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truckerfan

unregistriert

1

Freitag, 15. Oktober 2010, 19:39

Abschleppen

Hallo zusammen, wollte heute meinen Mazda abschleppen. Hab hinten ein pannendreieck montiert und noch eine L.E.D ( rot ) Blinklampe montiert. ( Heckleuchte und Batterie waren nicht mehr vorhanden )
Nun wurde ich von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt, das ich mit einer Anzeige rechnen muss, weil ich weder Pannenblinker noch Bremslicht hatte. Sie konnten mir das aber nicht
genau Sagen ob es zu einer Anzeige kommt, und wieviel diese Kosten würde, weil er das selber noch nicht "erlebt" hat. Was sagt denn unser schöne CH gesetzt übers Abschleppen? Das ganze war übrigens Tagsüber, also mit der Beuleuchtung überhaupt kein Problem.

Gruss Pascal

truckerfan

unregistriert

3

Freitag, 15. Oktober 2010, 20:18

laut diese Seiten müsste ich also weder Pannenblinker noch Beleuchtung haben. Pannendreieck war ja angebracht ;) Hoffe das da nicht kommt

4

Freitag, 15. Oktober 2010, 20:44

Pannenblinker darf nur auf Autostrassen und Autobahnen drin sein, wobei man laut Gesetz mit lebensmüden 40 Kaemha auf der Normalspur abschleppen müsste.
Wem das wohl in den Sinn gekommen ist... 8|
Beleuchtung und Blinker müssten laut diesen Seiten aber funzen....

STI-911

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5

Freitag, 15. Oktober 2010, 20:50

Pannenblinker darf nur auf Autostrassen und Autobahnen drin sein, wobei man laut Gesetz mit lebensmüden 40 Kaemha auf der Normalspur abschleppen müsste.
Wem das wohl in den Sinn gekommen ist... 8|
Beleuchtung und Blinker müssten laut diesen Seiten aber funzen....



Ach ja? Ich mag mich errinnern einen Strifenwagen gesehen zu haben, er einen VW-Bus (blau ;) ) auf dem Pannenstreifen abschleppte.... Vor ca. 2 Monate :gruebel:
Das mit der Normalspur befahren ist nicht denen ernst oddr? :s_nocheck: :rotekarte:

Gruss Chrigel

6

Freitag, 15. Oktober 2010, 21:04

Habe eben nachgesehen:
Abschleppen auf der Autobahn, weiter als bis zur nächsten Ausfahrt: 140.- Fr.
Fahren auf dem Pannenstreifen: 140.- Fr.
?(

truckerfan

unregistriert

7

Freitag, 15. Oktober 2010, 21:56

"Geschleppte Fahrzeuge müssen hinten beleuchtbar sein, wenn es die Umstände verlangen, beziehungsweise, sobald es die anderen Strassenbenutzer sonst nicht rechtzeitig erkennen würden (Dunkelheit, Regen, Nebel usw.). "

Und heute war es ja weder Dunkel noch Nebel oder schlechte Sicht....

pro

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8

Freitag, 15. Oktober 2010, 23:20

Du hast sicher alles richtig gemacht! Nimmt mich wunder, für was er dich anzeigen will?!?

Und ja, abschleppen auf Autobahn streng rechtlich auf dem Normalstreifen.
Wer jedoch den XMV besitzt, fährt besser auf dem Pannenstreifen.
Eine solche Busse würde wohl nie einer ausstellen
und falls doch, zahl ich lieber 140.- für Pannenstreifen fahren,
als dass mir ein LKW mit 80Km/h mein Abschleppwagen in mein Heck drückt ;)

pro
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