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subarashii

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1

Sonntag, 27. November 2005, 00:51

Strafe fürs driften, schon jemand passiert?

Bei Nacht, auf breiter Strasse, kein Verkehr, keine Fussgänger nur leider ein Polizeiauto in der Seitenstrasse .

Die Folge: Fahrzeugpapierkontrolle und die Ermahnung bei Glätte vorsichtiger zu fahren, damit das nicht noch einmal passiert. War ja auch ganz unfreiwillig .

Kann das auch anders ausgehen? Kann man dafür auch eine Geldstrafe aufgedrückt bekommen und wenn ja, mit welcher Begründung (StVo)?



Gruß Subarashii

STIMike

unregistriert

2

Sonntag, 27. November 2005, 00:57

Also bei uns wäre das wohl Verlust der Fahrzeugkontrolle und kann einen Monat Entzug geben.

-------------------------
Have a nice day!

subarashii

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3

Sonntag, 27. November 2005, 01:05

Ist sicher davon abhängig, wie man Verlust der Fahrzeugkontrolle definiert. Sonst müßte ja jedes "heckschwänzeln" so bestraft werden oder?

Gruß Subarashii

bullrich

unregistriert

4

Sonntag, 27. November 2005, 01:28

hehe,

dieses Thema hatten wir vor ~ 16 Jahren schon....

Driften bis der Arzt kommt...

Der bulli mit nem /8er und der Kollege mit nem 307 D (langversion und andersrum )=:)

wer gut fährt und sich ausdrücken kann.. :-)

C U ...



are you
bright enough ?

DerLuchs

unregistriert

5

Sonntag, 27. November 2005, 01:50

Mh...mir fällt jetz nix dazu ein. Eigentlich is das in D jetz nicht definitiv strafbar. Hab zumindest nix gefunden...

Musst halt nur, wie el Bullri(ts)ch schon sagt, bissel gut reden können.
Denn wenn die dich sehen, könnte man höchstens über den "Zweck" diskutieren, sprich ob du Nachts noch ohne Grund rumfahren musst. Das würde dich dann glaube 10 oder 15 Euro kosten. Steht auch irgendwo in der STVO drin, gemäß Wortlaut: ...sinnloses Herumfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wegen Lärm und blablabla... (weiß ich von nem Grünen, der das selber schon verhängt hat).

Aber ansonsten verhält sich das Ganze ja wie, wenn man "ausversehen" von der Kupplung an der Ampel abrutscht... *lol*

Kannst ja sagen, dass es dort "unverhältnismäßig" rutschig bzw. glatt war.
Wer will das Nachprüfen?!

Meine Meinung dazu...
Weiß ja nich, wie sie dir "entgegengekommen sind". Denk mal sie haben das mit "bei Glätte vorsichtiger fahren" mehr gesagt, weil sie es wussten, dass du bissel probiert hast. ODER?! Ich kenn da nämlich auch andere Cops.

Gruß und gute Nacht...

--- Der Tod lauert auf der 3. Spur ---

... Marcsubilami ...

Mäcky

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6

Sonntag, 27. November 2005, 05:45

Hallo!

Also in Österreich wird da genauso geandet wie hinterradfahren mit dem moped!

"Nichtbeherschen des Fahrzeuges" nund kostet einen kleinen Betrag. Hinzukommen kann noch "unnötige lärmverursachung" oder so!





cu

Mäcky


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7

Sonntag, 27. November 2005, 07:40

Nö kostet nix. Solange du keinen anderen anditscht, oder sich Fußgänger mit einer Shaolin-Kampfrolle in die Büsche retten müssen. Im Extremfall musst du dir ein Verkehrsdidaktisches Gespräch anhören.
Steht nirgends in der StVO, dass man vor Kurven bremsen muss oder sie mit den Vorderrädern zuerst durchfahren muss. Solange du dich an die Mindestgeschwindigkeit auf den Schildern hällst...


rubberduck

Schinder

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8

Sonntag, 27. November 2005, 10:25

ich hatte vor einigen jahren mit meinem legacy turbo mal das vergnügen, eine kostenlose belehrung von einem netten (wirklich) polizisten verpasst zu kriegen. ich kam ziemlich quer aus ne kurve, da standen schon die herren in leuchtorange und winkten mir zu. man wies mich darauf hin, dass ich eine anzeige riskiere wegen "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs", sollte ich nochmal erwischt werden. das wars dann aber auch. ich denke, die hatten an dem abend genug mit denen zu tun, die ihre fuhre wirklich nicht im griff hatten, deswegen war die belehrung auch kurz und vor allem schmerzlos.


And God says: "Let there be bright." And there was bright. And it was good.

Strexe

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9

Sonntag, 27. November 2005, 12:38

Hi,

Eines Nachts in Berlin. Es schneit! Treffpunkt Parkplatz Olympiastadion. Alles driftet. Die Polizei kommt.
Bulle: " unnötiges Hin- und Herfahren!"
Wir: " NÖ!"
Bulle: " Dann stell ich jetzt Ihr Auto sicher"
Mein Mann: " NÖ!"
Bulle: " Ich schlag Sie zum Verkehrsunterricht vor!"
Mein Mann: "Ich hab mehr Führerscheine als Du, was willst Du eigentlich?!"
Bulle: " Deswegen müssen Sie nicht immer alles richtig machen" und verbittet
sich das " DU "
Ich: " Nur weil Du Bulle bist, mußt Du nicht immer Recht haben!"

Bulle schreibt Anzeige und paßt auf, daß keiner mehr driftet.

Einige Tage später kommt die Anzeige ins Haus. Parken in zweiter Spur auf dem Parktplatz! Hä

Widerspruch eingelegt! Wo soll man auch nachts auf einem leeren Parkplatz in zweiter Reihe parken?

Wortlaut unter anderem:
"... ich kann mir diese Falschanzeige nur vorstellen, falls der anzeigende Beamte die Nummer .... hat ( hatten wir uns geben lassen ), der schon vor Ort durch sein arogantes Auftreten für belustigende Erheiterung sorgte!!! siehe Zeugen"

Zwei Wochen später: Verfahren eingestellt!!!!!!

HEHEHE

Strexe


BurschiK

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10

Sonntag, 27. November 2005, 14:46

Ich bin in Wien driftend in ein Planquadrat gekommen, 8 Polizisten hektisch auf der Straße. Ich war ganz ruhig und einsichtig, habe aber bis auf eine leichte Geschwindigkeitsübertretung alles bestritten, was aus meiner Sicht auch gerechtfertigt war. Der Drift war nicht unkontrolliert und ich konnte ihn ja auch ohne Probleme vor den Beamten beenden, eine hohe Geschwindigkeitsübertretung war es auch nicht, waren nicht mehr als 60km/h. Dafür habe ich dann halt 35 EUR gezahlt, interessant war daß sie keine Kontrollen am Fahrzeug vornahmen, irgendwie hätte ich damit gerechnet.



7.Gesamtplatz in der Motorrad-ÖM: www.444erracingcrew.at.tf
Danke an alle Sponsoren!

subarashii

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11

Sonntag, 27. November 2005, 15:56

Dann hätten wir das wohl geklärt:

In der Schweiz = Verlust der Fahrzeugkontrolle
in Österreich = Nichtbeherschen des Fahrzeuges
und in Deutschland wenn überhaupt = unnötiges herum fahren

Da scheint sich Deutschland, im Vergleich zur Schweiz und Österreich mal wieder als Autofahrer-freundlicher zu behaupten.

@ Srexe
Parken in 2. Reihe ist echt Spitze. Man kann es ja mal versuchen, der/die Blöde wird schon zahlen?!

Ob das auch für Donuts drehen gilt? Da es hier offensichtlich vorsätzlich geschieht.




Gruß Subarashii

DerLuchs

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12

Sonntag, 27. November 2005, 18:15

Durchdrehen der Räder kann aber glaube auch 10 Euro kosten...

--- Der Tod lauert auf der 3. Spur ---

... Marcsubilami ...

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13

Sonntag, 27. November 2005, 18:59

Die 10 Euro wären dann wahrscheinlich: "Sie verursachten Lärm durch unnötiges schnelles Beschleunigen beim Anfahren."


14

Sonntag, 27. November 2005, 22:20

Meine heutige Story zum Driften:
Heute habe ich meine Winterreifen montiert. In der aufkommenden Dunkelheit wollte ich dann ein wenig den verschneiten Parkplatz (mit parallel verlaufender Straße mit Steigung) nahe einem Wald zum "Winterreifen überprüfen" nutzen.
Gesagt, getan. Um nicht evtl. Äste oder sonstige Hinternisse zu überfahren schaltete ich das Nebellicht ein. Da der Parkplatz nicht sehr lang war ist nach einigen Drifts schnell Schluß und ich leitete mit der Handbremse einen 270 Grad Turn ein um den Parkplatz wieder hinunterzufahren. Auf dem Weg nach unten sah ich ein auf den Parkplatz zufahrendes Fahrzeug mit komischer roter Beleuchtung. rote LED-Spritzwasserdüsen? nein, dafür waren sie zu hoch. Ein Taxi? nein.
Ich hilt erstmal an und bemerkte das dort ein STOP rot leuchtete. Also doch kein Taxi.
Das Fahrzeug hilt ebenso an, 2 Personen stiegen aus und bewegten sich auf mich zu. Also Scheibe runter und gewartet.
"Guten Abend, Führerschein- und Fahrzeugkontrolle."
"Guten Abend. Ähm, das ist jetzt schlecht. Wäre es möglich, das sie mir 500m folgen zu meiner Wohnung. Dort habe ich die Papiere."
"Warum haben sie keine Papiere dabei?"
"Ich habe gerade die Winterreifen montiert und habe gerade kurz mein Allradfahrzeug mit Winterreifen getestet."
Die Polizistin darauf hin: "Nun ja, ok. Dann noch einen guten Abend"
Darauf hin gingen sie wieder zum Fahrzeug. Die Polizistin rief mir bevor sie einstieg noch zu: "Aber so nebelig ist es nicht, oder?" und ich schaltete mein Nebellicht wieder aus ;)

MfG
2-bias

15

Montag, 28. November 2005, 12:19

Auch in D kann man das als Verboten auslegen. Das fällt unter den Punkt:
"Das Fahrzeug sollte so gefahren werden das man es immer unter Kontrolle hat." WIR wissen wie das mit der Kontrolle ist...aber der Polizist KANN es auslegen... Meist (bei uns auf leeren Parkplätzen) haben sie aber nichts dagegen. SOLANGE wir unter uns auf dem Parkplatz bleiben. Sie sehen das sogar positiv da man so sein Fzg. besser kennen lernt. Auf der Strasse würden wir jedoch Ärger bekommen.

_____________
Member of SCD
Member of SCE

16

Montag, 28. November 2005, 19:07

@Strexe & Holger
Vielleicht sollte die Polizei in Berlin auch mit Allradfahrzeuge ausgestattet werden. Ich habe gehört(!) denen werden die BMW's weggenommen weil sie die zu schnell kaputt fahren (damit nicht umgehen können).
Dafür bekommen sie jetzt diese VW Touran oder Caddy.
Sie sollten mal vernünftige Autos (Subarus) mit einem Fahrsicherheits- und Drifttraining bekommen!
Aber dann währen die verschneiten Berliner Parkplätze wohl mit fröhlichen zweite Reihe parkenden, driften und johlenden Polizisten belegt.
Hups.......

fG
Matthias


Strexe

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17

Dienstag, 29. November 2005, 09:37

Hallo Justi,

na das mit den VW's war wohl auch nix....
<pre id=code><font face=courier size=2 id=code>http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/102164.html</font id=code></pre id=code>

hehehe

Das witzige an der o.g. Aktion war, daß drei seiner Kollegen hinter dem Polizisten standen und sich einen grinsten, ohne nur ein Wort dazu zu sagen. Die wollten ihren Kollegen wohl ins offene Messer laufen lassen.

Strexe



geändert von: Strexe on 29/11/2005 09:38:49

silver

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18

Dienstag, 29. November 2005, 13:10

hatte auch so ein Erreignis gestern..

Aber nur mit einem Hobbypolizisten:

Bin für etwa eine Minute auf einem relativ grossen Parkplatz am driften, kommt ein ältere Zeitgenosse mit Hund und schaut sich mein Nummernschild an (hatte extra gestoppt um ihn nicht unnötig zu nerfen).. Frag ich ihn, was das Problem sei, sagt er der platz sei nicht für "solche Manöver". Auf meine Frage, ob er meine das sei verboten sagte er, ich solle dann schauen "was drinn steht"..

LOL

Mal schauen, vielleicht hör ich mal was..


http://impreza.fotopic.net

STIMike

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19

Dienstag, 29. November 2005, 13:31

lol, vergiss es, der hat eh nix zu melden...
Und wenn er zur Polizei rennt (so alte Trottel haben oft nix besseres zu tun, ist mir auch schon passiert), können die eh nix machen. Er hat ja keine Beweise, da könnte ja jeder kommen der dir eins Reinwürgen will.
Ich wurde auf den P Posten bestellt,ging bei mir zwar um Ueberholmanöver, ich hab meine Sicht der Dinge erklärt (stelle ohne Ueberholverbot, Vorderman fuhr deutlich unter 80), der Polizist (das war meine beste Begegnung mit einem solchen) meinte aber eher die Leute würden spinnen mit was für Mist die zur Polizei kommen.

Ach ja und sowieso: Parkplätze sind meistens Privatgelände, da muss eh der Besitzer dich anklagen.


-------------------------
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geändert von: STIMike on 29/11/2005 13:33:56

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20

Dienstag, 29. November 2005, 13:48

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Parkplätze sind meistens Privatgelände, da muss eh der Besitzer dich anklagen.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Zumindest in Deutschland gilt die StVO nur auf gewidmeten Verkehrsflächen. Deshalb sind die ganzen Verkehrschilder auf Parkplätzen, Parkhäusern nur Zierrat. Die kann man mit voller Absicht ignorieren. (Die Leute regen sich immer so schön auf wenn man entgegen den Pfeilen in Parkhäusern fährt und ihnen einen Parkplatz wegschnappt ) Es gilt lediglich das Prinzip gegenseitiger Rücksichtnahme.




geändert von: Omawari_San on 29/11/2005 13:49:11