Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kerber« (29. Mai 2014, 10:56)
Zitat
Es werden NUR strassenzugelassene PKW angenommen, keine mit Kurzzeitkennzeichen.
Die Lautstärkebegrenzung der Fahrzeuge liegt bei 107db(A) in Vorbeifahrt gemessen,
Tages-Schallkontingent.