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corjoh

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1

Samstag, 12. November 2016, 12:12

Hallo, neuer H6 Fahrer unterwegs / Zukunftspläne

Hallo
erst ne kurze Vorstellung: Bin der Johannes, bin 36 Jahre alt, komme aus dem schönen Unterfranken (man sollte Gott für alles danken, selbst für einen Underfrangn :D ) und besitzte seit Juni einen 2001er Outback H6.
Was soll ich sagen, vom 1. Meter an verliebt :knuddel:
Habe gleich Bremse vorne machen dürfen, habe mich für Ferodo Klötze und Scheiben entschieden, und finde sie sehr bescheiden (Quietschen).
Auch aus den Lagern hinten am vorderen Dreieckslenker presste es schon das Fett raus, also gewechselt, und leider nicht lange gefackelt, und orginale bei Subaru geholt. Jetzt weis ich, dass es die für einen Bruchteil vom Preis von STI gibt :hmmm: .
Goodride Reifen weggeschmissen, da die einen gefühlten halben Zentimeter Höhenschlag hatten. Neue Reifen, Lattitude Cross :D , und gut war.

So zu meinem "Problem":
Bin mir nicht sicher, obs mit der Phänomenalen Ablesbarkeit des Kühlwasserbehälters zu tun hat.
Habe das Auto gekauft, und bei der Heimfahrt, nach 180 km, habe ich beim Blick unter die Motorhaube bemerkt, dass es während der Fahrt Wasser aus dem Ausgleichsbehälter gedrückt hat, der Behälter aber, im warmen Zustand, über Maximum voll war. Habe ihn dann auch mal schön gejagt, vorsichtig den Kühlwasserbehälter aufgemacht, und siehe da, kein Blubbern oder Dampfen.
Also erst mal beobachten. Fahre mit dem Wagen Momentan immer nur 300 km Autobahn am Stück.
Nach der ersten Fahrt, Auto kalt, Kühlwasser geschätzt knapp über minimum ?( (die erwähnte Ablesbarkeit). Also auf geschätzt Maximum aufgefüllt, nach der zweiten Fahrt, Auto kalt, wieder geschätzt knapp über minimum. Und so läuft das jetzt seit 5000 km.
Habe keinerlei Leistungsverlust, keinen Qualm, keine Übertemperatur, kein Wasser im Öl, kein Öl im Wasser, und rieche keine Abgase im Kühlwasser.
Bin eigentlich versierter Schrauber, bin aber ziemlich ratlos, und fahre so halt weiter und schaue was passiert.
Gibts ne Erklärung dafür, oder bin ich einfach nur dumm?

MfG

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »corjoh« (25. November 2016, 16:34)


daddy

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2

Samstag, 12. November 2016, 16:25

Eventuell bin ich dann zu dumm, Dein Anliegen oder Deine Schilderung zu verstehen. Bis auf eine winzige Passage ("...aus dem Ausgleich-Behälter gedrückt" --aber dann sogleich auch wieder von Dir widerrufen) schilderst Du Normalität. Die Liter-Differenz im Auslgeichs-Behälter ist eher minimal ( so etwa 150ml). In diesem Bereich bewegt sich natürlich durch reine Temperatur-Veränderung der Wasserstand. Und genau dieses schilderst Du.
Also von hier aus so "alles-im-grünen-Bereich".

Ach so: Und dann mal herzlich Willkommen in der Subaru-Szene! :tschuess:

corjoh

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3

Samstag, 12. November 2016, 18:14

Unglücklich geschildert
Also bei der ersten fahrt hats definitiv aus dem Behälter gedrückt, nur als ich es bemerkte, konnte ich das phänomen nicht reproduzieren.
Momentan schütte ich alle 300 km 0,5 Liter nach. Die sind dann halt immer wieder weg, und ich weiss nicht wohin ?(

Cosi_1

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4

Samstag, 12. November 2016, 18:27

Deine Symthome deuten auf einen Schaden der Zylinderkopfdichtung hin,war bei unserem Spec-B genauso,leider!!!!
Es gibt schon einige Beiträge hier.
mfg. JOSEF

la2

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5

Samstag, 12. November 2016, 18:45

Kühlsystem abdrücken evtl undichter Schlauch oder kühler oder defekte Schelle.

gt512

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6

Samstag, 12. November 2016, 18:46

Servus,
Kalt bei min. ist ok. Alles was du nachfüllst drückt er wieder raus.
Warm sollte er bei max. Stehen.

Gruss Micha...

daddy

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7

Samstag, 12. November 2016, 22:13

Und noch und ach´natürlich: Wenn der simple Kühlerdeckel undicht ist, wird natürlich Wasser in den Ausgleich-Behälter gedrückt. Da haben sich schon professionelle Langzeit- und Urprofis
ewig lang auf die Suche begeben, wenns Wasser weglutschte ....und erst ganz zum Schluss wurde der Kühlerdeckel in voller Verzweiflung gewechselt - mit Erfolg für´n paar Euro.

corjoh

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8

Samstag, 12. November 2016, 22:47

Kühlerdeckel werd ich mal tauschen
Danke für die rege Anteilnahme. Leider kommt bei nem Kopf(dichtungs)schaden keine Reperatur in Frage (H6 und so). Hab mir den eigentlich als unproblematischen Daily zugelegt :rolleyes:

ampel2

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9

Sonntag, 13. November 2016, 00:47

Es muss nicht gelich die ZDK sein, wenn es kühlwasser rausdrückt.
Luft im System...kaputtes Thermostat, WaPu, dichter Kühler können auch dazu führen.

Wenn die Kiste war ist, werden dann beide Kühlerschläuche (oben wie unten ) richtig warm ? Dem solte immer so sein, dann öffnet das Thermostat sauber.

Läuft der Lüfter sehr viel ?

Gruß Gerald
Gruß Gerald

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !!! :rolleyes: "Birsctihe Frshocer hbaen haruesgfnuedn, dass es eagl ist, in whlecer Rhieenfgloe die Behsucbatn eenis Wtores sheten, slognae der etsre und ltetze Bhsucbate am rhitirgcn Pltaz sehten."

corjoh

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10

Sonntag, 13. November 2016, 07:16

Schläuche sind heiss, habe Druck auf dem Kühler, Lüfter läuft fast nicht, aber geht an.
Temperaturanzeige ist im Hochsommer im Stau einmal so 5 mm höher geklettert als Normalwert.
Kopf oder Kopfdichtung war(ist) natürlich auch mein erster Gedanke, aber seit 5000 km gleiches Phänomen ohne Verschlechterung. Habe sauberen Leerlauf, saubere Leistungsentfaltung, kein erhöhter Sprit- oder Ölverbrauch.
Habe das Fahrzeug mit nachweisbarer Historie, neuem TÜV und der damals glaubwürdigen Versicherung, dass technisch alles TOP ist, natürlich nach einer ausführlichen Probefahrt, bei der keine Mängel festzustellen waren, gekauft.

Nun gibts das neue Urteil BGH AZ VIII ZR 103/15
Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer
Entscheidung mit der Reichweite der Beweislastumkehrregelung des § 476
BGB* beim Verbrauchsgüterkauf beschäftigt.

Der Sachverhalt:

Der Kläger kaufte von der Beklagten, einer
Kraftfahrzeughändlerin, einen gebrauchten BMW 525d Touring zum Preis von
16.200 €. Nach knapp fünf Monaten und einer vom Kläger absolvierten
Laufleistung von rund 13.000 Kilometern schaltete die im Fahrzeug
eingebaute Automatikschaltung in der Einstellung "D" nicht mehr
selbständig in den Leerlauf; stattdessen starb der Motor ab. Ein
Anfahren oder Rückwärtsfahren bei Steigungen war nicht mehr möglich.
Nach erfolgloser Fristsetzung zur Mangelbeseitigung trat der Kläger vom
Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises und den
Ersatz geltend gemachter Schäden.


Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

...

Die mit diesem Urteil durch den Gerichtshof erfolgte
Auslegung des Art. 5 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie**, der
durch § 476 BGB* in nationales Recht umgesetzt wurde, gebietet es, im
Wege einer richtlinienkonformen Auslegung des § 476 BGB* den
Anwendungsbereich dieser Beweislastumkehrregelung zugunsten des
Verbrauchers in zweifacher Hinsicht zu erweitern.

Dies betrifft zunächst die Anforderungen an die
Darlegungs- und Beweislast des Käufers hinsichtlich des - die
Voraussetzung für das Einsetzen der Vermutungswirkung des § 476 BGB
bildenden - Auftretens eines Sachmangels innerhalb von sechs Monaten
nach Gefahrübergang. Anders als dies der bisherigen Senatsrechtsprechung
zu § 476 BGB entspricht, muss der Käufer nach Auffassung des
Gerichtshofs im Rahmen von Art. 5 Abs. 3 der
Verbrauchgüterkaufrichtlinie** weder den Grund für die
Vertragswidrigkeit noch den Umstand beweisen, dass sie dem Verkäufer
zuzurechnen ist. Vielmehr hat er lediglich darzulegen und nachzuweisen,
dass die erworbene Sache nicht den Qualitäts-, Leistungs- und
Eignungsstandards einer Sache entspricht, die er zu erhalten nach dem
Vertrag vernünftigerweise erwarten konnte. In richtlinienkonformer
Auslegung des § 476 BGB* lässt der Senat nunmehr die dort vorgesehene
Vermutungswirkung bereits dann eingreifen, wenn dem Käufer der Nachweis
gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein
mangelhafter Zustand (eine "Mangelerscheinung") gezeigt hat, der -
unterstellt er hätte seine Ursache in einem dem Verkäufer zuzurechnenden
Umstand - dessen Haftung wegen Abweichung von der geschuldeten
Beschaffenheit begründen würde. Dagegen muss der Käufer fortan weder
darlegen und nachweisen, auf welche Ursache dieser Zustand
zurückzuführen ist, noch dass diese in den Verantwortungsbereich des
Verkäufers fällt.

Außerdem ist im Wege der richtlinienkonformen
Auslegung des § 476 BGB* die Reichweite der dort geregelten Vermutung um
eine sachliche Komponente zu erweitern. Danach kommt dem Verbraucher
die Vermutungswirkung des § 476 BGB* fortan auch dahin zugute, dass der
binnen sechs Monate nach Gefahrübergang zu Tage getretene mangelhafte
Zustand zumindest im Ansatz schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
Damit wird der Käufer - anders als bisher von der Senatsrechtsprechung
gefordert - des Nachweises enthoben, dass ein erwiesenermaßen erst nach
Gefahrübergang eingetretener akuter Mangel seine Ursache in einem
latenten Mangel hat.

Folge dieser geänderten Auslegung des § 476 BGB* ist
eine im größeren Maß als bisher angenommene Verschiebung der Beweislast
vom Käufer auf den Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf. Der Verkäufer hat
den Nachweis zu erbringen, dass die aufgrund eines binnen sechs Monaten
nach Gefahrübergang eingetretenen mangelhaften Zustands eingreifende
gesetzliche Vermutung, bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs habe -
zumindest ein in der Entstehung begriffener - Sachmangel vorgelegen,
nicht zutrifft. Er hat also darzulegen und nachzuweisen, dass ein
Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs noch nicht vorhanden war,
weil sie ihren Ursprung in einem Handeln oder Unterlassen nach diesem
Zeitpunkt hat und ihm damit nicht zuzurechnen ist. Gelingt ihm diese
Beweisführung - also der volle Beweis des Gegenteils der vermuteten
Tatsachen - nicht hinreichend, greift zu Gunsten des Käufers die
Vermutung des § 476 BGB* auch dann ein, wenn die Ursache für den
mangelhaften Zustand oder der Zeitpunkt ihres Auftretens offengeblieben
ist, also letztlich ungeklärt geblieben ist, ob überhaupt ein vom
Verkäufer zu verantwortender Sachmangel vorlag. Daneben verbleibt dem
Verkäufer die Möglichkeit, sich darauf zu berufen und nachzuweisen, dass
das Eingreifen der Beweislastumkehr des § 476 BGB* ausnahmsweise
bereits deswegen ausgeschlossen sei, weil die Vermutung, dass bereits
bei Gefahrübergang im Ansatz ein Mangel vorlag, mit der Art der Sache
oder eines derartigen Mangels unvereinbar sei (§ 476 BGB am Ende*). Auch
kann der Käufer im Einzelfall gehalten sein, Vortrag zu seinem Umgang
mit der Sache nach Gefahrübergang zu halten.

...

* § 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit
Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits
bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit
der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
** Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des
Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter
Art. 5 Fristen
[…]

(3) Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass
Vertragswidrigkeiten, die binnen sechs Monaten nach der Lieferung des
Gutes offenbar werden, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden, es
sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Gutes oder der Art

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…76174&linked=pm

Habe gestern den Verkäufer sachlich mit meinem Verdacht konfrontiert, und wie zu erwarten, wurde ich von Anfang an nur als Depp beschimpft, der den Boxer aus unwissenheit kaputtgefahren hat. Deshalb muss ich alles ausschließen, bis nur noch die Kopfdichtung übrig bleibt, um die nächsten Schritte einzuleiten.
Lieber wäre mir natürlich, dass ich unrecht habe, und einen technisch funktionierenden Subi gekauft habe.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »corjoh« (13. November 2016, 07:42)


Cosi_1

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11

Sonntag, 13. November 2016, 07:23

Hallo wir haben auch alles gewechselt, wie Kühlerdeckel,Kühler, Schläuche,keine Abgase im Kühlwasser,kein Wasseraustritt,aber immer Wasserverlust,dann wars doch die Kopfdichtung.
mfg. JOSEF

-Franz-

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12

Sonntag, 13. November 2016, 09:04

Vielleicht wärs klüger gewesen, zuerst eine absolut sichere Fehlerdiagnose zu machen und erst danach -wenns denn wirklich die ZKD ist- auf den Verkäufer zuzugehen. So hast du jetzt im schlimmsten Fall einen sinnlosen Streit losgetreten und am Ende ist es vielleicht doch nur der Deckel vom Kühler ;)

corjoh

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13

Sonntag, 13. November 2016, 09:18

Ich weis :rolleyes: , scheiss aktionismus

schattenparker

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14

Sonntag, 13. November 2016, 09:21

Schau wirklich erstmal ob es der Deckel vom Kühler ist und somit kein Druck mehr gehalten wird.... Könnte sich über die Zeit wegen mangelnder Kühlleistung aber auch zum Kopfdichtungsproblem ausweiten.

gt512

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15

Sonntag, 13. November 2016, 11:40

Servus,

Wenn du ihn kalt auf Max. auffüllst wohin soll im Warmen Zustand das Wasser hin? Raus halt aus dem Behälter. Lass ihn einfach mal kalt auf minimum und Beobachte das ganze mal.

Gruss Micha...

corjoh

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16

Freitag, 25. November 2016, 16:32

Servus,

Wenn du ihn kalt auf Max. auffüllst wohin soll im Warmen Zustand das Wasser hin? Raus halt aus dem Behälter. Lass ihn einfach mal kalt auf minimum und Beobachte das ganze mal.

Gruss Micha...

Danke Chef, hab jetzt knapp 1000 km kein Wasser nachgefüllt, und er bleibt bei minimum. :D
Ergo, ich bin dumm :hmmm: .

So, nun die nächste Baustelle. Würde den Bock gern ein wenig näher zur Mutter Erde bringen. Habe das Fahrwerk des GTB ins Auge gefasst.
Meine Fragen:
1. Passt´s?
2. Hab in nem Australischen Forum gelesen, dass der Outback Spacer am Subframe verbaut hat. Habe ich das richtig verstanden? Muss ich die eliminieren?

MfG

-Franz-

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17

Freitag, 25. November 2016, 19:59

Würde den Bock gern ein wenig näher zur Mutter Erde bringen.


Das widerspricht ein Wenig dem Sinn eines Outbacks :prophezei:

corjoh

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18

Freitag, 25. November 2016, 20:06



Ist aber leider geil. :D

daddy

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19

Freitag, 25. November 2016, 20:07

Dann hat Dich "das geballte Wissen" des Forums dann zunächst mal auf den richtigen Pfad geführt: Dein Auto hatte kein technisches Problem (also auch keine ZKD-Probleme). Das ist denn doch mal ein schönes Ergebnis
und Deine §§§ und Urteile sind konkret obsolet. :zwinker:

Deine neuen Vorstellungen zur Tieferlegung eines Outback-Leggys -es wurde schon gesagt- könnten ja zeitlich erstmal reifen. Wer nämlich einen (tiefen) Legacy wollte, hätte den gekauft, wer eben einen (höheren) Outback
hat den ebenfalls deshalb gekauft. Auf jeden Fall - jeder mache wie er es partout will- stelle Dir das nicht als billig machbar vor.

corjoh

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20

Freitag, 25. November 2016, 20:16

Das war beim Kauf die Überlegung: Normalen Leggy und mit Outbackschürzen beplanken, oder Outback tieferlegen.
Der 3 Liter hat dann die Entscheidung abgenommen.
Jetzt wüsste ich gerne, abgesehen von den Kosten, wie die Tieferlegung technisch zu realisieren wäre. Der Preis könnte ja dann das Gegenargument sein.