Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

sworn_enemy

Fortgeschrittener

  • »sworn_enemy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 494

Registrierungsdatum: 6. Juli 2010

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

21

Freitag, 15. April 2011, 18:57

Ich teile eure Meinung und steh ja eigentlich auch dazu.

Nur ist dieser Brief für mich völlig "nichtsaussagend" wenn ich in der Schweiz was falsch mache
bekomme ich einen Brief und einen Einzahlungsschein. FERTIG.

Nichtmal die Deutschen wissen, wie man mit dem Brief umgehen soll. Der eine sagt so, der andere so.

Wenn ich was falsch gemacht habe weshalb verlangen die von mir meine Adresse wenn sie diese ja schon haben?
Sonst wär ja der Breif nicht angekommen... das versteh ich einfach nicht.

daddy

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 7 377

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008

Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark

  • Private Nachricht senden

22

Freitag, 15. April 2011, 19:03

Wozu bockbeinig werden, nur um etwas zu "verstehen" :?:
Versteh ich nicht ?(

pro

AK-Schweiz

Beiträge: 4 105

Registrierungsdatum: 15. März 2005

Wohnort: Aarau

  • Private Nachricht senden

23

Freitag, 15. April 2011, 19:10

Ich teile eure Meinung und steh ja eigentlich auch dazu.

Nur ist dieser Brief für mich völlig "nichtsaussagend" wenn ich in der Schweiz was falsch mache
bekomme ich einen Brief und einen Einzahlungsschein. FERTIG.

Falsch! Du bekommst als Fahrzeughalter einen Brief von der Polizei, wo du den verantwortlichen Lenker angeben musst.
Der verantwortliche Lenker kriegt dann einen zweiten Brief mit einer schriftlichen Vorladung zum Polizeiposten.
Dort wirst du dann eingehend zur Sache und zur Person befragt (Strafverfahren! das was du meinst ist eine kleine Ordnungsbusse, die gibts aber nicht mit 36 zu viel innerorts ;) )

Zitat


Nichtmal die Deutschen wissen, wie man mit dem Brief umgehen soll. Der eine sagt so, der andere so.


Weil von diesen Deutschen keiner in der CH wohnt. In grenzüberschreitenden Verfahren sind die Regeln halt etwas anders,
als wenn Deutschland einen Deutschen büssen will oder die Schweiz einen Schweizer.

Zitat


Wenn ich was falsch gemacht habe weshalb verlangen die von mir meine Adresse wenn sie diese ja schon haben?
Sonst wär ja der Breif nicht angekommen... das versteh ich einfach nicht.

Hab ich oben schon erwähnt...
Auf dem Foto ist der Lenker zwar zu erkennen, aber der trägt normalerweise kein Namensschild um den Hals...
Also kommt der erste Brief erstmal zum Fahrzeughalter, welcher über das Kontrollschild ermittelt wurde.
Der zweite Brief geht dann zum verantwortlichen Lenker.

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

sworn_enemy

Fortgeschrittener

  • »sworn_enemy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 494

Registrierungsdatum: 6. Juli 2010

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

24

Freitag, 15. April 2011, 19:10

Weil ich nicht zuviel und auch nicht zu wenig angeben will :D

sworn_enemy

Fortgeschrittener

  • »sworn_enemy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 494

Registrierungsdatum: 6. Juli 2010

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

25

Freitag, 15. April 2011, 19:15

Falsch! Du bekommst als Fahrzeughalter einen Brief von der Polizei, wo du den verantwortlichen Lenker angeben musst.
Der verantwortliche Lenker kriegt dann einen zweiten Brief mit einer schriftlichen Vorladung zum Polizeiposten.
Dort wirst du dann eingehend zur Sache und zur Person befragt (Strafverfahren! das was du meinst ist eine kleine Ordnungsbusse, die gibts aber nicht mit 36 zu viel innerorts ;) )


Ich hatte mal einen Mietwagen und war 10km/h zu schnell in der Schweiz. Der Vermieter hat einen Brief bekommen mit Einzahlungsschein
und mir den witergeleitet ohne das er angeben musste wer gefahren ist...

Wenn ich nur meinen Namen angebe unter Punkt 1. und Punkt 2. 4. und 5. Auslasse was passiert dan?

Jared

Fortgeschrittener

Beiträge: 174

Registrierungsdatum: 11. Oktober 2010

Wohnort: NRW

  • Private Nachricht senden

26

Freitag, 15. April 2011, 19:43

In dem Schreiben steht drin, dass wenn du dich nicht äußerst, das Verfahren entweder eingestellt oder ohne weitere Rückmeldung ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Daher sehe ich eigentlich keinen Grund, überhaupt auf das Schreiben zu reagieren. Der Bußgeldbescheid wird wohl kaum geringer ausfallen, wenn man sich freiwillig bekennt oder höher, wenn nicht. Wenn du dich nicht meldest, besteht zumindest die Chance, dass das Verfahren wegen Überlastung oder Verjährung eingestellt wird.

Sich aus moralischen Gründen zu bekennen, halte ich in der heutigen Zeit für unangebracht. Es wird mittlerweile so hemmungslos abgezockt im Bereich der Verkehrsüberwachung, dass moralische Maßstäbe keine Rolle mehr spielen. Sein Fahrverhalten, vor allem innerorts, kann man ja trotzdem überdenken. ;-)

1907

Schüler

Beiträge: 122

Registrierungsdatum: 3. Januar 2011

  • Private Nachricht senden

27

Freitag, 15. April 2011, 19:53

ein bekannter eines bekannten,kennt jemand der jemanden kennt,...
mit dem motorrad in der schweiz geblitzt worden,biref bekommen,brief gelesen,zur kenntniss genommen,brief in ablage P entsorgt und bis heute nichts passiert.
allerdings vermeidet er jetzt auch in die CH einzureisen :huh:
Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Frau weg, Job weg, Kratzer im Lack!

pro

AK-Schweiz

Beiträge: 4 105

Registrierungsdatum: 15. März 2005

Wohnort: Aarau

  • Private Nachricht senden

28

Freitag, 15. April 2011, 19:56

10km/h zu schnell innerorts => Übertretung, die sogar als dermassen geringfügig eingestuft wird, dass mann das Ordnungsbussenverfahren anwenden kann.
36km/h zu schnell innerorts => Vergehen, was ein Strafverfahren nach sich zieht mit Befragung etc. zu dieser Busse, welche der Richter ausspricht kommen dann noch kosten dazu.

Wie ich dir bereits per PN mitgeteilt habe (hier noch für die Öffentlichkeit):
In der Schweiz gilt 25km/h und mehr innerorts zu schnell als eine grobe Verkehrsregelverletzung (SVG 90/2)
Das Gesetz sieht in diesem Fall einen Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten vor.
Die Busse beträg 1/4 deines monatlichen Einkommens oder 1000.-- (falls das Einkommen kleiner als 4000.- sein sollte)

Vergleich CH - D

Geschwindigkeit zu schnell netto: 25Km/h ____ 36Km/h
Busse: Fr. 1000.- und mehr ____ EUR 160.-
Ausweisentzug: 3 Monate und mehr ____ 1 Monat

Was gibts da noch lange zu überlegen.
Füll das Zeug ordentlich aus, bezahl die Busse und dann ists erledigt.
Von jetzt an kannst du dich eigentlich immer nur noch tiefer in die Schei55e reiten ;)

PS: In Deutschland sind die Tatbestände "Falsche Anschuldigung", "Irreführung der Rechtspflege" und "Begünstigung" sicher auch im StGB verankert ;)
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Bonescareface

Fortgeschrittener

Beiträge: 413

Registrierungsdatum: 12. November 2010

Wohnort: Arlesheim

  • Private Nachricht senden

29

Freitag, 15. April 2011, 20:08

@sworn_enemy : Also geb auch mal mein senf dazu....eine arbeitskollegin von mir wurde auch mal in dr schweiz geblitzt, und sie war auch schnell unterwegs....jetzt der unterschied, ist kommt aus frankreich. Sie musste die Busse bezahlen und hatte glaub ich ca. 1-2 monate fahrverbot in der schweiz.
Ich glaube dei dir wirds nicht anderst sein.
Und wenns echt so sein sollte hast du noch glück gehabt, ich glaub dir juckts nicht 1-2 monate in deutschland fahren zu dürfen.

Sonst gehst du mal in ein Polizeiposten in Deutschland und zahlst gleich dort die busse, und thats its.....hoff ich mal

skylark

Fortgeschrittener

Beiträge: 351

Registrierungsdatum: 2. August 2009

Wohnort: Waldenburg

  • Private Nachricht senden

30

Freitag, 15. April 2011, 20:21

Guten Abend

Die Fahrt zu einem Polizeiposten kannst du dir sparen, ich glaube nicht das die dir helfen können. Dafür gibt es in D eine Extra-Behörde. :sleeping:

Bin ja mal gespannt, wie das ausgeht.

Grüße Jens
Endlich wieder Sterne unterm Hintern. :thumbsup:

Bonetec

Profi

Beiträge: 1 237

Registrierungsdatum: 26. Juni 2003

Wohnort: Karlstadt

  • Private Nachricht senden

31

Freitag, 15. April 2011, 20:39

Wenn ich das so lese würde ich die Busse in D bezahlen. Fahrverbot für D wird es wohl nicht geben. Aber lieber direkt reagieren und zahlen bevor es an CH weiter gegeben wird. Weil dann nehmen sie dich auseinander. Weil du es nicht zuegegeben hast und die Behörden versucht hast zu beschwindeln.

Gerd

Profi

Beiträge: 1 051

Registrierungsdatum: 18. Juli 2006

  • Private Nachricht senden

32

Freitag, 15. April 2011, 20:56

Ganz blöd und ganz einfach: Auf dem Brief steht doch eine Telefonnummer. Ruf doch einfach da an und frag was du wie auszufüllen hast. Sag du bist halt Schweizer und hast so einen Schrieb noch nie gesehen. Dann hast du Klarheit. Da arbeiten auch nur Menschen, und du gibst auch mit so einer Nachfrage gar nichts zu. Sei freundlich, jammer nicht rum dass du doch gar nix gemacht hast und alles ist gut. Glaube mir, die werden dir schlicht und einfach deine Fragen beantworten. Die Sache geht so oder so ihren Gang, da machst du mit einer Nachfrage ganz bestimmt nichts falsch, eher im Gegenteil. Das erspart denen doch auch Arbeit.

Und jetzt hör auf zu jallern, benimm dich wie ein Mann und trag es mit Fassung. Zahlen und lächeln, bevor du dich noch weiter reinreitest ;)

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Sich aus moralischen Gründen zu bekennen, halte ich in der heutigen Zeit für unangebracht. Es wird mittlerweile so hemmungslos abgezockt im Bereich der Verkehrsüberwachung, dass moralische Maßstäbe keine Rolle mehr spielen.

Was wird denn da abgezockt? Ich kanns bald nicht mehr hören. Es wird doch nur mit der Dummheit der Leute Geld verdient. Jeder hat es doch selbst in der Hand. Und das sage ich aus eigener teurer Erfahrung ;)

Chreasher

Anfänger

Beiträge: 44

Registrierungsdatum: 15. März 2010

Wohnort: Wegscheid

  • Private Nachricht senden

33

Freitag, 15. April 2011, 21:39

Hi
also wenn das kein hochheiliges Einschreiben war kannst du auch einfach so tun, als hättest du den Brief nie bekommen. Ich hab allerdings keine Ahnung ob das pos. oder neg. Auswirkungen hat.
Bis denn
Gruß Martin, unterwegs mit Impreza 2.0 '04 und Forester 2.0 '05

Beiträge: 1 445

Registrierungsdatum: 3. März 2010

  • Private Nachricht senden

34

Freitag, 15. April 2011, 21:52

Auf dem Brief steht doch eine Telefonnummer. Ruf doch einfach da an und frag was du wie auszufüllen hast.


Dieser Vorschlag gefällt mir am Besten und ist am enfachsten. Anrufen, Sagen was passiert ist (ohne sich selbst zu belasten) und um Information bieten wie das weitere Vorgehen ist und was als nächstes passieren wird.

Jared

Fortgeschrittener

Beiträge: 174

Registrierungsdatum: 11. Oktober 2010

Wohnort: NRW

  • Private Nachricht senden

35

Freitag, 15. April 2011, 21:58

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

Zitat

Was wird denn da abgezockt?

Was abgezockt wird, ist Geld. Du möchtest aber vermutlich wissen, wie abgezockt wird. Um die Einnahmen zu maximieren, wird häufig nicht an Gefahrenstellen wie Schulen, Kindergärten etc. gemessen, sondern an völlig unbedenklichen Stellen und Zeiten, z.B. Ausfallstraßen nachts um halb eins. Wenn die Einnahmen trotzdem nicht reichen, werden willkürliche Tempolimits gesetzt. So steht im Wald plötzlich ein Tempo 50 Schild wo jahrelang Tempo 100 war. Gern werden neuerdings vermeintliche Straßenschäden als Vorwand genommen. So gilt statt Tempo 70 plötzlich Tempo 30 über mehrere Kilometer, weil die Fahrbahndecke leicht rau ist. Beliebt ist auch, den Blitzer kurz hinter Tempo 30 Zonen zu stellen, weil der Fahrer beim Beschleunigen eventuell über 50 kommt. Zunehmend werden im städtischen Bereich Laserbaken aufgestellt, die 3 Fahrspuren über mehrere Hundert Meter überwachen können. Schon minimales Überschreiten der Geschwindigkeit in diesem Bereich, z.B. um einen Fahrspurwechsel zu ermöglichen, wird entsprechend geahndet. Vermehrt werden auch Infrarot-Blitzer eingesetzt, so dass man nicht merkt, wenn man geblitzt wurde und der nachfolgende Verkehr nicht gewarnt wird. Hier wird besonders deutlich, dass ein erzieherischer Effekt nicht im Vordergrund steht.

@Threadstarter: Es gibt mittlerweile gute Apps für viele Smartphones, die europaweit vor "Gefahrenstellen" warnen. Ist sehr zu empfehlen.

Gerd

Profi

Beiträge: 1 051

Registrierungsdatum: 18. Juli 2006

  • Private Nachricht senden

36

Freitag, 15. April 2011, 22:47

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

Zitat

Was wird denn da abgezockt?

Was abgezockt wird, ist Geld. Du möchtest aber vermutlich wissen, wie abgezockt wird.

Nö, will ich nicht. Ich sehe da immer noch keine Abzocke. Abzocke ist für mich wenn es keine Alternative gibt. Das hat aber jeder selber in der Hand. Ich sehe nur wieder das immer gleiche Gejammer der Uneinsichtigen. Nebenbei frage ich mich auch warum man erwachsene Menschen mit bestandener Fahrprüfung eigentlich noch erziehen soll. Scheint ja nötig zu sein, und wie geht das am effektivsten? Richtig, mit dem Griff in den Geldbeutel. Tut am meisten weh und hält am längsten :D

sworn_enemy

Fortgeschrittener

  • »sworn_enemy« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 494

Registrierungsdatum: 6. Juli 2010

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

37

Samstag, 16. April 2011, 06:28

Hmmmm nöööö wie gesagt, die 160 Euro oder von mir aus auch 260 Euro oder was auch immer sind mir relativ egal... ich dürfte kein
solches Auto fahren, wenn dies nicht in meiner Budgetplanung berücksichtigt wäre....

Was mich mehr stört ist dieser unverständliche Brief. Als normaler Bürger sollte ich diesen Brief aber ohne Probleme verstehen können
ohne dass er weitere Fragen aufwirft. Das dies ein Problem ist, sieht man ja an den vielen verschiedenen Posts. Ich habe nie gesagt, dass
es ein Problem für mch ist zu zahlen ich habe ja auch etwas falsch gemacht.

Aber wenns nach mir ginge, würde ich einen Brief schreiben mit dem Bussgeldbescheid und der möglichkeit sich darüber zu äussern...
Was erhalte ich jedoch? Einen Brief der an meine Adresse geht wo ich nochmals meine Adresse angeben soll obwohl diese ja schon vorhanden ist.
Jetzt darf/kann oder muss ich zur Tat auch noch stellung nehmen... Na wenn ich das nicht mache, wird in Deutschland gerichtlich gegen mich vorgegangen?
Pfff... dan sind aber die 160 Euro ja eh verpufft... manchmal habe ich einfach das Gefühl, dass es den Leuten einfach absichtlich schwer gemacht wird.
Wir waren 5 Leute im Auto und 3 davon durften fahren. Wer ist nun also um 02:04 gefahren? Ist doch schei$$egal! Stellt mir meinen Bussgeldbescheid zu,
klärt mich auf (so das ich als normaler Bürger oder in diesem Fall auch Ausländer) dies auch versteh. Alles andere würd ich ja dan schon regeln oder mich bei der Behörde melden usw...

Von mir aus wäre das Bussgeld schon überwiesen worden, als es geblitzt hat... aber solche Brife kotzen mich einfach an sry...!


Es hat mich geblitzt, es kostet xy Euronen, bezahlt und fertig... wie gesagt, man kann sichs oder den anderen auch erschweren... :(

Beiträge: 1 234

Registrierungsdatum: 8. Februar 2009

Wohnort: Weinfelden

  • Private Nachricht senden

38

Samstag, 16. April 2011, 08:21

also bei mir war das so....

mich haben sie am schluchsee mit 40kmh zu viel geblizt am ende der 60er zone......
post aus freiburg....ausfüllen zurück senden....
3 wochen später besuch der polizei aus der schweiz....die hatten das foto und den bussgeld entscheid dabei.....bestätigte das ich gefahren bin....
123 euro busse, 1 monat fahrverbot in deutschland und 3 punkte in flensburg......
schickte dann den ausweis nach freiburg und dort tackerten sie einen zettel in den ausweis wo drauf steht : fahrverbot in der brd von 23. juli- 23 aug.....

Eco Drive

Schüler

Beiträge: 145

Registrierungsdatum: 21. Oktober 2010

Wohnort: München

  • Private Nachricht senden

39

Samstag, 16. April 2011, 08:43

So läuft das eigentlich in Deutschland.

1. Szenario Fahrer kann nicht ermittelt werden:

In Deinem Fall ist der Fahrzeughalter ja schon ermittelt und einer der die Kosten übernimmt.

Wenn kein Fahrer ermittelt werden kann gibt es nur eine Geldstrafe, diese ist vom Fahrzeughalter zu leisten.
Hier gilt eine Frist von 3 Monaten einzuhalten, sind die drei Monate zur Identifizierung eines Fahrers verstrichen gibt es kein Fahrverbot.

Das Fahrtenbuch wird in der Regel bei wiederholt auftretenden Delikten mit dem Fahrzeug angeordnet, habe es noch nicht beim ersten mal erlebt.
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
wird in der Regel bei Firmenwagen so gemacht


2. Szenario der Fahrer kann rechtzeitig Identifiziert werden:

Den Fahrer trifft die volle Konsequenz seines Verhaltens auf Deutschen Straßen.
P.S. Unwissenheit Schütz vor Strafen nicht, das interessiert auch keine Schweizer oder sonstigen Beamten ;(

Hier lohnt es sich je nach Anlage und Situation einen Anwalt einzuschalten, da es häufiger zu Messfehlern kommt
und die Chancen auf einen geringeren Bescheid nicht schlecht sind.


Ich weiß leider nicht wie die Abkommen mit der Schweiz sind, ich warte immer ab oft verjährt dann die Suche nach dem Fahrer.


Zum Thema Abzocke:
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
wir können uns in Deutschland eigentlich wirklich nicht beschweren, da die Bussgelder, Strafen im Europavergleich sehr milde sind.
Leider wird häufig sehr sinnlos nach Temposündern geahndet wie z.B. in München sehr häufig nachts um 3 Uhr in der 30 Zone vor der Schule
oder auf 2-3 Spurigen Straße zur selben Uhrzeit.

Aber wie schon erwähnt jeder hat es in seiner Hand und wo kann man auf Landstraßen noch um 40 zu schnell Fahren ohne Verlust des Führerscheins ?(


Grüße aus Bayern
Eco

Eco Drive

Schüler

Beiträge: 145

Registrierungsdatum: 21. Oktober 2010

Wohnort: München

  • Private Nachricht senden

40

Samstag, 16. April 2011, 08:48

also bei mir war das so....

mich haben sie am schluchsee mit 40kmh zu viel geblizt am ende der 60er zone......
post aus freiburg....ausfüllen zurück senden....
3 wochen später besuch der polizei aus der schweiz....die hatten das foto und den bussgeld entscheid dabei.....bestätigte das ich gefahren bin....
123 euro busse, 1 monat fahrverbot in deutschland und 3 punkte in flensburg......
schickte dann den ausweis nach freiburg und dort tackerten sie einen zettel in den ausweis wo drauf steht : fahrverbot in der brd von 23. juli- 23 aug.....



wahr wohl zu lange beim Frühstücken vorm fertig schreiben ;-)

Dann sind die ja echt schnell bei Euch in der Schweiz und wissen jetzt wies geht

Na dann viel Glück