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dax-one

unregistriert

1

Donnerstag, 17. Juli 2008, 20:46

kleiner unfall

hallo,

am 10.07.08 ist mir ein rollerfahrer in der schweiz hinten drauf gefahren.
als ich abbiegen wollte und wartete das der gegenverkehr vorüber fährt. ich stand also schon mit blinker und bremslicht. der rollerfaherer hat mich zu spät bemerkt und beschädigte meine linke hintere seite sammt spoiler. er gab die schuld zu und unterschrieb auch ein schuldgeständnis mit abegelichtetem führerausweis. haben tel. nummern ausgetauscht und ich sagte dass ich mich mit einem reparaturkosten voranschlag melde. nun habe ich einen und der beträgt ca 2100sfr.
meine frage was mache ich wenn er nicht zahlen will?
welche möglichkeiten habe ich wenn es über seine versicherung läuft?
also geld auszahlen lassen oder muss die versicherung das geld an die spenglerei bezahlen?

achso, polizei haben wir keine gerufen.

danke im vorraus für hilfe.

lg dax one

Subi_impreza

unregistriert

2

Donnerstag, 17. Juli 2008, 22:31

:prophet: SCHLECHT......................

pro

AK-Schweiz

Beiträge: 4 105

Registrierungsdatum: 15. März 2005

Wohnort: Aarau

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3

Donnerstag, 17. Juli 2008, 22:51

Bei einem Unfall ist man verpflichtet die Polizei zu verständigen!
Falls man dies nicht macht sollte man wenigstens ein
europäisches Unfallprotokoll ausfüllen.

Darum:

Zitat

Original von Subi_impreza
:prophet: SCHLECHT......................
und selber Schuld wenn der andere dann nicht zahlt!

pro

PS: Ein EUP ist kein Schuldeingeständnis, sondern erleichtert lediglich die Abwicklung bei der Versicherung.

PPS: Ein Schuldeingeständnis auf der Unfallstelle unterschrieben nützt dir vor Gericht genau nichts ;)
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

4

Donnerstag, 17. Juli 2008, 23:03

Zitat

Original von pro
Bei einem Unfall ist man verpflichtet die Polizei zu verständigen!
PS: Ein EUP ist kein Schuldeingeständnis, sondern erleichtert lediglich die Abwicklung bei der Versicherung.

PPS: Ein Schuldeingeständnis auf der Unfallstelle unterschrieben nützt dir vor Gericht genau nichts ;)


SUPER !!! ;(

Jetzt ist man auf seinen Ausweis angewiesen und weiss das heute beim kleinsten Scheiss schon von Ausweisenzug geredet wird ( nicht beherrschen des Fahrzeugs etc. X( ) und hat Mitleid mit dem Anderen, dann das ! :fluch:
Was nun ? Mit Sheriff schlecht und ohne auch....
Wir verfallen wieder in die Anarchie zurück, wenn das so weitergeht.
Was müsste man den laut Fachmann tun ? ( Menschlich gesehen, da jedem mal ein Fehler passieren kann....)

Imprezawrx02

unregistriert

5

Donnerstag, 17. Juli 2008, 23:42

hi, du kennst sicher seine versicherung??!! frage dort nach, ob er den schaden gemolden hat. wenn ja must du dir keine sorgen machen. ;)

dein armer scooby :(

gruss patrick

pro

AK-Schweiz

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6

Freitag, 18. Juli 2008, 02:17

Zitat

Original von RGS
Was müsste man den laut Fachmann tun ? ( Menschlich gesehen, da jedem mal ein Fehler passieren kann....)

genau das was ich oben geschrieben habe... :hmm:

bei so einer "lapalie" kommt die polizei zur unfallstelle.

wenn:
1. keine verletzten
2. kein 3. schaden
3. kein grobes verschulden (alkohol, vortritt missachtet)
4. kein hoher sachschaden
5. der unfallhergang/die sachlage klar ist

dann wird die polizei zum EUP raten und in der regel beim ausfüllen behilflich sein ;)
also keine anzeige, kein führerausweisentzug... einfach nur "freund und helfer"!

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Alain

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 5 119

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Wohnort: Kt. Bern/Schweiz

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7

Freitag, 18. Juli 2008, 07:10

Oder sagen wir haben zur Zeit keine Leute frei ;)

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

8

Freitag, 18. Juli 2008, 10:15

Das man bei einem Unfall verpflichtet ist die Polizei zu rufen wäre mir neu! Polizei muss nur gerufen werden wenn es Verletzte gibt oder wenn eine Unfallpartei dies wünscht.

Europäisches Unfallprotokoll komplett ausfüllen und dann wird der ganze Fall von den Versicherungen abgewickelt.

Dass die Polizei als Freund und Helfer auftritt und zum EUP rät kann vorkommen, ist aber nicht immer so und wenn sie dann der Eifer packt kann man den Führerausweis schneller deponieren als einem lieb ist!

dax-one

unregistriert

9

Samstag, 19. Juli 2008, 17:03

danke für die hinweise. nun ja "selber schuld" mag sein. war so erschrocken und hab nich drann gedacht das es so ein protokoll giebt.

werde mich mit ihm noch ma in kontakt setzten. er meinte er hat es der versicherung gemeldet und die nemen mit mir oder dem spengler kontakt auf. nun, ich werde mich jetz noch mal dahinter klemmen.

mfg dax one

Kaneda1980

unregistriert

10

Samstag, 19. Juli 2008, 19:44

noch einen kleinen verbesserungsvorschlag bei der vorgehensweise:

wenn man nicht schuld ist gleich einen gutachter rann zitieren
(egal ob dekra oder freier ....)
kosten werden von der versicherung des verursachers getragen

rechtlich steht man auch bei der schadenshöhe wesentlich besser da.
auch wenn die werkstatt noch mehr festellt, wird das mit ins gutachten übertragen.

hab ich so gemacht als mir einer ins geparkt auto rein gefahren ist
auf anraten meines anwalts.


mfg kaneda

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kaneda1980« (19. Juli 2008, 19:46)