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"Es war ja auch ein Arzt, der sich mit den Impf-Verschwörungstheorien publizistisch hervortat - und der so seine Nische fand, obwohl Fachkollegen seine Fehler einhellig anprangerten."
Wirkte so als würdest du die Glaubwürdigkeit des Lungenarztes mit der Referenz zu dem Impfarzt in Frage stellen wollen.
Quelle: https://www.automobilwoche.de/article/20…diesel-moeglichZitat
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Grenzwerte für Abgase nicht hätten gelockert werden dürfen. Damit drohen auch Euro-6-Dieseln Fahrverbote in Innenstädten.
Die EU-Kommission hat einem Urteil des EU-Gerichts zufolge bei der Einführung neuer Auto-Abgastests die Grenzwerte der Euro-6-Norm zu Unrecht gelockert. Dies entschieden die Luxemburger Richter zu einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Die entsprechende Verordnung wurde für nichtig erklärt. Mindestens 14 Monate ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt.
Die EU-Kommission hatte den Herstellern erlaubt, dass die Fahrzeuge statt der eigentlich festgelegten 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer für eine Übergangszeit 168 und später 120 Milligramm ausstoßen dürfen – jedenfalls auf der Straße. Die Straßentests sind seit der Einführung des neuen Abgas-Standards WLTP vorgeschrieben und stellen die Autobauer vor große Probleme. Zuvor mussten die Grenzwerte lediglich unter Laborbedingungen eingehalten werden. Auf der Straßen stießen die Autos deutlich mehr Schadstoffe aus. Um den Herstellern den Übergang zu erleichtern, hatte die EU-Kommission die Grenzwerte gelockert. Diese Regelung hat das Gericht nun verworfen.
Damit sind nun nicht einmal mehr Dieselfahrzeuge der neusten Abgasnorm Euro 6 vor Fahrverboten gefeit. Die Städte haben große Probleme damit, die von der EU festgelegten Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft einzuhalten. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits in zahlreichen deutschen Städten Fahrverbote erzwungen, die in den kommenden Monaten in Kraft treten sollen. Die Autobauer setzen auf Umweltprämien, mit denen sie die Kunden zum Umstieg auf modernere Fahrzeuge bewegen wollen. Deren Erfolg ist bisher jedoch überschaubar. Ob und wann die umstrittenen Hardware-Nachrüstungen kommen, ist noch immer nicht geklärt.
Zitat
Der 2.0er im BRZ wurde gerade von Direkteinspritzung auf Saugrohreinspritzung umgestellt! Somit schafft er die 6d-temp ohne Partikelfilter.
Zitat
12.500 Euro hatte die Frau vor sechs Jahren beim Kauf ihres Autos bezahlt. Jetzt muss der VW-Konzern laut einem Urteil des Ulmer Landgerichts gut 8.200 Euro an die Noch-Besitzerin zahlen und den Wagen zurücknehmen.
Schon von dem lustigen Paper von den paar Lungenärzten gehört, die sagen, dass Stickoxide nicht gefährlich sind?
Nun...hat sich rausgestellt, dass der Co-Author dieses Papers Diesel-Entwickler war...beim Daimler.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/stick…-a-1249946.html
und Du glaubst noch an Spiegel?
Wenn, dann bitte OT - ansonsten: zu dem Beitägen 74ff hat's hier schon entsprechende Diskussionen in anderen Threards...Ich möchte hier keine Fass aufmachen über das Für und Wider von Fahrverboten und Sinn und Unsinn der blauen Plakette, sondern einfach nur die Infos zusammentragen und ggf. aktualisieren, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann und für sich entscheiden, worauf er bei der Nutzung bzw. beim (Gebrauchtwagen)Kauf achten sollte.
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/35368/4192426Zitat
Klarstellung: EU-Kommission rüttelt nicht an Stickoxid-Grenzwerten
Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt.
Wie die einzelnen Länder diesen Grenzwert erreichen, ist die alleinige Entscheidung eines jeden Landes. Deutschland hat am 12. November 2018 die EU-Kommission über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert, demzufolge Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere Maßnahmen erreicht werden könne. Fahrverbote werden dabei allerdings nicht vollständig ausgeschlossen - liegen aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.
Über das Notifizierungsverfahren bei der Kommission können technische Vorschriften bereits vor ihrem Erlass geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit EU-Recht übereinstimmen. Die Europäische Kommission wird Deutschland noch heute (Mittwoch) fristgerecht antworten.
Pressekontakt:
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
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