Am besten Du gehst zu Deiner MFK und besprichst das mit dem Chef des Hauses.
Wenn Dir dieser sagt, dass dies mit den vorhandenen Papieren kein Problem ist und er Dir das einträgt reicht es.
Wenn er Stur nach Gesetz geht, geht es eigentlich nicht, da die Typenscheinnummer eigentlich als Mass der Dinge gilt.
Ich hab an meinem Pickup mal eine zusätzliche Federeinheit mit Druckluft als Option im Auge gehabt, falls der Hersteller es nicht auf Garantie erledigen würde.
Papiere waren auch nur "TüV"-geprüft, diese hätten sie aber akzeptiert als ich dies im Voraus abgeklärt habe.
Bei meinem RA hab ich beim letzten Termin auch nachgefragt wie es nun eigentlich aussieht mit meinem Remus Esd. ( Hab ihn zum Vorführen demontiert und den geprüften montiert, im Fall... isch verbotte im Fall...
)
Dieser ist nach Aussage des Prüfers eigentlich nicht zugelassen auf meinem, weil ich ein X im Typenschein habe . Er ist zwar für alle GC8 und ein paar STI's legal, aber nur mit CH-Typennummer halt...
Klingt doof, is aber so...
Die Brembo musste bei meinem auch extra durch die Fakt zugelassen werden, weil ich kein ABS-Gedöns habe und die Zulassung nur für solche mit gilt...