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ilPatrino

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21

Freitag, 8. März 2013, 08:47

"innerhalb der letzten 10 monate" läßt sich durch die vorhandenen rostspuren (unterrostete unfallschäden im innenbereich) unkompliziert widerlegen. und der letzte verkäufer ist - wenn er im vertrag unfallfreiheit garantiert - der gearschte, auch wenn er vielleicht gar nichts vom schaden wußte. der muß dann seinen vorgänger in regress nehmen...

dein einziges problem dürfte die finanzielle situation des verkäufers sein, aber so ein vollstreckungstitel aus einem betrug verfällt ja nicht so schnell...

Nomad

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22

Freitag, 8. März 2013, 09:10

@Bonetec: Da es nach was größerem aussieht, denke ich, dass der Fahrer mindestens einen Abschleppdienst, vermutlich sogar die Polizei gerufen hat.
Falls dem so ist, gibt es einen Eintrag zu dem Unfall. So einfach ist das.

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23

Sonntag, 10. März 2013, 15:19

hey phil, mach noch n bild bei ausgebautem rücklicht. wenn ich solchen pfusch sehe wird mir schlecht. eigentlich hätte die karre nach diesem bumms auf die richtbank gemusst. dumm nur dass ein 15 jähriger subi GT vorher schon 2x als totalschaden abgestempfelt wird..! :-\

aber grundsätich gillt: sobald mal ein lackierer am werk war ist die karre NICHT MEHR unfallfrei!!
ist aber bei einem guten lackierer an plastikteilen fast nicht mehr nachvollziehbar. darum werden auch häufig THEORETISCH nicht unfallfreie autos nach einem parkrempler o.ä. trotzdem als unfallfrei verkauft. einfach weil keiner das gegenteil beweisen kann.

ganz was anderes ist das UNFALLAUTO. dein GT, phil, gehört zweifelsfrei dazu. hier werden tragende teile ersetzt bzw neu eingeschweisst usw! aber auch das soll nix heissen. ein seriös und perfekt repariertes unfallauto stimmt streckenweise nachher noch besser als ein unfallfreies. auch hier im forum ist ein solcher, wunderschöner 05er sti unterwegs! hab alles selbst gesehen!!
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Franziska Teuscher (Grüne/BE) :s_lol: :s_gutenacht: :lolaway:

Phil1291

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24

Dienstag, 9. April 2013, 15:39

Soooo. Es geht weiter.
Nachdem mein Rechtsschutz das ganze untersucht hat und der Meinung ist, dass eine Schadenersatzklage berechtigt ist, war heute morgen ein Experte da, der sich das ganze angeschaut hat und nun eine Schätzung der Schadenhöhe abgeben wird.

Laut seiner ersten Einschätzung wird das Fahrzeug definitiv als Unfallfahrzeug deklariert, weil tragende Teile wie Holm etc. beschädigt sind. ;(
Zur Qualität der Reparatur meinte er lediglich, dass dies ein Schmied im Mittelalter wohl besser hingekriegt hätte... :wacko:

Naja. Ich warte jetzt auf seine Einschätzung und dann sehen wir weiter.

Ich halte euch auf dem laufenden.
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Runeflinger

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25

Dienstag, 9. April 2013, 16:06

toi toi toi und halt uns auf dem laufenden. Kann man ja auch draus lernen, siehe der beitrag "verhandel mal mit dem Verkäufer"... wie der sich wohl hätte abspeisen lassen? ...
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
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Phil1291

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26

Dienstag, 16. April 2013, 13:33

So. Habe gerade das Gutachten erhalten.

Auszug aus dem Gutachten:

Reparaturkosten
Die zu erwartenden Instandstellungskosten wurden ermittelt durch Audatex. Die detaillierte Auswertung liegt
dem Gutachten bei.
Reparaturkosten CHF 7'983.80

Zeitwert
Der Zeitwert wurde festgelegt mittels Schätzung.
Zeitwert CHF 10'185.20

Zustand des Fahrzeuges
Das Fahrzeug hat hinten links einen starken Schaden erlitten. Dabei wurden Seitenwand, Radhaus und
Heckblech stark beschädigt.
Das Fahrzeug wurde sehr schlecht repariert. Radhaus und Heckblech weisen noch starke
Instandstellungsmängel auf. Um das Fahrzeug tadellos zu reparieren müssen die Seitenwand hinten links
entfernt und das Heckblech sowie die innere Seitenwand ersetzt werden. Die Reparaturkosten dafür sind der
beigefügten Audatex-Kalkulation zu entnehmen.

Abklärung Unfallfreiheit
Das Fahrzeug wurde im Primärbereich deformiert. Das Fahrzeug ist eindeutig nicht unfallfrei, es kann nicht als
solches weiter verkauft werden. Bei einem Weiterverkauf muss dieser Umstand deklariert werden (OR Art.
197).
Der Stand der heutigen Reparaturtechnik ermöglicht eine einwandfreie Instandsetzung so, dass der Begriff
Unfallfahrzeug für das reparierte Fahrzeug nicht mehr gegeben ist. Mangelhafte Instand gestellte Fahrzeuge -
wie das hier der Fall ist - sind nicht als Unfallfahrzeuge zu bezeichnen sondern unter dem Begriff "Mängelrüge"
zu regeln. Fehlerhafte oder mangelhafte Instandsetzungen bilden Gegenstand von Mängelrügen.

Definition Minderwert
Ein kommerzieller Minderwert ist bei diesem Fahrzeug nicht mehr gegeben, da der Zeitwert vor Schadeneintritt
weit unter 60% des Neupreises lag.
Ausserdem berechtigen Instandsetzungsmängel nicht zu einer Nachforderung oder einer Minderwert-Forderung
an den Schädiger sondern sind gemäss Obligationenrecht zu regeln (OR Werkvertrag Art. 363ff.).

Fazit
Bei diesem Schaden handelt es sich um eine Mängelrüge, welche bei einer Instandstellung die berechneten
Kosten verursacht (siehe Audatex-Kalkulation).


Mein Rechtsschutz bereitet nun eine Mängelrüge sowie eine Klage vor. Mal schauen, wie lange sich das ganze noch so hinzieht...
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Phil1291

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27

Freitag, 26. April 2013, 09:22

Nochmals ne Aktualisierung:
Da das ganze kurz vor der Verjährung stand, hat sich mein Anwalt nun dazu entschieden, eine Betreibung einzuleiten und somit die Verjährung zu unterbrechen.

Ich habe letzte Woche einen Anwalt zugewiesen bekommen, welcher sich spezialisiert hat auf Klagen solcher Art. Und so nach dem ersten Gespräch habe ich den Eindruck, dass er weiss von was er spricht...
Laut seiner Aussage stehen die Chancen ziemlich gut, dass ich einen Grossteil und evtl. sogar den gesamten Schaden, also die 8'000.- aus dem Gutachten, zurückerstattet bekomme.

Die Frage ist nur wie lange sich das ganze jetzt hinzieht. Erfahrungsgemäss kann sowas Monate dauern. :wacko:
Na man wird sehen. Ich halte euch auf dem laufenden.

Falls jemand Fragen hat soll er die einfach stellen. Bin mittlerweile zwangsläufig doch ziemlich gut informiert.
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Apo

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28

Freitag, 26. April 2013, 09:39

Weiss einer von euch wann sowas in deutschem Recht verjährt?? Ich hab da nämlich so ein verdacht bei meinem STI... :(
Oinkedy...
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Phil1291

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29

Freitag, 26. April 2013, 09:58

Die Rechte aus der Sache verjähren gem. § 477; 4801 S.2 BGB grundsätzlich bei beweglichen Sachen in sechs Monaten oder bei Gebäuden in einem Jahr. Nur bei Arglist gilt die 30-jährige Verjährung des §195 BGB. Aber auch danach kann der Käufer der Kaufpreisforderung eine Einrede entgegenhalten, wenn er gem. § 478 BGB vor Eintritt der Verjährung dem Verkäufer den Mangel angezeigt hat.

http://www.rechtslexikon.net/d/sachmaeng…ehrleistung.htm
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Apo

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30

Freitag, 26. April 2013, 10:18

Ok, dann isses bei mir schon verjährt wenn noch was rauskommt :(
Oinkedy...
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Phil1291

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31

Freitag, 26. April 2013, 10:22

Das häng davon ab, ob der Vorbesitzer davon wusste und es dir verschwiegen hat. Dann käme der Punkt mit der Arglist zum tragen. Und das wären dann 30 Jahre...

Wie lange ist es denn her? Und was ist es überhaupt?
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Runeflinger

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32

Freitag, 26. April 2013, 10:24

Ich gebe hier keine Rechtsberatung, verweise aber auf AKTUELLE Gesetzeslage: (don't trust goggle unless educated in law):

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und
soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
(...)
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen.

§ 438 Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
(...)
3. im Übrigen in zwei Jahren.
(2) Die Verjährung beginnt (...) mit der Ablieferung der Sache.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen
Verjährungsfrist*, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die
Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.


* § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem
Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(...)
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der
Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Maßgeblich ist die früher endende Frist.

Gruß Runeflinger


PS: Wieso ist g00gle ein zensiertes Wort? Jugendgefährdung?
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Apo

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33

Freitag, 26. April 2013, 10:25

Es wäre theoretisch ziemlich genau ein Jahr her, als ich meinen STI gekauft hab. Was mir eben noch etwas suspekt ist, ist der Sprühnebel bzw. der etwas rauhe Lack am hinteren rechten Rücklicht bzw. drumrum.
Kann sein dasses auch noch n schaden vom Originallack ist, aber irgendwie glaub ich das nicht so ganz. Hatte aber bisher nicht die Laune mal Stosstange oder so und Kofferrauminnenverkleidung abzubauen.
Bei der Kofferrauminnenverkleidung fehlen auch die beiden "Plastikmuttern" die die Schrauben verdecken.
Oinkedy...
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Darth Vader

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34

Freitag, 26. April 2013, 14:27

Phil,

Teilweise oder den gesamten Betrag zurückerstattet kriegen...Tja, wenn das eintrifft, dann muss Du ihm doch den Wagen wieder zurückgeben oder?? Ich denke da Du schon weiter daran geschraubt hast wirst du auf eine Teilrückerstattung plädieren oder?
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Phil1291

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35

Freitag, 26. April 2013, 14:39

@Darth Vader:

Ich weiss was du meinst. ;) Aber ich will nicht den gesamten Kaufbetrag zurück. Mit gesamten Betrag meinte ich, dass ich den ganzen Schaden bezahlt kriege. Also die 8'000.- welcher der Gutachter beziffert hat.
Hab mich anscheinend unklar ausgedrückt. :wacko: Ist jetzt korrigiert. :thumbsup:

Grundsätzlich hat der Geschädigte/Käufer, also Ich, drei Wahlmöglichkeiten:

1. Wandelung - Rückabwicklung des Kaufs. Kommt aber nicht in Frage, weil ich bereits wieder sehr viel Geld und Zeit investiert habe und das deshalb fast nicht machbar ist.
2. Ersatzleistung - Auch nicht möglich, weil der Verkäufer keinen zweiten genau gleichen besitzt.
3. Minderung - Eine Reduktion bzw. teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Und genau das werde ich verlangen.
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Darth Vader

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36

Freitag, 26. April 2013, 14:40

Excellent...hoffe es get gut aus.
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gamilon

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37

Freitag, 26. April 2013, 21:59

Hast du den Wagen aus einer Vertragsgarage oder von einem Händler aus dem Orient?

Viele von den verkaufen Autos, von denen sie wissen dass der Motor kaputt ist oder der Wagen einen Unfall hatte.

Ansonsten viel Glück!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gamilon« (27. April 2013, 00:15)


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38

Freitag, 26. April 2013, 23:32

Der Wagen war von Privat. Aber der Vor-vorbesitzer des Wagens ist Clubpartner...
Nur hat der auch nichts von dem Unfallschaden gewusst.
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trallet

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39

Samstag, 27. April 2013, 08:49

Vielleicht kann man ja rekonstruieren wann die Arbeiten in etwa ausgeführt worden sind. Suche nach Prägungen oder weiteres an Anbauteilen in der Nähe des Schadens. Eventuell Rückläuchten mit Prägungen des Herstelljahres etc. Vielleicht findest Du ja irgendwo einen Hinweis auf das Herstelljahr von Anbauteilen die mit ausgewechselt werden mussten. Vielleicht kannst Du ja dann herausbekommen wann der Unfall genau gewesen sein musste und wer den Betrug demnach ins Rollen brachte (Wäre ja auch interessant für den Verkäufer zu wissen wenn er Dir einen großen Betrag erstatten muss)...

Viel Erfolg bei Deiner Klage.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »trallet« (27. April 2013, 09:14)


Phil1291

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40

Mittwoch, 12. Juni 2013, 13:49

Sooo. Und wieder eine Etappe geschafft.

Nachdem nun die Betreibung mit einem Rechtsvorschlag der Gegenpartei zunichte gemacht wurde, hat mein Anwalt nun Klage eingereicht.
Gefordert wird der gesamte Betrag, welcher nötig wäre, um den Schaden wiederherzustellen.

Die Gegendarstellung des Verkäufers sah so aus, dass er mich angeblich über den Unfallschaden mündlich informiert hat. Weshalb er aber dann trotzdem schriftlich zusichert, dass der Wagen unfallfrei ist, sei dahingestellt.
Zudem bin ich ja ein passionierter Rennfahrer und gelernter Automechaniker. Und mit dieser Ausbildung und Fahrzeugkenntnis hätte ich doch erkennen müssen, dass der Wagen nicht unfallfrei ist... :wacko:

Naja. Rennen fahr ich seit diesem Frühling. Und selbst als Automechaniker baue ich keine Musikanlage im Kofferraum aus um dann die Verkleidungen demontieren zu können, um einen eventuellen Unfallschaden zu entdecken.

Ich bin guter Dinge. Habe einen kompetenten Anwalt und kann meine Rechtsschutzversicherung bisher nur wärmstens weiterempfehlen! :thumbsup:


To be Continued...
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