm

Sagt mir eure Autonummer und ich sag euch wo ihr wohnt und wie euer Name ist :)

Von daher mussten die nicht zwingend irgendwas in der Schweiz abgeklärt haben usw. :D


PS: Ist mir schon klar, das Nacht, nach Hause keine Ausrede sind. Ich war zu schnell und basta. :D

rEVOlution

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12

Freitag, 15. April 2011, 17:46

Bezahlen und hoffen das nichts mehr kommt.
Wenn der Schweizer Staat davon Wind bekommt wirds teuer und du bist wahrscheinlich Fussgänger.

Ich werde am Grenzübergang Bargen (SH) jedesmal vor zu schnellem Fahren gewarnt wenn ich mit dem Impreza Richtung Schwarzwald abbiege. Die Behörden arbeiten untereinander zusammen, auch beim Vollzug.
aktuell:
MY96 EDM Impreza GT 2.0 Kombi
MY99 JDM Impreza WRX 2.0 Kombi
MY04 JDM Impreza WRX STI Spec C Type RA
MY12 Toyota GT86 TRD

sworn_enemy

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13

Freitag, 15. April 2011, 18:16

OK

Ich hatte jetzt ein wenig Zeit und das einfach mal gegoogelt. Immer war die Rede von einem Foto.
Ich hab aber kein Foto gekriegt. Auch auf dem Brief ist ja keins drauf.

90% meinen, dass man auf diesen Bogen keine Antwort geben muss.

Da ich kein Foto mitgeschickt bekommen hab gehe ich davon aus, dass das Foto unscharf ist.

Was klar ist, dass sie meine Autonummer haben. Woher sollten die die NR sonst kennen.
Da wir Schweizer aber nicht in der EU sind glaube ich nicht, dass die Ordnungsiwederigkeit
auf die Schweiz übertragbar ist. Hat ja auch nichts mit der Schweiz zu tun und weshalb sollte
die Schweiz Geld einkassieren können, wenn ich in Deutschland zu schnell war? Unlogisch oder?

Zitate:

Mit dem Anhörungsbogen soll Ihnen ermöglicht werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern, wozu Sie jedoch nicht verpflichtet sind. Ohne vorherige Akteneinsicht ist eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts nicht möglich, doch ist es in den meisten Fällen vorteilhaft, keine Angaben zu machen. Über den Anhörungsbogen sollte dies nur erfolgen, wenn ein anderer Geschehensablauf, also dass Sie den Verstoß nicht begangen haben, nachweisbar ist. Es ist Aufgabe der Behörde, den Fahrzeugführer festzustellen. Gelingt dies innerhalb der Verjährungsfrist (in der Regel 3 Monate) nach dem Verkehrsverstoß nicht, ist das Verfahren einzustellen.

Wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist, kann gegen diesen binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Nach Akteneinsicht, mit der festgestellt werden kann, ob die Vorwürfe zutreffen, wäre der Einspruch zu begründen. Ist der Fahrer nicht ermittelbar, kann dem Halter des Fahrzeugs auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen und der Behörde auf Anforderung vorzulegen.
----------------------
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fa…anhoerungsbogen

http://de.answers.yahoo.com/question/ind…05032257AAsZFAq


und da ich aus der Schweiz komme, glaube ich nicht, dass die Deutsche Polizei bei mir klingeln wird oder so.

sworn_enemy

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14

Freitag, 15. April 2011, 18:28


SuruWrx

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15

Freitag, 15. April 2011, 18:29

Die Deutsche Polizei wird auch nie an deiner Tür klingeln.
Wenn du hier zu schnell unterwegs bist und geblitzt wirst...liegt in diesem Brief ein Foto bei?

Bedenke aber das es festgehalten wird wenn du jetzt nicht darauf reagierst und demnach auch nicht büsst...im schlimmsten Fall kommst du (Wie schon jemand geschrieben hat) in Deutschland in eine Kontrolle, oder schon an der Grenze und dann verlangen sie direkt von dir das Geld wenn nicht noch die Eröffnung eines anderen Verfahren.

sworn_enemy

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16

Freitag, 15. April 2011, 18:34

Die Deutsche Polizei wird auch nie an deiner Tür klingeln.
Wenn du hier zu schnell unterwegs bist und geblitzt wirst...liegt in diesem Brief ein Foto bei?

Bedenke aber das es festgehalten wird wenn du jetzt nicht darauf reagierst und demnach auch nicht büsst...im schlimmsten Fall kommst du (Wie schon jemand geschrieben hat) in Deutschland in eine Kontrolle, oder schon an der Grenze und dann verlangen sie direkt von dir das Geld wenn nicht noch die Eröffnung eines anderen Verfahren.


Ja aber wie in diesen Seiten gepostet: Weshalb soll ich meine Adresse angeben, wenn sie diese ja schon haben?

Nein ein Foto liegt nicht bei deshalb gehe ich davon aus, dass das Foti nicht ausrechen würde für eine Strafe und ich als
Schweizer Angst haben soll, den Zettel usfüll, gestehe und dan kommt das Bussgeld :)

Ah ja und ich fahre nun schon seit 5 Jahren Auto. Gehe praktisch jede Woche über die Grenze und wurde noch nie
von der Polizei kontrolliert auch noch nie vom Deutschen-Zoll immer nur beim heimfahren vom Schweizer-Zoll :P

und nach 3 Monaten ist das ja eh verjährt so wie dort geschriben...

MEKA

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17

Freitag, 15. April 2011, 18:40

Dass immer ein Bild dabeiliegt wenn das Foto gut war ist absoluter Quatsch.
Bilder schickt eigentlich nur die Komunale Verkehrsüberwachung mit.
Außerdem gibt es massive Unterschiede in den Verfahrensweisen der einzelnen
Bundesländer. Sprich man kann hier nichts verallgemeinern.

Wenn du einen Fehler gemacht hast, dann zahl den Schmarrn und gut ist.
Sei froh das es in Deutschland war und so billig ist. Mit 36 drüber, das sind mit Tachoungenauigkeit
und der Toleranz gut und gerne 44 laut Tacho, da hättest in der Schweiz andere Probleme als
die paar Euro.

Gruß
Mein Forry ist ein Hybrid, er verbrennt Kraftstoff und Reifen.

SuruWrx

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18

Freitag, 15. April 2011, 18:42

Ja aber wenn kein Bild dabei liegt heißt das nicht das es kein Bild gibt bzw dieses nicht verwertbar ist.
Im endeffekt ist es ja deine Sache. Maximal kanns sowieso nur so werden, "Wie man´s macht, macht man´s verkehrt" :D

In der Schweiz ist auch kein Bild dabei, aber angeblich könnte man es gegen Aufpreis von der Behörde bekommen und wenn du als deutscher Staatsbürger geblitzt wirst, auch beim falsch Parkieren bekommst du immer ein Beweisfoto mit dazu.
(Inwiefern das zu gebrauchen ist, ist ja erstmal egal)

daddy

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19

Freitag, 15. April 2011, 18:49

Ich sage mal eines, "Junger Mann": In diesem Forum kann sich jeder tummeln, der will. Du schreibst sogar im völlig offenen Bereich. Du lichtest sogar den Bußgeld-Bescheid ab, Du stehst zu Deiner FAhrer-Tätigkeit ..
und reißt Dich gerade derart in die SCh555e ...dass Du zukünftig in D -was immer auch passiert- "hinter jeden Ecke" fürchtest, gecasht zu werden - denn die Welt ist ja wirklich kein Universum, in dem man keine Chance hat, Juri Gagarin (oder Siegmund Jähn :D ) zu begegnen.
Befreie Dich von all´dem Kram, steh´ein für das, was passiert ist und immer passieren kann und "bleche".

Wenn Du das getan hast, was meinst Du, wie leicht und locker Du dann wieder durch Germanien juckeln kannst.
Hör´auf MEKA :!: :thumbsup:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »daddy« (15. April 2011, 19:00)


pro

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20

Freitag, 15. April 2011, 18:55

Aus eigener Erfahrung kann ich dir folgendes sagen:

Mit diesem Brief soll der verantwortliche Lenker ermittelt werden (Anhörung / Stellungnahme)
Du füllst also deine Angaben ein, weil du gefahren bist (Füllst du nichts ein, wird ein Verfahren eröffnet um den Lenker zu ermitteln)
Dann erhältst du einen weiteren Brief mit dem Bussgeldbescheid (Da steht dann die Busse inkl. Kosten drin, wie lange du nicht fahren darfst und eventuell liegt noch ein Foto drin)

Bei mir war die Busse lächerliche 40 Euro. Die 2 Briefe in die Schweiz und die Bearbeitungsgebühren betrugen total ca. 46 Euro.
Schlussendlich musste ich also 86 Euronen bezahlen für eine 40 Euro Busse...

Wegen deinem Führerausweis.
Vor wenigen Jahren wurde der Deutsch-Schweizerische-Staatsvertrag dahingehend erweitert,
dass Temposündern, welchen im Ausland ein Führerausweisentzug droht,
den Ausweis auch in der Schweiz abgeben müssen.

Die Praxis betreffend der Bussenhöhe und der Dauer des Führerausweisentzuges orientiert sich an Art. 3 Abs. 2 StGB
(Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde
die Strafe im Ausland ganz oder teilweise vollzogen, so rechnet ihm
das Gericht die vollzogene Strafe auf die auszusprechende Strafe an
)

pro

PS: Ich habe sehr lange auch nicht gewusst, dass in Deutschland ab Ortstafel Tempo 50 gilt.
In der Schweiz ist das anders. Da kann die 50er Tafel je nach Örtlichkeit einige Meter vor oder hinter dem Ortsschild platziert sein.
Es sind aber Diskussionen im Gange, dass man die Generell 50 Schilder abschaffen
und es unseren deutschen Nachbarn gleich tun will -> Ab Ortstafel gilt 50 Km/h ;)
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?