Leider ist es mir nicht gelungen, meinen Beitrag wiederzufinden, in dem ich über das schlechte Abblendlicht meines Outback (MJ. 2012, 2,5i) gemeckert hatte.
Hatte ich dir aber schon im
Beitrag 2 erklärt, warum du ihn nicht mehr finden kannst.
Vor mir auf der Straße symmetrisch und erst im Seitenstreifen sah man den Winkel, der eigentlich die rechte Straßenseite ausleuchten müßte. Rechts wurde der Xenonbrenner gewechselt. Hat auch nichts gebracht. Da im Einstellgerät alles o.K. aussieht, will Subaru auch nichts weiter unternehmen und mich weiter durchs Dunkel tasten lassen.
Obwohl viel dran rumgestellt und auch der rechte Brenner ausgewechselt wurde, ist es dabei geblieben, dass das Auto lieber den Seitenstreifen als die Straße ausleuchtet.
-> Zur Scheinwerfereinstellung:
Spätestens nach dem Tausch des Brenners auf Garantie sollte klar sein, dass es nicht am Leuchtmittel gelegen hat.
- Warst Du bei den Einstell- und Überprüfungsmaßnahmen anwesend? Für mich stellt sich die Frage, wie im Gerät zur Überprüfung der Scheinwerfereinstellung alles als ok dargestellt wird und es in der Realität doch nicht ok ist?
Stand das Gerät bei der Überprüfung des rechten Scheinwerfers eventuell nicht richtig zum Scheinwerfer und es kommt daher zur falschen Anzeige das alles korrekt ist? Dies lässt sich durch weitere Kontrollen der Scheinwerfereinstellungen in anderen Werkstätten oder bei Prüforganisationen als Gegenprobe ausschließen. Wenn dadurch Kosten entstehen (Zeitaufwand ist es sowieso), dann ist es wichtig dass du alle Belege aufbewahrst! Diese zusätzlichen Kosten würde ich nämlich deiner Subaru-Werkstatt in Rechnung stellen, falls sie schlechte Arbeit gemacht hat (für die du ja sicherlich die Rechnungen hast).
- Wie lange bist Du denn schon Kunde bei diesem Händler? Langjährig oder erst seit dem Kauf des Outbacks MY 2012 und zufrieden oder eher unzufrieden? Wenn letzteres, dann könnte ein Wechsel der Werkstatt eine Option sein.
- War der Außendienstmitarbeiter von Subaru D schonmal bei deinem Händler und hat sich mit dem Scheinwerferproblem deines Outback befasst? Oder hat der Händler bisher alles alleine gemacht? Hat sich der Werkstattmeister des Händlers die Lichtverteilung mal in echt angesehen, also nicht nur der Blick in das Werkstatt-Prüfgerät, sondern bei Dunkelheit draußen auf der Straße (schließlich wären im vergangenen Winter auch während der Ladenöffnungszeiten Probefahrten in der Dunkelheit möglich gewesen)?
- Was heißt "Subaru will nichts mehr weiter unternehmen"?
Der Subaru-Händler will nicht mehr oder der Importeur will nicht mehr? Wenn ersteres, dann ist eine Beschwerde beim Importeur angeraten und es wird Zeit für selbst veranlasste Maßnahmen! Wenn letzteres, dann bleiben nur noch die selbst gewählten Mittel!
Dazu musst Du unbedingt schriftlich (nicht per Email, sicherheitshalber in klassischer Papierform - entweder persönlich mit Zeugen abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein) gegenüber dem Händler (der ist dein Vertragspartner beim Fahrzeugkauf und damit Ansprechpartner bei Reklamationen; Stichwort "Gewährleistung") bzw. dem Importeur (der vertritt den Hersteller und ist damit Ansprechpartner in Sachen "Werks-Garantie") eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen.
Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist kündige dein weiteres Vorgehen und die Rückforderung der dadurch anfallenden Kosten an!
Mögliche Optionen könnten sein:
- a.) Vergleich der Ausleuchtung (am besten mit Zeugen und das Ergebnis mit Bildern belegen) mit einem baugleich Fahrzeug (entweder du findest weitere Outback-Besitzer in der näheren Umgebung oder holst dir mal einen vergleichbaren Vorführwagen) - am besten irgendwo weit weg von Siedlungen bei trockener Fahrbahn um bestmöglichen Kontrast zu haben --> wenn sich dabei der Unterschied belegen lässt, dann hast Du wieder mehr Argumente gegenüber dem Händler / Importeur für deine berechtigte Forderung nach einem fehlerfreien Auto.
- b.) Kauf und Einbau eines anderen rechten Scheinwerfers und korrekte Einstellung desselben - ist das Ergebnis dann besser als beim derzeitigen Scheinwerfer --> siehe oben und Rückforderung der Kosten für den Kauf des Scheinwerfers!
(im Idealfall würde ein Händler aus einem Vorführ- oder Gebrauchtwagen mit korrekter Scheinwerfer- Funktion probehalber einen anderen Scheinwerfer einbauen)
- c.) Einschaltung eines KFZ-Sachverständigen und Beauftragung eines Gutachtens zum Nachweis der Fehlfunktion des derzeitigen Scheinwerfers (z.B. hat glaube ich Hella einen Lichtkanal, wo man in absoluter Dunkelheit die Lichtverteilung dokumentieren kann - nur dass man da als normaler Autofahrer wohl nicht reinkommt, zur Erstellung eines Gutachtens sollte das jedoch klappen) --> Mit einer im Gutachten nachgewiesenen Fehlfunktion des Scheinwerfers sollte dann die "Auseinandersetzung" mit Händler / Importeur zu deinen Gunsten zu Ende gebracht werden.
Ja das klingt nach zusätzlicher Arbeit und zusätzlichen Kosten - aber wenn es nicht anders geht, dann muss man halt erstmal in Vorleistung gehen. Sicherlich nicht das was man sich erhofft, wenn man einen Neuwagen mit Garantie kauft.
Jetzt ist ein neues Phänomen aufgetreten: Der linke Brenner leuchtet ca. 1 Minute und geht dann aus. Schalte ich das Licht aus und wieder an, wiederholt sich das. Während dieser 1 Minute ist das linke Licht dann sehr weiß, während der rechte Brenner eher gelbliches Licht aussendet.
Bisher dachte ich immer, wenn eine Lampe nicht mehr leuchtet, ist sie kaputt. Dass man sie immer wieder anschalten kann ist mir neu und finde ich verblüffend.
Liegt das wirklich am Brenner oder kann das eine andere Ursache haben? Ich habe mir mal angesehen, ob ich die selbst wechseln kann (wenn dann beide). Aber ich glaube, das wird wohl nichts. Muß man da links den Scheinwerfer ausbauen?
Ich habe natürlich auf das Auto 5 Jahre Garantie und die läuft noch fast 4 Jahre. Aber ob die auch für Leuchtmittel gilt ?
Schau in den Garantiebedingungen zu deinem Wagen nach, da sollte drinstehen welche Bauteile von der Garantie ausgenommen sind. Ich denke dass das Leuchtmittel als Verschleißteil (wie auch Reifen oder Bremsbeläge) nicht unter die Garantie fällt.
Da der Fehler ja erst seit kurzem auftritt:
Wenn Du den Tausch der Brenner nicht selber hinbekommst, dann gib der Werkstatt den Auftrag, den rechten und den linken Brenner zu vertauschen. Taucht der Fehler nun beim rechten Scheinwerfer auf, dann ist klar dass das Leuchtmittel eine Macke hat. Kommt es hingegen wieder im linken Scheinwerfer zu dem beschriebenen Fehlerbild, dann liegt es am Steuergerät. Dieses wiederum sollte ein Fall für die Garantie-Abteilung sein.
Da das aber vorher nicht klar ist, besteht die Gefahr, dass du die Arbeitsleistung für den Tausch des rechten gegen den linken Brenner selber zahlen sollst (Du hast ja schließlich den Werkstattauftrag erteilt) und nur der eventuelle Wechsel des Steuergerätes und das Gerät selber von Subaru D getragen wird.
Daher mein Tip: Schildere der Werkstatt das Problem und führe es ihnen live vor Ort vor. Frage sie nach der möglich Vorgehensweise aus ihrer Sicht. Wenn sie dir sofort einen neuen Xenon-Brenner verkaufen und einbauen wollen, ohne das linke Steuergerät als Fehlerquelle mittels der oben beschriebenen Aktion auszuschließen, dann bleibe hartnäckig und hinterfrage das geplante Vorgehen der Werkstatt. Solltest Du dabei das Gefühl haben, dass sie dich nicht ernst nehmen oder dir Mist erzählen, dann wäre es Zeit für weitere fachliche Meinungen.
Solltest Du trotzdem ein neues Leuchtmittel verbauen lassen, dann lass dir den ausgebauten Brenner geben und bezahle die Rechnung nur unter Vorbehalt. Tritt das Problem nämlich wieder auf (trotz neuem Brenner) und es stellt sich doch das Steuergerät als fehlerhaft heraus, dann würde ich die Kosten für den unnötigerweise gewechselten Brenner zurückfordern.
Mal sehen was Subaru dazu sagt, vorausgesetzt die Werkstatt hat den Kulanzantrag gestellt. Nur ist das bei denen nie so sicher. Ist jetzt 8 Monate her und niemand hat sich trotz der mehrfachen Bitte um Rückruf gemeldet.
Da hast du leider schon 7 Monate unnütz verstreichen lassen!
Auch hier: Schriftliche Aufforderung mit Terminsetzung, erstmal um den derzeitigen Stand der Dinge zu erfahren. Danach dann die Fristsetzung zur Behebung des Problems und Androhung eigener Maßnahmen sowie Ankündigung der Kostenrückforderung!
Manchmal geht es scheinbar nicht ohne Druck.
Gruß
Stephan