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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Flasher« (28. November 2016, 22:42)
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Fömi im Impreza GT Club
Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008
Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark
Hmm ich war heute beim örtlichen TÜV. Die haben mir gesagt, dass das je nach vorhandener Dokumentation des Fahrzeugs aufwändig werden kann. So oder so müsste das Fahrzeug wie ein US-Import behandelt werden. Im Idealfall ist alles bereits dokumentiert (Abgasgutachten, Geräuschgutachten, EMV) und das Auto kann nach Paragraf 21 eingetragen werden. Da sie aber nicht wissen, was bereits alles an Dokumentation vorhanden ist, könnte es eben auch teurer werden, weil dann spezielle Gutachten angefertigt werden müssten.Ich sehe vom Grundsatz keine Probleme bei Erwerb eines Fahrzeuges, was bereits in der EU registriert war. Bei allerdings "Import" aus den baltischen Staaten ist besondere Obacht geboten, was das Fahrzeug selber betrifft.
(Stichwort: "Zusammengeschustert")
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Fömi im Impreza GT Club
Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008
Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark
Jedes Fahrzeug das schon in der EU zugelassen war MUSS in DE/AUT zugelassen werden.
Zitat
Mit Verweis darauf, dass die Zulassung des genannten Fahrzeugs im EU-Ausland bereits im
Jahr 2007, also vor Einführung einheitlicher europäischer Zulassungsbestimmungen
für Einzelgenehmigungen, erfolgte wird es sicherlich schwer dieses in Ihrem Fall
rechtlich durchzusetzen. Bei "richtiger" EU Zulassung wären auf den
Zulassungsbescheinigungen die wesentlichen technischen Daten und das
Emissionsverhalten nach den geltenden EG-Richtlinien angegeben. Eine Ummeldung
nach Deutschland können sich die zuständigen Zulassungsbehörden grundsätzlich
nicht gänzlich verweigert, doch es können bestimmte Nachweise und Umrüstungen
verlangt werden.