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1

Montag, 7. September 2009, 16:22

6 Jahre Gefängnis für Raser

[URL=http://www.bluewin.ch/de/index.php/26,177343/Luzerner_Obergericht_bestaetigt_Schuldspruch_des_Kriminalgerichts/de/news/vermischtes/sda/]Link[/URL]

2

Montag, 7. September 2009, 16:40

Wenn es Freunde od auch 'nur' gute Bekannte waren, ist das Gefängnis nichts gegen die Selbstvorwürfe und Schuldgefühle, die er sich macht (hoffentlich)!

BdT

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3

Montag, 7. September 2009, 16:53

Tjo richtig so, nur weil er meinte mit 188 in einer 100er Zone fahren zu müssen , sind nun 2 unschuldige tot, das ist meiner Meinung nach vorsätzlich geschehen. X(

Vorsätzliche Tötung seiner Mitfahrer & Gefährdung anderer Straßenteilnehmen !

ACCM-Ron

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4

Montag, 7. September 2009, 17:08

@ Raysu:

stimmt genau! Ich kenne die Geschichte nicht, aber wenn der Typ ein bißchen "Gewissen" hat, wird er es schon 1000Mal bereut haben, "sooo cool" in dieser Nacht gewesen zu sein...

Wir fahren hier ja alle (mal) zügig mit unseren Autos aber es sollte alles noch im Rahmen bleiben und vor allem kontrollierbar bleiben. Mit 180 auf 'ner kurvigen Landstraße ist halt vieles nur noch Glückssache (Gegenverkehr, Radfahrer, Wild usw.). Ob Sportwagen oder nicht ist dabei fast schon egal.
Außerdem stand im Text, daß die Insassen herausgeschleudert wurden -> heißt das nicht mal angeschnallt ev.?? Ist halt immer wieder dasselbe...

Gruß
Ronny

C35/45

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5

Montag, 7. September 2009, 18:27

Mein erster Gedanke bei diesem Urteil war, dass der Rachegedanke der Richter im Vordergrund stand, und nicht eine "sinnvolle Bestrafung".
Lebenslanger Führerscheinentzug in Verbindung mit Sozialarbeit in entsprechender Verknüpfung mit der Tat wäre meines Erachtens angemessen. Eine Abschreckende Wirkung hätte nichtmal Lebenslänglich, sonst gäbe es auch keine Mörder...
Was kommt nach über 6 Jahren für ein Mensch aus dem Gefängnis?
Gruß
Erich

PS: Das Haider Jörgeli war ähnlich unterwegs, hatte nur "Glück" dass er alleine im Auto unterwegs war, und sonst auch keiner im Weg - das Vergehen ist vergleichbar, die Bestrafung wäre das sicher nicht gewesen...

wrx´er

unregistriert

6

Montag, 7. September 2009, 19:02

Diese Geschwindigkeitsangaben finde Ich immer lustig "Dürfte mit mindestens 188 Km/h" hat das einer augerechnet oder hat der Typ das zugegeben (was Ich bezweifle) oder haben die das pi x Daumen geschätzt ^^ Ich kann auch mit 140 / 120 oder 100 (wenn was am Auto kaputtgeht) so einen Unfall bauen.
Einem Bekannten ist in einer Rechtskurve das linke Radlager festgegenagen, er wußte es aber zu diesem Zeitpunkt nicht. Es war 100 erlaubt und er ist 110-120 gefahren. Auto nach links gezogen, ein Auto ist ihm entgegengekommen, mußte ausweichen usw usw. 2x Kaltverformungen. Ein Gutachter hat ausgerechnet das er min. 170 Km/h gefahren ist :D Nach einem langen Rechtsstreit, hat dann irgendein Gutachter herausgefunden das das Radlager schuld am Unfall war. Er hat trotzdem einen auf den Sack bekommen, weil er mit einem Verkehrsuntauglichen Fahrzeug unterwegs war.

7

Montag, 7. September 2009, 21:44

War übrigens ein Subaru Fahrer ;(

8

Dienstag, 8. September 2009, 12:47

Wer die Strecke kennt, und die Bilder des Unfalls gesehen hat, kann sich selber ausrechen ob die min.188km/h stimmen oder nicht.

Ich meine sie stimmen.

ION

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9

Dienstag, 8. September 2009, 13:40

Hier mal ein Link zu dem Unfall

ob er nun 188 oder weniger gefahren ist, ist doch wurschd.. er war auf jeden fall viel zu schnell unterwegs...
aber die strafe ist schon sehr hart, meines erachtens...
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." [Walter Röhrl]

Life is too short to drive boring cars...

patGT

Fömi im Impreza GT Club

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10

Dienstag, 8. September 2009, 14:41

Zitat

Original von Box_10
Wer die Strecke kennt, und die Bilder des Unfalls gesehen hat, kann sich selber ausrechen ob die min.188km/h stimmen oder nicht.

Ich meine sie stimmen.


Kenne die Strecke auch bestens. Das Tempo wird mit hoher Wahrscheinlichkeit stimmen.
Durch die Strassenführung und die -breite könnte man auf dieser Strecke theoretisch extrem schnell fahren (Fahrkönnen, kein Tempolimit, Strasse abgesperrt vorausgesetzt). Aber es ist nun mal eine öffentliche Strasse und auf 100 begrenzt.
Es ist leider so, dass auf solchen Strecken immer wieder lebensmüde Fahrer auf die Idee kommen, auszuprobieren, was geht. Wie es enden kann, sieht man ja.

Gruss
Patrick
MY23 BRZ
MY09 Legacy BPS 3.0R Executive S 6-MT

Longimanus

unregistriert

11

Dienstag, 8. September 2009, 15:48

Selber Schuld !
Hätte er noch 2 °/oo im Blut gehabt, wäre er wohl mit 500.- Busse und 3 Mt. Bewährung davon gekommen...

Solche fälle gabs ja auch schon...

Gruss
Longi

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subreza

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12

Mittwoch, 9. September 2009, 08:25

Die Heckleuchte deutet darauf hin, dass es ein Impreza GT gewesen sein muss.
Pässebügler

Langfinger

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13

Mittwoch, 9. September 2009, 09:08

Finde es immer wieder Spannend wie extrem die Meinungen auseinandergehen.
Ich finde es Schei...., warum?
6 Jahre für einmal zu schnell mit folgen???

Ist er nicht schon genug gestraft das seine Kollegas umgekommen sind?
Aber es ist Gesetz.... Es sind ja zu viele Rasser unterwegs.... Harte Strafen...
LOOOOOOOOOLLLLL

Wir fahren ja allllllle hier nur so um die +2km/h...

Ja ja ja wir fahren NUR auf der Rennstrecke zu schnell...

Wo bleibt eigentlich das Verhältnis, z.b.s. Kinderschänder bekommen für die einen Taten 3 Jahre wtf... Sie schänden und zerstören somit ein Leben.
Wie viele giebt es die sich nie mehr von sowas erhollen.
Wie viele solche Typen haben kleiner Strafen erhalten als die letzten bekannten Raserfälle.
Aber eben es ist eine Ansichtsache. Ich sehe nur kein Verhältnis.
Was soll’s solange alles so denken werden die, die zu schnell fahren auch alles abbekommen und die wirklich Interessanten Fälle gehen an uns vorbei..
Weils keinen Intressiert.
Aber 6 Jahre eindeutig zu viel.


WTF.... Da werd ich richtig Sauer.....

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14

Mittwoch, 9. September 2009, 09:27

Wer von uns sagt er sei noch nie zu schnell gefahren , der lügt , da sind wir uns alle einig.

Aber wenn ich zu schnell Fahre , dann nur wenn ich weiß das ich in dem Moment keine anderen Gefährde und die Strecke einsehen kann! das war bei diesen Typen wohl nicht der fall, er musste ja mit 180 in eine Kurve ! die man glaube nicht gut einsehen konnte ( berichtigt mich wenn es falsch ist) In meinen Augen hat er wissentlich , das Leben seiner Mitfahrer und die des Gegenverkehrs aufs Spiel gesetzt, ob man so etwas als vorsätzlichen Mord bezeichnen kann ? ich finde schon.

Der Typ muss 6 Jahre hinter Gitter weil er derben Bock misst gemacht hat , danach geht er raus und ? kann relativ normal weiter leben, was ist mit den 2 Familien der Opfer ? Hatten sie Frau ? wenn ja war sie eventuell schwanger ? was ist mit dem Kind welches nun ohne Vater aufwachsen muss ? oder Die Eltern deren ihr Kind weggenommen wurde ? und wozu ? weil er cool sein wollte naja Epic Fail .....

Nussi

Profi

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15

Mittwoch, 9. September 2009, 09:45

Nun ja, ich bezweifle STARK, dass er normal weiterleben kann. Wenn man zwei Leben auf dem gewissen hat verdrängt man das nicht einfach so, vorallem hat der Verurteilte 6 Jahre Zeit sich Gedanken darüber zu machen und daran rumzukauen. 2 Freunde auf dem Gewissen zu haben steckt niemand einfach so weg, der Mann wird lange und heftig mit seinem Gewissen zu kämpfen haben, was mE auch völlig in Ordnung ist.

6 Jahre find ich wiederum schon sehr happig, aber wie es die schweizer Justiz gerne macht, will man so vielleicht auch ein Exempel statuieren...

Ob dieses Urteil andere Verkehrsteilnehmer zur Einsicht oder Vernunft bringt zweifel ich hier mal an..

BlackBastard

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16

Mittwoch, 9. September 2009, 10:13

Ich fahre auch gerne mal schnell, und auch nicht selten mal "zu schnell
", aber es sollte immer in einem gewissen rahmen bleiben.

Ich mag so situationen nicht wo ich das gefühl habe in meinem Auto nur beifahrer zu sein und hoffen muß das es nochmal gut geht.

Man muß sich grenzen stecken und wenn man andere Leute mit im auto hat sollte man es wirklich nicht übertreiben.

Den Faktor Zufall kann man nie mitberechnen und das ist immer mein bedenken.

6 Jahre Haft für eine Fehlentscheidung finde ich auch hart, ich bin ganz ehlrich, das hätte mir auch schon passieren können.

Zwar nicht mit dem Tempo, aber es hätte schon passieren können in manchen situationen.

Der Typ hat sich schon genug bestraft, ich kann mir sowas nichtmal vorstellen, ein oder mehrere menschenleben auf dem gewissen zu haben. ;(

Ich hoffe das ich niemals in die lage kommen werde.


Was würdet ihr denn sagen wenn es so auf der Nordschleife passiert währe ?
Was währe da anders ?

17

Mittwoch, 9. September 2009, 10:30

Die welche sich über die Höhe der Strafe aufregen, sollen sich mal Fragen ob es auch mit der Vorgeschichte des Fahrers zu tun haben könnte.

Mir war er jedefalls nicht unbekannt. ;( Mehr möchte ich nicht hier Öffentlich nicht schreiben.

@BlackBastard: Auf der Nordschleife hat es zum Beispiel schon mal kein Gegenverkehr und kein Tempolimit!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Box_10« (9. September 2009, 10:30)


18

Mittwoch, 9. September 2009, 10:48

Ich hab mich seit dem Einstellen des Berichtes mal zurückgehalten mit meiner Meinung und wollte erst mal sehen was hier so abgeht.

Fakt ist, der Fahrer war viel zu schnell.
Der Unfall und seine Folgen für direkt und indirekt Betroffene hatte einen viel zu hohen Preis. Das dieser nicht ohne Konsequenzen bleiben darf, da sind sich wohl alle einig.

Aber; ( nun kommt das Aber )

ich habe irgendwie auch Mühe, mit dem sogenannten Exempel.
Es sind meiner Meinung nach doch schon sehr amerikanische Züge zu erkennen.

Können wir so nicht alle zu "Mördern und Verbrechern" werden ?

Sind der Baumeister und der Bauherr auch Mörder, wenn bei der Renovation ihres Hauses ein Dachdecker oder Zimmermann vom Dach stürzt und kein Gerüst stand, weil es sich nicht lohnte eines hinzustellen um zwei Ziegel auszuwechseln ?
Ist der Laden- oder Bürochef auch mit Gefängnis zu bestrafen, wenn sein Arbeiter von der 3-stufigen Treppe, welche ins Lager oder Archiv führt, stürzt und sich das Genick bricht und die Treppe nicht der Suvavorschrift entsprach welche besagt, dass ab 3 Stufen ein Handlauf vorgeschrieben ist.
Der Automechaniker, welcher einen Kunden beim Rückwärtsfahren überfährt, weil wer nicht erst gehupt hat.

Bei diesem Fall steht ausser Frage, dass der Fahrer mehrere Fehler beging, welche bestimmt mit Leichtsinnigkeit zu begründen wären.
Zwei Menschen haben bei diesem Unfall ihr Leben verloren und wurden ihren Lieben entrissen, der Schmerz dieser Familien ist wohl kaum zu beschreiben.
Dennoch finde ich das Urteil nicht mit anderen Verbrechen vergleichbar.
Dieser Unfall war bestimmt nicht gewollt, was man von Vergewaltigungen und Kinderschändungen wohl nicht behaupten kann. Diese Täter oder Kreaturen, gehen nicht viel länger ins Gefängnis und machen sich bestimmt kein Gewissen über ihre Taten, aber deren Opfer tragen die ihnen zugefügte Pein ein Lebenlang mit sich herum und werden wohl immerwieder bei bestimmten Begebenheiten und in ihren Träumen daran errinnert.
Wenn man nun sechs Jahre für einen Autounfall kriegt, was sollte dann die gerechte Strafe für solche Kreaturen sein ?
Oder ist Justizia zur Blindheit auch noch Taub und hört deren Opfer nicht Nachts schreiend und schweissgebadet aufwachen....

Ob der Weg, den dieses Gericht nun eingeschlagen hat der Richtige ist, weiss ich nicht.
Ich befürchte einfach, dass der Weg ins Gefängnis für jeden, der sich im Strassenverkehr bewegt nun einfach sehr nahe ist, und eigentlich jeder immer Gefahr läuft zu einem Häftling zu werden.
Oder wann wäre es denn keine Mutmassliche Tötung mehr gewesen ?
Mit 187 kmh, mit 150 kmh, mit 105kmh oder gar erst mit 100kmh, da dies ja die erlaubte Geschwindigkeit gewesen wäre...
Dies scheint ja anscheinend der springende Punkt zu sein.
Wann ist Ottonormalverbraucher ein "Schnellfahrer" und ab wann ist er ein Raser und somit auch ein potenzieller Mörder ?

Beiträge: 842

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19

Mittwoch, 9. September 2009, 11:28

einen unterschied zwischen schnell Fahrer & Raser gibt es meiner bescheidenen Meinung nach nicht, Schnell Fahrer nennen sich die Fahrer die meinen doch nur etwas über der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzung zu fahren, und wenn diese leute noch überholt werden, werden die Fahrer als Raser bezeichnet (also die , die überholen) ...

Klar es gibt 1000 Stellen , wo man eigentlich schneller Fahren könnte wenn die strecke frei ist , aber Geschwindigkeitsbegrenzung stehen nicht nur zum vergnügen an manchen stellen.

Wegen den Beispiel mit dem Gerüst , der Treppenstufe , für so etwas gibt es den Arbeitsschutz :) dieser klärt in solchen fällen den Sachverhalt :)

Und das justitia in manchen fällen nicht nur Blind , sondern auch Taub & Stumm & Begriff stutzig ist , wissen wir alle. Nur weil Kinderschänder / Vergewaltiger weniger Strafe / eine gleiche Strafe bekommen , bedeutet das nicht das dies eine angemessene strafe für solche Leute ist. Dort müsste man noch viel viel härter ran gehen , aber was will man bei einer Blinden und begriffsstutzigen Alten Dame da machen?

Nun ja , jeder hat halt andere Ansichten von Gerechtigkeit und man sollte sich nicht darüber streiten oder so :)

Alain

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20

Mittwoch, 9. September 2009, 11:35

Roman du hast es genau richtig beschrieben!

Er hat einen Fehler gemacht ganz klar und anscheinend ist es kein unbeschriebenes Blatt! Aber wer sagt das er nicht zum Schnellfahren animiert wurde und seine Beifahrer das Auto in Action erleben wollte und er halt so blöd war und über seine Verhältnisse gefahren ist?

Es ist schwierig hier als Aussenstehender ein Urteil zu fällen. Grundsätzlich kann immer ein Unfall passieren und dazu braucht es nicht immer übersetzte Geschwindigkeit es reicht auch nur ein Unachtsamkeit und wenn alles dumm will sterben dabei auch Beifahrer was passiert dann?

Ich habe generell Mühe (nicht speziell in diesem Fall) das der Autofahrer kriminalisiert wird aber auf der anderen Seite Verbrecher, Drogenhändler usw. auf Bewährung draussen sind! Für mich geht da etwas im Rechtssytem nicht auf!

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!