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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RGS« (5. Mai 2011, 18:41) aus folgendem Grund: Titel und Ortho angepasst. Das Ding heisst Kärcher :)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RGS« (5. Mai 2011, 18:44)
4. ist das waschen von Autos auf privaten Plätzen verboten, da diese ja auch keinen Oelabscheider haben
4. ist das waschen von Autos auf privaten Plätzen verboten, da diese ja auch keinen Oelabscheider haben
Zitat
Darf man sein Auto selber waschen? Gibt es Unterschiede zwischen Privatgrundstück/Straße?
Der Freund des Autos weiß: Nur die eigene Wäsche ist die beste. Jedoch ist die Autowäsche, die nicht in der Waschanlage stattfindet in der Regel nicht zulässig. Zwar gibt es keinen Paragrafen, der die Autowäsche direkt regelt, jedoch ist anerkannt, dass sich dieses aus dem geltenden Recht ergibt. Die Rechtsgrundlage ist insofern das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses verpflichtet jedermann, die Gewässer nicht unnötig zu belasten. Zudem ist für die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis der Behörde nötig. Da z.B. bei der Motorwäsche insbesondere viele Ölsubstanzen mit herausgewaschen werden ist diese ohne Erlaubnis immer unzulässig. Dasselbe gilt wenn das Auto zwar nur äußerlich gewaschen wird, dabei aber Reinigungsmittel verwendet werden, die Chemie enthalten. Werden diese verwendet, so gelangen sie regelmäßig mit dem Waschwasser auch auf den Boden und versickern dort. Auf unbefestigten Grundstücken dürfen diese daher niemals für die Autowäsche verwendet werden, da sie ansonsten direkt im Boden versickern und mit dem Grundwasser in Verbindung geraten. Auf unbefestigten Grundstücken ist daher eine Autowäsche wenn überhaupt nur mit klarem Wasser erlaubt. Ist das Grundstück hingegen befestigt (Pflastersteine, Asphalt), so können auch Waschmittel verwendet werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das Grundstück an eine Kanalisation angeschlossen ist. Meist wird das die Straßenkanalisation sein. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es Trennungssysteme gibt. Das bedeutet, dass es Kanalisationskanäle gibt, in denen nur Regenwasser fließt und kein Schmutzwasser. In diese darf selbstverständlich nicht das mit Putzmitteln verunreinigte Wasser eingeleitet werden.
Bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist also eine Erlaubnis nötig, da die Stoffe hier beim Versickern direkt ins Grundwasser gelangen können. Diese wird von der Behörde aber nur erteilt, wenn nachgewiesen ein Ölabscheider vorhanden ist. Da man diesen auf seinem Wohngrundstück nicht hat, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG.
Auf öffentlichen Straßen kommt nicht das WHG zum Zuge, da die Oberflächen befestigt sind und das Wasser in die Kanalisation fließt. Deswegen kommt es hier gar nicht zum Zuführen von Stoffen in das Grundwasser. Jedoch gibt es in ca. 90 % der Gemeinden Sonderregelungen, die das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. Insofern sollte man sich bei der zuständigen Behörde, der unteren Wasserbehörde, erkundigen ob es eine örtliche Satzung gibt, die das Waschen auf der Straße verbietet. Sollte das Waschen auf der Straße tatsächlich zulässig sein, so stellt dieses wiederum eine Sondernutzung der Straße dar, die beantragt und bezahlt werden muss. Insofern mag die Autowäsche legal zwar möglich sein, steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand. Der Gang in die Waschanlage dürfte deutlicher entspannter verlaufen.
Nun, bevor ihr mich ganz zerreisst:
Zitat
Darf man sein Auto selber waschen? Gibt es Unterschiede zwischen Privatgrundstück/Straße?
Der Freund des Autos weiß: Nur die eigene Wäsche ist die beste. Jedoch ist die Autowäsche, die nicht in der Waschanlage stattfindet in der Regel nicht zulässig. Zwar gibt es keinen Paragrafen, der die Autowäsche direkt regelt, jedoch ist anerkannt, dass sich dieses aus dem geltenden Recht ergibt. Die Rechtsgrundlage ist insofern das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses verpflichtet jedermann, die Gewässer nicht unnötig zu belasten. Zudem ist für die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis der Behörde nötig. Da z.B. bei der Motorwäsche insbesondere viele Ölsubstanzen mit herausgewaschen werden ist diese ohne Erlaubnis immer unzulässig. Dasselbe gilt wenn das Auto zwar nur äußerlich gewaschen wird, dabei aber Reinigungsmittel verwendet werden, die Chemie enthalten. Werden diese verwendet, so gelangen sie regelmäßig mit dem Waschwasser auch auf den Boden und versickern dort. Auf unbefestigten Grundstücken dürfen diese daher niemals für die Autowäsche verwendet werden, da sie ansonsten direkt im Boden versickern und mit dem Grundwasser in Verbindung geraten. Auf unbefestigten Grundstücken ist daher eine Autowäsche wenn überhaupt nur mit klarem Wasser erlaubt. Ist das Grundstück hingegen befestigt (Pflastersteine, Asphalt), so können auch Waschmittel verwendet werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das Grundstück an eine Kanalisation angeschlossen ist. Meist wird das die Straßenkanalisation sein. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es Trennungssysteme gibt. Das bedeutet, dass es Kanalisationskanäle gibt, in denen nur Regenwasser fließt und kein Schmutzwasser. In diese darf selbstverständlich nicht das mit Putzmitteln verunreinigte Wasser eingeleitet werden.
Bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist also eine Erlaubnis nötig, da die Stoffe hier beim Versickern direkt ins Grundwasser gelangen können. Diese wird von der Behörde aber nur erteilt, wenn nachgewiesen ein Ölabscheider vorhanden ist. Da man diesen auf seinem Wohngrundstück nicht hat, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG.
Auf öffentlichen Straßen kommt nicht das WHG zum Zuge, da die Oberflächen befestigt sind und das Wasser in die Kanalisation fließt. Deswegen kommt es hier gar nicht zum Zuführen von Stoffen in das Grundwasser. Jedoch gibt es in ca. 90 % der Gemeinden Sonderregelungen, die das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. Insofern sollte man sich bei der zuständigen Behörde, der unteren Wasserbehörde, erkundigen ob es eine örtliche Satzung gibt, die das Waschen auf der Straße verbietet. Sollte das Waschen auf der Straße tatsächlich zulässig sein, so stellt dieses wiederum eine Sondernutzung der Straße dar, die beantragt und bezahlt werden muss. Insofern mag die Autowäsche legal zwar möglich sein, steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand. Der Gang in die Waschanlage dürfte deutlicher entspannter verlaufen.
Hallo, kann man den Kärcher bedenkenlos einsetzen um das Auto zu waschen?