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  • »Rockcrawler4x4« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 10. Juli 2019, 20:04

Reifengröße für Subaru Forester SG 04 Baujahr

Moin zusammen,
aktuell bin ich im Besitz eines wunderschönen Subaru Forester SG 04 Baujahr (steht so im Fahrzeugschein) mit 92 KW/125PS.
Nun hat das Auto allerdings anscheinend noch die original Bereifung von 2004 drauf -> also müssen zwingend neue her.
Aktuell sind 205/70 R15 drauf, im Fahrzeugschein sind aber angegeben 195/65/R15.
Weiß jemand was man beim SG max drauf machen darf/sollte?
Danke!
VG :thumbsup_1:

servusli

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2

Mittwoch, 10. Juli 2019, 21:35

Gem. Werkstattbuch. 205/70 R15 oder 215/60 R16
»servusli« hat folgende Datei angehängt:

RB199

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3

Donnerstag, 11. Juli 2019, 01:22

Das was im Fahrzeugschein oder dem COC angegeben ist, sofern die Felgen der Serie entsprechen ansonsten das was der Felgenhersteller in der ABE angibt.

Alles andere gibt Probleme mit der Rennleitung da nur das COC oder die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein gibt es nicht mehr) amtliche Dokumente sind.
"Alles außer Allrad ist ein Kompromiss"- Walter Röhrl

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4

Donnerstag, 11. Juli 2019, 08:09

Oder mailst Subaru (Kontaktformular auf Subaru.de) mal direkt an, mit der Fahrgestellnummer, der Kundendienst antwortet schnell und dann hast Du es schriftlich (PDF) welche Dimensionen Du fahren kannst.

servusli

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5

Donnerstag, 11. Juli 2019, 08:22

Ist es nicht so, dass es bei den Reifen eine gewisse Toleranz gibt welche auf die Felgen dürfen?
Ich meinte mal was von 7-10% gehört zu haben. Aber das mit Subaru anschreiben ist sicher die beste Lösung. Aber ist die Grösse welche imm Bordbuch steht nicht verbindlich?

RB199

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6

Donnerstag, 11. Juli 2019, 09:00

So eine Regelung gibt es auch, allerdings muss die Reifengröße trotzdem in den Papieren stehen (das Bordbuch ist da auch relativ uninteressant).
Wenn man eine andere Reifengröße eintragen lassen will dann kommt zum tragen das der Umfang in einem gewissen bereich liegen muss (genauen wert kenne ich nicht, kommt aber mit den 7-10% hin) da sonst der Tacho angeglichen werden muss.
Auch das Papier von Subaru bringt einem erstmal nichts, damit kann man dann aber die eingetragenen Werte ändern lassen.

Und seitdem es den Fahrzeugbrief/Schein nicht mehr gibt sondern nur noch die Zulassungsbescheinigung, seitdem sind dort auch nur noch eine Reifengröße eingetragen. Alle anderen alternativgrößen stehen auf der COC, diese kann man von Subaru nachbestellen. Wenn man nachträglich sich Reifengrößen eintragen lässt werden diese dann in das Freitextfeld eingetragen.
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servusli

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7

Donnerstag, 11. Juli 2019, 09:15

So weit ich weiss, ists bei uns in der Schweiz etwas anders:
Alle Reifen und Felgen mit einer Typengenehmigung zum Fahrzeug dürfen montiert werden.
Ansonsten muss eine Einzelabnahme beim MFK gemacht werden was ein Beiblatt zur Folge hat.

RB199

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8

Donnerstag, 11. Juli 2019, 10:47

Schweiz kenn ich mich ehrlich gesagt nicht aus, aber da läuft vieles anders (und auch nicht immer zum guten)...
Ich konnte aber auch kein Hinweis darauf finden das die ursprüngliche Frage aus der Schweiz kommt, dann hätte ich mich wegen unwissenheit zurückgehalten
"Alles außer Allrad ist ein Kompromiss"- Walter Röhrl

servusli

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9

Donnerstag, 11. Juli 2019, 11:22

Die Frage kommt wohl aus Deutschland.
Ich wollte neu eine Hilfestellung bieten, da die Schweiz grundsätzlich die ganzen Gesetze betr. Strassenverkehr auf dem
ECE-Recht aufgebaut haben.

Was ist der Grund weshalb in D die Reifendimension im Fahrzeugbrief eingetragen ist?

RB199

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10

Donnerstag, 11. Juli 2019, 11:33

Nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa mit Ausnahme der Schweiz.
In Deutschland war es auch mit den alten Papieren (Fahrzeugbrief und -schein) das die Reifendimension und eine alternative Reifendimension eingetragen wurde, jede weiter kam dann entweder in den freien Text oder auf einem Beiblatt. Mit den EU-Fahrzeugpapieren gibt es nun die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 die Brief und Schein ersetzen (und meist trotzdem noch so genannt werden), hier ist nur noch eine Reifengröße aufgeführt. Jede weitere Reifengröße ist dann auf dem CoC (Certificate of Conformity) eingetragen und muss darum eigentlich auch mitgeführt werden (dies wissen auch die wenigsten, selbst die Leasingbanken wissen dies meist nicht und behalten die CoC ein). Sollte man keine CoC haben weil das Fahrzeug zu alt ist, dann kann entweder der Hersteller eine ausstellen oder man muss den alten entwerteten Brief behalten.

Warum das so ist kann ich nur raten, ich würde aber davon ausgehen das es darum geht das man die Daten auf einem offiziellen fälschungssicheren Dokument stehen hat damit die Rennleitung bei einer Kontrolle feststellen kann ob alles sicher ist. Wäre ja schlimm wenn jemand einen 195er anstelle 205er Reifen montiert weil der billiger ist und damit die ganze Menschheit in Gefahr bringt...

Nachtrag:
Hier mal ein Beispiel der Zulassungbescheinigung Teil 1 ehemals Fahrzeugbrief

In dem blauen Kästchen ist die "Standartreifengröße" und ich hatte mir eine alternative Reifengröße eintragen lassen die auf der FelgenABE aufgeführt wurde, dies ist das rote Kästchen. Allerdings haben die dort ein Fehler gemacht, natürlich müsste es heisen "zu 15.1 und 15.2" da ich so diese Reifengröße eigentlich nur auf der Vorderachse hätte haben dürfen...
"Alles außer Allrad ist ein Kompromiss"- Walter Röhrl

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RB199« (11. Juli 2019, 11:41)


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11

Donnerstag, 11. Juli 2019, 17:16

. Jede weitere Reifengröße ist dann auf dem CoC (Certificate of Conformity) eingetragen und muss darum eigentlich auch mitgeführt werden (dies wissen auch die wenigsten, selbst die Leasingbanken wissen dies meist nicht und behalten die CoC ein). Sollte man keine CoC haben weil das Fahrzeug zu alt ist, dann kann entweder der Hersteller eine ausstellen oder man muss den alten entwerteten Brief behalten.

Warum das so ist kann ich nur raten, ich würde aber davon ausgehen das es darum geht das man die Daten auf einem offiziellen fälschungssicheren Dokument stehen hat damit die Rennleitung bei einer Kontrolle feststellen kann ob alles sicher ist. Wäre ja schlimm wenn jemand einen 195er anstelle 205er Reifen montiert weil der billiger ist und damit die ganze Menschheit in Gefahr bringt...


Das das COC mitgeführt werden muß, ist mir neu. Die Rennleitung hat jederzeit die Möglichkeit vor Ort auf die entsprechenden Datenbanken zuzugreifen, entweder mit PC im Einsatzfahrzeug oder über die Sprechfunkzentrale.

IKR

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12

Donnerstag, 11. Juli 2019, 18:41

Jede weitere Reifengröße ist dann auf dem CoC (Certificate of Conformity) eingetragen und muss darum eigentlich auch mitgeführt werden (dies wissen auch die wenigsten,

Das das COC mitgeführt werden muß, ist mir neu. Die Rennleitung hat jederzeit die Möglichkeit vor Ort auf die entsprechenden Datenbanken zuzugreifen, entweder mit PC im Einsatzfahrzeug oder über die Sprechfunkzentrale.

Kartoffelbrei hat recht, man muss die COC nicht mitführen.
In Deutschland wird ohne dieses Dokument keine Zulassungsbescheinigung, Teil II und ergo auch keine Zulassungsbescheinigung, Teil I ausgestellt. Dadurch muss jeder kontrollierende Polizeibeamte automatisch wissen, dass der Halter bei einem zugelassenen Auto im Beisitz der COC sein muss. Ein Mitführen ist in D also nicht erforderlich (auch nicht als Kopie).

Der ADAC empfiehlt allerdings das Mitführen einer Kopie in den Fällen, wenn man eine andere als die Serienbereifung am Fahrzeug hat. Dann kann man mittels dieser Kopie schneller beweisen, dass die Räder trotzdem in der COC aufgeführt sind und die Polizei keine eigenen Feststellungen treffen muss, was u.U. eine längere Wartezeit am Kontrollpunkt verursachen kann.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »IKR« (11. Juli 2019, 18:54)