Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

STIMike

unregistriert

21

Dienstag, 29. November 2005, 13:52

Wir wurden hier mal angehalten weil wir gedriftet sind und Sprintrennen gemacht haben auf nem Expo Parkplatz (nachts, vollkommen leer und ohne Anwohner) vor ein paar Jahren, die Polizei meinte aber sie können nichts machen ausser den Besitzer zu informieren und der erhebt Anklage. Ist aber nie dazu gekommen.
Ausserdem sei es ihnen lieber wir machen das hier als auf der Strasse.

-------------------------
Have a nice day!


geändert von: STIMike on 29/11/2005 13:52:44

patGT

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 3 742

Registrierungsdatum: 28. November 2001

Wohnort: Luzern, Schweiz

  • Private Nachricht senden

22

Dienstag, 29. November 2005, 13:57

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Er hat ja keine Beweise, da könnte ja jeder kommen der dir eins Reinwürgen will.[..]Ich wurde auf den P Posten bestellt,ging bei mir zwar um Ueberholmanöver, ich hab meine Sicht der Dinge erklärt (stelle ohne Ueberholverbot, Vorderman fuhr deutlich unter 80)<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>Da hast Du recht. Passt aber auf, wenn es zwei Leute sind, die Dich anzeigen. Bei mir die genau gleiche Situation ausserorts, aber zwei rechthaberische Sonntagsfahrer, die sich zusammenschlossen (die sahen halt nur noch rot bei Heckflügel und Auspuff).
Dann sieht es nämlich anders aus und Du musst Deine Unschuld beweisen, selbst wenn keine Messungen, Dokumentationen etc. vorliegen. Ja, soweit sind wir hier, richtig gehört.

Im Moment hab ich das Verfahren am Hals, Einsprache mit Rechtsschutzversicherung allerdings bereits erfolgreich. Entgegen erstem Urteil nun doch kein gefährliches Manöver auch nach Ansicht des Amtsstatthalteramts. Das will was heissen und das tut einen auch gut, diese Bünzlis zu entkäften. Ganz überstanden ist es aber nicht und wird es wohl auch nicht ganz werden. Wegen Ueberholweg (=Geschwindigkeit)...

Gruss
Patrick




geändert von: patGT on 29/11/2005 13:58:00

geändert von: patGT on 29/11/2005 13:59:32
MY23 BRZ
MY09 Legacy BPS 3.0R Executive S 6-MT

Shadow

Meister

Beiträge: 2 253

Registrierungsdatum: 5. November 2001

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

23

Dienstag, 29. November 2005, 13:59

Meinem Kollegen gab's mal für auf dem Parkplatz driften eine Busse für "Unnötige Lärmerzeugung" und "Nicht beherrschen des Fahrzeugs". Mit einer Einsprache konnte er aber glaubhaft machen, dass es sich um ein "Training" handelte, sich die Fahrphysik auf Schnee praktisch anzueignen. So wurde der Vorwurf der nicht Beherrschung erlassen


STIMike

unregistriert

24

Dienstag, 29. November 2005, 14:08

Beim Lärm ist eben so wenn es Anwohner hat...dann können sie dich dafür dran kriegen.

-------------------------
Have a nice day!

Carver

Super Moderator

Beiträge: 10 652

Registrierungsdatum: 3. Mai 2002

  • Private Nachricht senden

25

Dienstag, 29. November 2005, 14:10

Leute, jetzt macht doch dem Martin nicht unnötig Hoffnung!

Old-Jailhouse-Silver, wir backen Dir ne Feile in den Rüeblikuchen!


@oma: wie issen das mit den Schildern "Hier gilt die STVO" ?
gilt die dann oder giltet das nicht?


26

Dienstag, 29. November 2005, 14:44

Mmh, theoretisch ist es richtig das auf Privatgelände die STVO nicht GESETZMÄSSIG gilt. Aber wie verhält es sich damit das man ja auf ABGESPERRTEM Grund fahren kann wie man möchte. Bei nicht abgesperrtem privaten Grund gilt das nicht. Ist das auch so mit den Schildern?

_____________
Member of SCD
Member of SCE

27

Dienstag, 29. November 2005, 16:14

xx





geändert von: Mork on 13/01/2006 00:34:03

Beiträge: 2 104

Registrierungsdatum: 20. April 2004

Wohnort: Aus den tiefen des Potts

  • Private Nachricht senden

28

Dienstag, 29. November 2005, 17:13

Leider nein, das Schild "Hier gilt die StVO" könntest du auch ersetzen durch "Hier bellt mein Hund", Hier gilt die Magna Carta" "Hier darf fahren wer froopy ist".
Das ändert nichts daran. Die StVO im Sinne von Vorfahrt, Geschwindigkeit etc gilt wirklich nur auf gewidmeten Verkehrsflächen. Also alles was einen Straßennamen hat und dazugehört.

Was auf diesen Parkplätzen gilt ist der § 1 der StVO. Gegenteilige Rücksichtnahme.

Auf Privatgelände darf man auf keinen Fall alles. So lässt sich z.B. ein Einkaufszentrum bei mir in der Nähe die Parkdeckreinigung bezahlen, falls sie jemand beim Kreisemalen erwischen. (Teuer)
Beim Schnee tuts aber keinem weh. Besonders wenn keine Anwohner belästigt werden und man sämtliche Laternen/Blumenkübel ganz lässt.




29

Dienstag, 29. November 2005, 17:25



xx

geändert von: Mork on 13/01/2006 00:34:41

30

Dienstag, 29. November 2005, 18:00

xx




geändert von: Mork on 13/01/2006 00:35:07

silver

Erleuchteter

Beiträge: 3 096

Registrierungsdatum: 29. Mai 2005

Wohnort: Zürich / Binz

  • Private Nachricht senden

31

Dienstag, 29. November 2005, 18:29

@Mork

Oma hat dann schon ein bisschen ne ahnung.. er hat öfters damit zu tun.. (hab aber deine links nicht gelesen und möchte auch nicht mitdiskutieren, wollte nur das sagen..)

EDIT:
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Der Grundstückseigentümer oder Grundstücksbesitzer will nur den Verkehr von Personen dulden, die in engen persönlichen Beziehungen zu ihm stehen oder gerade anlässlich ihres Besuches auf dem Privatgrundstück eine solche Beziehung anstreben<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Den satz finde ich goil..


<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Passt aber auf, wenn es zwei Leute sind, die Dich anzeigen.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Hund gelten nicht als gesetzliche Personen, oder?


Nein ich glaube eh nicht dass ich da etwas hören werde.. der wollte mich wohl einfach verjagen.. der kann sich das Kennzeichen doch eh keine 3 minuten merken..

Was mich einfach vorallem aufregt ist, dass ich weder grossen Lärm noch irgendwas veranstalltet hab.. Ich fuhr ein mal den Parplatz normal runter, macht einen U-Turn, dann driftend den Parkplatz runter und wieder rauf, dann kam der typ. Und wegen den 20 sekunden driften macht der so ein Zeug! Ich dachte ich hör nicht recht!

Irgendwie hoffe ich fast, dass ich da etwas höre.. damit ich ihm ne niederlage zufügen kann.. so dass er sieht, dass nicht alles verboten ist, wozu er zu alt ist

(sorry, ich bin nicht so, aber der typ... *ausdenohrendampf*




http://impreza.fotopic.net


geändert von: silvergt on 29/11/2005 18:31:38

STIMike

unregistriert

32

Dienstag, 29. November 2005, 18:34

lol, ja der Typ der mich damals angezeigt hatte meinte auch zu mir sie nehmen mir mein Billet weg... LOL.
Er hatte sogar die Frechheit mich zur Rede zu stellen...ich meinte dann nur was er meint das er sei und er solle aus dem Weg gehen.
Schade das er mir nicht mehr über den weg gefahren ist sonst hät ich mal freundlich gewinkt.


-------------------------
Have a nice day!

silver

Erleuchteter

Beiträge: 3 096

Registrierungsdatum: 29. Mai 2005

Wohnort: Zürich / Binz

  • Private Nachricht senden

33

Dienstag, 29. November 2005, 18:41

@Mike

Ich meld mich dann bei dir, wenn ich juristische unterstützung brauche..

Ich glaube ich erinnere mich plötzlich dran, dass der Hund mich angegriffen hat.. hmmm... ach ja so wars.. und er hat ihn auf mich gehetzt! Und er hat meinen Toast gefressen! Ich verklage ihn!

ok, der hund war etwa so gross wie meine Backbox aber egal...


http://impreza.fotopic.net

STIMike

unregistriert

34

Dienstag, 29. November 2005, 18:47

Oder hast du evtl. irgendwo nen Kratzer am Auto? Vielleicht hat er ja auf den armen GT in seiner Wut eingetreten....
2 Fliegen mit einer Klappe...

-------------------------
Have a nice day!

Beiträge: 2 104

Registrierungsdatum: 20. April 2004

Wohnort: Aus den tiefen des Potts

  • Private Nachricht senden

35

Dienstag, 29. November 2005, 20:39

@Mork (Wie der Mork aus "Mork vom Ork" mit Robbin Williams?)
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote> Na, Omawari_San, dann wünsche ich dir, nie an jemanden zu geraten, der sich im Straßenverkehrsrecht etwas besser auskennt.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Hoffentlich hält mich dann nie die Polizei an.

Erst ein mal gibt es dieses ominöse Schild "Hier gilt die StVO" gar nicht. Es stände sonst in der StVO drinn. Es ist quasi frei erfunden und hat sich so eingebürgert.
Das ist auch der Grund warum der Parkplatzbetreiber das Schild aufstellen darf. Richtige Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte. Da hat ein Parkplatzbetreiber nichts mit zu tun. Du kannst ja auch nicht einfach ein Halteverbot einrichten.

Ebenso verhält es sich mit den ganzen Pfeilen und Vorfahrtsschildern auf Parkplätzen. Auch die sind keine Verwaltungsakte.
Kannst da also wild und quer fahren auf einem Parkplatz.
Elementare Verkehrsregeln wie Rechts vor Links, Vorfahrt, Rechtsfahrgebot gelten nicht auf einem Parkplatz.

Ein Parkplatz ist ein faktisch öffentlicher Verkehrsraum ohne wegerechtliche Widmung.
Die Vorschriften der StVO verlangen jedoch zumeist Straßen mit Straßencharakter und wegerechtlicher Widmung. Dies ist auf Parkplätzen nicht gegeben. Es lassen sich somit ein Großteil der Vorschriften der StVO nicht auf Parkplätzen anwenden. Um hier keinen rechtsleeren Raum zu schaffen gibt es in der StVO den § 1. Heißt kurz, solange man keinen behindert, gefährdet, belästigt kann man sogar auf zwei Rädern über den Parkplatz fahren.

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Kann ein privater Parkplatzbetreiber, der Zettelchen an die Scheibe hängt, weil evtl. die Parkzeit ( Parkschein aus Automat ) überschritten wurde, eine Anzeige gegen den PkW-Fahrer beim Ordnungsamt machen und dieses dann per Verwarnung usw. den Pkw-Fahrer verfolgt ? Gilt die StVO in diesem Fall auf einem privaten Parkplatz, wenn kein Schild auf sie und in irgendeine Weise auf den Betreiber hinweist?
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Solange der PKW auf seinem Parkplatz steht, vermietet er das Teil ja an den PKW Fahrer. Den Mietbetrag kann er einklagen. Hat so jetzt nichts mit StVO zu tun.

@silver:
Ja solche verwirrten Leute gibt es...Den gleichen Schlag Mensch trifft man auch oft auf der Autobahn wenn man mal in Eile ist und er der Meinung ist hier ist 120, also darf auch keiner auf der linken Spur schneller sein.




36

Dienstag, 29. November 2005, 22:12



xx

geändert von: Mork on 13/01/2006 00:35:45

silver

Erleuchteter

Beiträge: 3 096

Registrierungsdatum: 29. Mai 2005

Wohnort: Zürich / Binz

  • Private Nachricht senden

37

Mittwoch, 30. November 2005, 07:15

@Mork

Den Beitrag gibts schon...

Und Frikadellenwender dürfen auf Parkplätzen machen was sie wollen..


http://impreza.fotopic.net

38

Mittwoch, 30. November 2005, 13:50

xx

geändert von: Mork on 13/01/2006 00:36:09

silver

Erleuchteter

Beiträge: 3 096

Registrierungsdatum: 29. Mai 2005

Wohnort: Zürich / Binz

  • Private Nachricht senden

39

Mittwoch, 30. November 2005, 14:14

Die Forumssuche ist entgegen häufiger Kritik nicht doof sondern einfach nur eine Textsuche und sucht darum nur das, was man eingibt und nicht irgendwelche ähnliche Sachen usw.

Also einfach mal noch andere möglichkeiten eingeben (die thread-titel sind entgegen aller admin-bemühungen nicht immer ultimativ bezeichnend) und siehe da:

Da ist der Thread..


http://impreza.fotopic.net

giova

Schinder

Beiträge: 1 398

Registrierungsdatum: 23. Oktober 2003

Wohnort: Italien

  • Private Nachricht senden

40

Mittwoch, 30. November 2005, 14:30

OT
man, man...
jetzt nimmt er mir auch noch die arbeit weg, der silver