Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

  • »CarstenB« wurde gesperrt

Beiträge: 1 666

Registrierungsdatum: 16. Februar 2003

Wohnort: Deutschland, NRW, Siegen

  • Private Nachricht senden

41

Mittwoch, 30. November 2005, 14:43

Wurde letztens angehalten, als ich morgens in aller früh' von der Nachtschicht zurückkam. Habe bei einer (in alle Richtungen gut einsehbaren) Kreuzung wohl irgendwie im falschen Moment Gas gegeben. War ja auch der erste Tag wo richtig Schnee lag. Kann ja mal passieren...

Jedenfalls standen dann 200m weiter in einer Einfahrt die Herren in grün... (und das um die Uhrzeit... tztztz...)

Haben dann nur gefragt ob "ich den Wagen denn unter Kontrolle" hätte... Habe das grinsend bejaht und wurde dann nur noch gebeten doch bitte "kontrolliert weiterzufahren"...

,

torquemada

unregistriert

42

Dienstag, 7. März 2006, 22:40

1986, Mülheim an der Ruhr mitten in der City, High Noon, den Führerschein ein Jahr, rasant um die Kurve gefahren, Reifen quietschen, Rennleitung hat die Kelle geschwungen, 15,- DM wg. "übermässiger Strassenbenutzung"...


subarashii

Mitglied im GT-Club

  • »subarashii« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 457

Registrierungsdatum: 9. Mai 2004

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

43

Mittwoch, 8. März 2006, 17:42

@torquemada
"übermäßige Strassenbenutzung" ? Das finde ich aber eine komische Begründung. Ich habe mal im Bußgeldkatalog geschaut, was darunterfällt:

1.Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt
2.Als Kraftfahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 1 StVO an einem Rennen mit Kraftfahrzeug teilgenommen oder derartige Rennen veranstaltet
3. Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ

Entweder hat man Dich damals an der Nase herumgeführt oder es stand 1986 anders im Bußgeldkatalog?


Gruß Subarashii

Blubbel

unregistriert

44

Mittwoch, 8. März 2006, 18:42

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>2.Als Kraftfahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 1 StVO an einem Rennen mit Kraftfahrzeug teilgenommen oder derartige Rennen veranstaltet<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
die haben das wohl als begründung genommen. Für sowas muss man nicht immer zu zweit oder mehr sein

Und einfacher nen Denkzettel verpassen geht nicht.

PS: sollte aber eigentlich nach Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

Zu Absatz 1


I.Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch
1.unnötiges Laufen lassen des Motors stehender Fahrzeuge,
2.Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen,
3.unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren,
4.zu schnelles Fahren in Kurven,
5.unnötig lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln

Vermeidbare Abgasbelästigungen treten vor allem bei den in Nummer 1 bis 3 aufgeführten Ursachen auf.

eine Strafe ausgesprochen werden. Ist denen wohl nicht mehr eingefallen


geändert von: blubbel on 08/03/2006 18:59:35

Bonetec

Profi

Beiträge: 1 237

Registrierungsdatum: 26. Juni 2003

Wohnort: Karlstadt

  • Private Nachricht senden

45

Donnerstag, 24. August 2006, 17:46

torquemada: stimmt "übermässige Strassen_ab_nutzung"

hatte ich auch schon ;)


torquemada

unregistriert

46

Donnerstag, 24. August 2006, 19:58

gab´s wohl in NRW mal ne Sonderschulung für die Jungs von der Trachtengruppe...

mein Luder schluckt

resonic

Profi

Beiträge: 1 055

Registrierungsdatum: 8. April 2008

Wohnort: München

  • Private Nachricht senden

47

Dienstag, 29. September 2009, 19:22

Ich hab da mal eine Verwarnung hier in München erhalten, die nannte es übermässige Fahrbahnbeanspruchung. Mei, ein Auto hat quer nun mal zwei Spuren nötig ansonsten geht das ja schließlich nicht ;)